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was ist der unterschied von tiefgaragenparkplatz und tiefgaragenstellplatz

gefragt von acer2acer2 am 17.08.2007 um 20:16 Uhr

was ist der unterschied von tiefgaragenparkplatz und tiefgaragenstellplatz


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Reply


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 17. August 2007 20:19
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tiefgaragenparkplatz dürfte für die öffentlichkeit sein, so wie in manchen einkaufcentren.

tiefgaragenstellplatz ist ein gemieteter stellplatz für einen mieter.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 17. August 2007 20:45

Darf ich mich denn dann mit meinem Auto auf einem Tiefgaragenparkplatz hinstellen? Auch wenns kein Tiefgaragenstellplatz ist?

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 17. August 2007 20:50

@lola: du darfst parken, wie ,bleibt deiner phantasie überlassen. du kannst es auch legen oder kopfwärts abparken :o))

kostet allerdings dann ein kleines knöllchen, vermute ich jetzt mal.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 17. August 2007 20:52

Will mich aber hinstellen!!!!

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 17. August 2007 20:58

lola, du bist heute etwas bockig.

auch dich darfst du natürlich hinstellen :o))

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 17. August 2007 21:00

Keiner versteht mich :-((

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 17. August 2007 21:06

hm, ich bin steh auf der leitung. :o(

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 17. August 2007 21:08

will mich doch nicht selbst hinstellen, sondern nur mein Auto :-)

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 17. August 2007 21:17

du darfst es, lola, dafür ist der tiefgargenparkpltz ja da :o))


░nala░¬
beantwortet von ░nala░¬ am 17. August 2007 20:18
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Gar keiner, nur unterschiedliche Ausdrucksweise.


KubaLibre
beantwortet von KubaLibre am 17. August 2007 20:25
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In meiner alten Wohnung hab ich einen Vertrag für einen Tiefgaragenparkplatz gehabt. Die Tiefgarage war verschlossen. In der neuen Wohnung habe ich einen Tiefgaragenstellplatz, diese ist offen!? Ob das der Unterschied ist?


Luise
beantwortet von Luise am 17. August 2007 20:17
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Keiner?

Kommentar von loop4 am 17. August 2007 20:18

warum

Kommentar von Simple_avatar1smallsoust am 17. August 2007 20:20

Aber nein: auf einem "Stellplatz" darf das Auto nur stehen, während es sich auf einem "Parkplatz" auch hinlegen dürfte, falls es müde wird. (:-)!


anonym
beantwortet von oldpaed am 17. August 2007 21:09
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Ich kann diese Frage nicht beanworten; der Unterschied ist sicherlich nur graduell. Aber ich erlaube mir zu sagen: Das ist eine typische deutsche (Beamten-)Frage!




Kommentar von Simple_avatar2smallSalems am 17. August 2007 21:22

Was hat das denn mit Beamten zu tun`?

Kommentar von oldpaed am 17. August 2007 21:35

Es gab früher mal Beamte, die sich durch Supergenauigkeit, Penibilität, Pingeligkeit, Wortklauberei, übertriebene Exaktheit u. Ä. auszeichneten; ich habe jedoch, um einen unverzichtbaren Stand unseres Staates nicht zu verunglimpfen, das nachgefragte Wort vorsorglich "beamtenmäßig" in Klammern gesetzt.

Kommentar von Simple_avatar2smallSalems am 17. August 2007 21:51

dann klammere das "typisch" auch noch ein ;-)

Kommentar von oldpaed am 17. August 2007 21:59

Sei doch nicht so pingelig! ;-)




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