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Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision ?

gefragt von janulle am 09.07.2007 um 21:37 Uhr

Nach Gerichtsverhandlungen kann man entweder in Berufung oder in Revision gehen. Was ist denn der Unterschied oder gibt es gar keinen ?


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Reply


marxx
beantwortet von marxx am 9. Juli 2007 21:55
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Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 9. Juli 2007 21:56
Kommentar von fredand am 9. Juli 2007 23:08

selber lesen hilft mir weiter


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 9. Juli 2007 21:47
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Grob gesagt: Auf die Berufung wird der Sachverhalt erneut überprüft und das Gericht entscheidet den Fall. Bei einer Revision wird die Rechtsanwendung überprüft und die Sache gegebenenfalls an einen anderen Spruchkörper der Vorinstanz zur Entscheidung zurückverwiesen. Selten entscheidet das Revisionsgericht den Fall.


Eastside
beantwortet von Eastside am 9. Juli 2007 21:42
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Meiner Meinung nach ist das ein- und dasselbe!


Nusss
beantwortet von Nusss am 9. Juli 2007 21:45
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Ich glaub es heißt nur bei den verschiedenen Instanzen anders...bzw auf welcher Ebene man Einspruch einlegt....aber das war schon wieder 1 Jahr iher seitdem wir ads in der Shcule besprochen haben

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 9. Juli 2007 22:02

Hast wohl in der Schule schlecht aufgepasst!

Kommentar von Ab8ac8dbff4eca2d15122db7448b3ffasmallNusss am 9. Juli 2007 22:04

:-(


anonym
beantwortet von Mikolina am 10. Juli 2007 02:12
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Die Berufung: sie leitet den Prozess in die 2. Instanz über, richtet sich also gegen das erstinstanzliche Urteil. In der Berufungsinstanz wird, wie in der 1. Instanz, die Sach- und Rechtslage überprüft. Die Revision: Dieses Rechtsmittel ist nur in besonderen Fällen zulässig. Im Zivilprozess findet nur (beim BGH) eine Überprüfung der Rechtslage statt. Mit der Revision wird das 2.instanzliche Urteil angefochten. Dann gibts noch die Beschwerde, dieses Rechtsmittel richtet sich nicht gegen ein Urteil, sondern gegen einen Beschluss des Gerichts.





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