Nach Gerichtsverhandlungen kann man entweder in Berufung oder in Revision gehen. Was ist denn der Unterschied oder gibt es gar keinen ?
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Grob gesagt: Auf die Berufung wird der Sachverhalt erneut überprüft und das Gericht entscheidet den Fall. Bei einer Revision wird die Rechtsanwendung überprüft und die Sache gegebenenfalls an einen anderen Spruchkörper der Vorinstanz zur Entscheidung zurückverwiesen. Selten entscheidet das Revisionsgericht den Fall.

Ich glaub es heißt nur bei den verschiedenen Instanzen anders...bzw auf welcher Ebene man Einspruch einlegt....aber das war schon wieder 1 Jahr iher seitdem wir ads in der Shcule besprochen haben
Die Berufung: sie leitet den Prozess in die 2. Instanz über, richtet sich also gegen das erstinstanzliche Urteil. In der Berufungsinstanz wird, wie in der 1. Instanz, die Sach- und Rechtslage überprüft. Die Revision: Dieses Rechtsmittel ist nur in besonderen Fällen zulässig. Im Zivilprozess findet nur (beim BGH) eine Überprüfung der Rechtslage statt. Mit der Revision wird das 2.instanzliche Urteil angefochten. Dann gibts noch die Beschwerde, dieses Rechtsmittel richtet sich nicht gegen ein Urteil, sondern gegen einen Beschluss des Gerichts.
Revision:
http://de.wikipedia.org/wiki/Revision
selber lesen hilft mir weiter