Worin unterscheiden sich Erbe und Vermächtnis? Wer kennt sich damit aus und kann es mir erklären?
als Erbe ist man gesetzlicher Nachfolger des Erblassers d.h. man übernimmt sowohl alle Rechte als auch Pflichten. Als Vermächnissnehmer hat man nur einen Anspruch an den Erben, nicht an den Erblasser und man ist nicht gesetzlicher Nachfolger.
Ein Vermächtnis bedeutet, das derjenige, dem was vermacht wird (meistens ein fester Geldbetrag oder Schmuck), dieses Vermächtnis vom eigentlichen Erben ausgezahlt bekommt, aber nicht weitere Kompetenzen übernimmt, so wie der Erbe. Der Erbe übernimmt quasi die lauenden Verträge des Verstorbenen, auch seine Schulden.

Wer kann Erbe sein?
Erbe kann jede natürliche Person, also jeder Mensch sein. Erbe kann auch werden, wer bei Eintritt des Erbfalls noch nicht geboren, aber bereits gezeugt worden ist. Voraussetzung aber ist, daß das Kind lebend zur Welt kommt. Erbfähig sind auch alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Länder, Gemeinden, Kirchen, Stiftungen, Anstalten, Universitäten) und des Privatrechts (z. B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften). Auch eine offene Handelsgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft können Erbe sein.
Wann spricht man von einem "Vermächtnis"?
Das Vermächtnis ist eine im Testament oder im Erbvertrag vom Erblasser bestimmte Verpflichtung, einer dritten Person einen Vermögensvorteil (z. B. Geld oder einen Vermögensgegenstand) zukommen zu lassen.
(ARD Ratgeber Recht)