fificorp am 06.02.2008 um 15:08 Uhr

Die Betriebserlaubnis bescheinigt die Übereinstimmung mit der Straßenevrkehrszulassungsordnung, der Fahrzeugschein ist die Zulassung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.
Einige Fahrzeuge brauchen keine Zulassung, da genügt die Btriebserlaubnis und der Versicherungsnachweis.
Eine neue (für die verlorene) Betriebserlaubnis erhältst du vom Händler/Importeur/Hersteller.