Maximus40 am 04.06.2009 um 10:38 Uhr
Vielleicht kann mir das jemand mit ein paar wenigen Worten erklären.

Das ist beides das selbe. ALGII ist die richtige, amtliche Bezeichnung. HartzIV ist eigentlich nur Umganssprache und entspricht der Bezeichnung des Punktes 4 in der Hartz-"Reform", welche die Einführung und Regelung von ALGII beschreibt.
gar keiner, arbeitslosengeld 2 ist soweit ich weiss das gleiche wie hartz IV.
Maximus40 am 4. Juni 2009 10:40 Danke sehr! :-)

ALG II = Harz IV:
Ist eine Sozialleistung, wie bis zum 31.12.2004 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe.
Diese beiden Arten der Sozialleistungen sind in ALG II für erwerbsfähige Bürger zusammengefaßt worden.
Diese ALGII - Leistung ist keine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, sondern eine Sozialleistung die Bund und Länder aufbringen müssen.

Hartz-VI wurde das Gesetz genannt - weil es von einem gewissen Herrn Hartz entworfen wurde. Die Leistung, die du nach diesem Gesetzt bekommst heißt ALG II.

Die Bezeichnung ist anders, das Wesentliche das gleiche

ALG II wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst also arbeiten kannst.....Hartz IV wenn du nicht arbeiten kannst, z.B. Kindererziehung etc. oder du davor noch kein ALG I bezogen hast weil du davor noch nie gearbeitet hast....
hiess sonst harz4 und nun ALG2 im prinzip das gleiche soll wohl nur besser klingen..... aber geld ist das selbe............
Vielen Dank für die kurze Aufklärung. :-)