gibt es da einen Unterschied. Habe beide Begriffe in unterschiedlichen Zusammenhängen gelesen.

Aufheben tust du sie temporär, wenn du fremdgehst..auflösen tut sie dann der Richter, wenn sie es geschnallt hat und damit nicht einverstanden war...! Gruss Solf

Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann eine Ehe für nichtig erklärt und damit aufgehoben werden.
Eine Auflösung ist nichts Anderes als eine Scheidung.
Die Aufhebung der Ehe (durch gerichtliches Gestaltungsurteil) stellt - neben der Auflösung einer Ehe durch den Tod eines Ehepartners - eine weitere gesetzliche Auflösungsmöglichkeit dar. (http://www.wdr.de/tv/ardrecht)

Eine Ehe wird dann gerichtlich aufgehoben, wenn sie gar nicht hätte geschlossen werden dürfen - etwa unter Geschwistern oder wenn einer der Partner noch unter 16 war oder ...
Ein anderer Ausdruck dafür ist auch "Nichtigerklärung".
Hier war die Ehe also formalrechtlich gar nicht zustande gekommen.
Die Auflösung geschieht durch Scheidung oder Tod eines Partners.
Hallo, ich habe gehört man kann innerhalb von drei Monaten die Ehe auflösen bzw. aufheben. Wenn einer der Partner das möchte, ist es möglich?
leicht und verständlich für jedermann erklärt :-))
So sollst doch auch sein, nicht wahr? ;-))
...und leider falsch.