Volker13 am 04.07.2009 um 21:42 Uhr
Mein Papa erklärt das immer voll juristisch. Ich kriege das nicht auf den Schirm
Notwehr: Du wirst angegriffen und wehrst dich
Nothilfe: jemand anderes wird angegriffen und du mischst dich ein

Notwehr---Wehren gegen Übergriffe
Nothilfe..Tür auf zur Toilette,..

google ?
Volker13 am 4. Juli 2009 21:44 Da hab ich schon geschaut. Mein Papa hat vergessen sich hier abzumelden.... Ich mus das wissen
sind die nothilfe nicht die leute die kommen nachdem die notwehr stattgefunden hat? :)

nothifle is was wo dir in der not hilft un notwehr is die verteitigung wenn du z.b. angegriffen wirst...

notwehr= dich schlägt jemand und du schlägst zurück um dich zu verteidigen nothilfe= du gehst zwischen 2 leute die sich prügeln und hilfst dem der am verlieren ist ;-)

Notwehr ist ja wohl jetzt klar. Nothilfe ist Hilfe im Katastrofenfall. (Neue Rechtschreibung, sieht komisch aus mit "f")
Nothilfe? ich glaube Du hast da was verwechselt! Das ist wirklich Zivilcourage (sagt auch schon das Wort)!Ich helfe jemanden der in Not ist...und beweise Zivilcourage!
Das ist Zivilcourage.
Nothilfe: die zu Gunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr , wenn du es genau wissen willst
Und was ist, wenn der Angegriffene das nicht will?
Die Antwort ist korrekt. Ob der andere das will ist im Sinne der Rechtsordnung egal. Es muss lediglich eine objektiv rechtswidrige Straftat vorliegen.
Ohje! Gibt es denn auch eine subjektiv rechtswidrige straftat?
Leider kommt das öfters vor, dass der Angegriffene keine Hilfe will und gegen dich losgeht, zusammen mit dem Angreifer - alles schon erlebt