was ist denn der Unterschied zwischen Stadtpolizei, Bundespolizei und Polizei?

5 Antworten

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Alle Unterschiede aufzuzählen würde hier den Rahmen sprengen.

Die Stadtpolizei ist eine der vielen Bezeichnungen für Beamte bzw. meistens Angestellte des Ordnungsamtes (z.T. auch Ordnungspolizei usw.). Die Zuständigkeiten unterscheiden sich leicht je nach Bundesland. Grundsätzlich sind sie für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Knöllchen), versch. Ordnungswidrigkeiten und die allg. Gefahrenabwehr zuständig (vgl. DVO-HSOG). Sie sind also auch befugt, eine Personenüberprüfung durchzuführen! (in Hessen z.B. gem. §18 HSOG).

Die Landespolizei (normale Polizei) ist für die Gefahrenabwehr in Eilfällen und für die allg. Strafverfolgung zuständig. Ein sehr weites Gebiet.

Die Bundespolizei heißt erst seit dem 01.07.2005 so, vorher Bundesgrenzschutz (BGS). Im Gegensatz zur normalen Polizei ist die Bundespolizei eine Bundesbehörde (dem Ministerium des Innern untergeordnet). Die Aufgaben sind denen der Landespolizei sehr ähnlich, jedoch auf bestimmte Orte begrenzt (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Bundesbehörden etc.).

Die Stadtpolizei ist eine kommunale Einrichtung, die, je nach Land unterschiedlich ausgeprägt, polizeiliche Aufgaben wahrnimmt. Meist setzt sie Gemeinderecht, gelegentlich aber auch übergeordnetes Recht, um. In vielen Ländern liegt die Zuständigkeit für polizeiliche Aufgaben auch bei den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, die dann häufig über eigene uniformierte Polizeikräfte verfügen. Diese treten insbesondere dann besonders deutlich in Erscheinung, wenn sie (was die Regel ist) für verkehrs- und ordnungspolizeiliche Belange im Stadt- bzw. Gemeindegebiet zuständig sind.

Deutschland Polizeibegriff und Polizeibehörde

In Deutschland wurden alle Stadtpolizeien, die teilweise erst nach 1945 aufgrund von Vorgaben der westlichen Besatzungsmächte entstanden waren, in den 1960er und 1970er Jahren verstaatlicht. In der Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR gab es keine kommunalen Polizeien. In Hessen und Nordrhein-Westfalen entwickelte sich in den letzten Jahren eine Diskussion, die Bezeichnung Stadtpolizei wieder einzuführen. Dies geschah vor dem Hintergrund, den Ordnungsämtern zu mehr Autorität zu verhelfen und eine geeignete gemeinsame Bezeichnung für den Außendienst der Behörden einzuführen. Zudem nahmen die kommunalen Ordnungsbehörden immer mehr polizeiliche Aufgaben wahr.

Baden-Württemberg Bis in die 1970er Jahre gab es in einigen großen Städten in Baden-Württemberg, so zum Beispiel in Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart, neben der Landespolizei jeweils eine Stadtpolizei. Die Stadtpolizei Stuttgart wurde als letzte baden-württembergische Gemeindepolizei verstaatlicht.

In Baden-Württemberg haben die Angehörigen des Gemeindevollzugsdienstes den Status eines Polizeibeamten, der Gemeindevollzugsdienst ist jedoch keine Stadtpolizei im eigentlichen Sinne. Seine Funktionen beschränken sich auf Aufgaben, die der Ortspolizeibehörde unmittelbar übertragen sind. Manche Ordnungsämter führen daher die Bezeichnung Ordnungspolizei.

Bayern Die Dienststellen der bayerischen Stadtpolizeien wurden in die Bayerische Landespolizei überführt. Zuletzt wurde zum 1. Oktober 1975 die Stadtpolizei der Landeshauptstadt München in das Polizeipräsidium München überführt.

Bremen In Bremerhaven gibt es heute noch eine Ortspolizeibehörde als Teil der Landespolizei von Bremen. Sie gehört zur Bremer Polizei, untersteht jedoch zum Teil dem dortigen Magistrat. In der Öffentlichkeit und gegenüber dem Landes- und Bundesinnenministerium wird diese von der Bremer Polizei repräsentiert.

Die Ortspolizeibehörde hat einen eigenen Führungsstab und ist weiter in Schutz-, Kriminal- und Verwaltungspolizei gegliedert. Dabei entspricht letztere dem Ordnungsamt der Gemeinden der Flächenländer und ist somit Teil der Stadtverwaltung und nimmt daher Aufgaben im Sinne einer Stadtpolizei wahr. In Bremerhaven gibt es vier Polizeireviere. Außerdem unterhält die Ortspolizeibehörde Bremerhaven eine eigene Verkehrspolizei mit eigenen Sonderfahrzeugen und ein Kriminalmuseum.

Hessen Ordnungspolizei (Hessen)

Nach einer Änderung des Hessischen Gefahrenabwehrgesetzes wurde den Gemeindebediensteten, die als Hilfspolizeibeamte beliehen sind, gestattet sich „Ordnungspolizeibeamter“ zu nennen. Als Bezeichnung der Behörde wurde daher „Ordnungspolizei“ für das Ordnungsamt eingeführt; viele Gemeinden änderten daraufhin die Fahrzeugaufschriften und Ärmelabzeichen der Uniformen.

Besonders in Frankfurt am Main und Darmstadt kam es jedoch zu Protesten gegen die Umbenennung, da der Begriff „Ordnungspolizei“ im Nationalsozialismus für eine Organisationsform der Polizei verwendet worden war. Die Aufschriften wurden daraufhin in Darmstadt in Kommunalpolizei und in Frankfurt am Main sowie später auch in Offenbach und in der Landeshauptstadt Wiesbaden in Stadtpolizei geändert.

Die Städte Gießen, Fulda, Kassel und alle andere Gemeinden in Hessen verwenden jedoch weiterhin den Begriff „Ordnungspolizei“. Viele Kommunen haben zwischenzeitlich andere Bezeichnungen gewählt, wie zum Beispiel „Ordnungsbehörde“ oder „Allgemeine Ordnungsbehörde“.

In Nordrhein-Westfalen wurde ebenfalls über die Bezeichnung „Stadtpolizei“ nachgedacht, da viele Gemeinden bereits uniformiert Vollzugsaufgaben aus ihrem Bereich wahrnehmen. Oft wird dieser Außendienst „Kommunaler Ordnungsdienst“ genannt. Die entsprechende Gesetzesvorschrift ist noch nicht geändert. Deswegen wird weiterhin die alte Bezeichnung verwendet.

(Wikipedia.de hilft manchmal.. man muss es auch nur mal nutzen...)

Also, die Stadtpolizei bzw. Gemeindevollzug ist der klassische Knöllchenschreiber. Die eigentliche Polizei ist die Landespolizei (Streifendienst, Kripo, SEK, MEK etc.), quasi die die z ujedem Dreck von "der hat Blödmann zu mir gesagt" über "Schlägereien" bis hin zu "tödlichen Verkehrsunfällen" alles macht. Die Bundespolizei war früher der Bundesgrenzschutz und hat mit der eigentlichen Polizei gar nichts zu tun, was die machen, fragt sich eigentlich jeder. Primär sind sie für den Personenverkehr (illegale Einanderer) im Bahnverkehr und in der Luft, sowie an den Grenzen zuständig... Reicht dir das oder hast du noch Fragen ?

danke, das klärt mich auf... wenn die stadtpolizei eig nur knöllchenschreiber sind, dürfen diese unsere Personalien aufnehmen? Habe mal gehört, sie dürfen das nicht. Da habe ich auch noch gedacht, dass die Stadtpolizei kein Waffe trägt ..

@TofuTorte

ich glaub, das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Bei uns heißen die gar nicht Stadtpolizei, hab das das erstemal auch nur im Fernseher gesehen und hab mich erschrocken, dass die "Stadtpolizei" heißen. Wobei der Begriff "Polizei" auch kein geschützer Begriff ist. Was die nun dürfen und was nicht, weiss ich im Einzelnen auch nicht. Dürfte von Stadtverordnung zu Stadtverordnung anders sein.

@TofuTorte

Hallo Tofutorte! Den Ordnungsbehörden stehen im Bereich der Personalienfeststellung polizeirechtliche Befugnisse zu. Zumindest in NRW, oft ist das in anderen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Das hat vor allen Dingen etwas mt dem historischen Hintergrund zu tun (z.B. war die Stadtpolizei Frankfurt tatsächlich mal die Feldpolizei). Bedienstete des Ordnungsamtes dürfen nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch Durchsuchungen an Personen vornehmen, z.B. suchen nach Ausweispapieren zur Feststellung der Indentität

Die Polizei in Deutschland ist anders aufgestellt als in den USA. Bei uns gibt es Unterschiede in der Hierarchie, nicht im Einsatzgebiet.

wäre nett wenn du diese auch erläuterst

@TofuTorte

Kann ich nicht lach Geh in die nächste Wache und lass es Dir erklären.

Im Gegenteil .. die Unterschiede liegen insbesondere im Einsatzgebiet!

Bezieht sich die Frage auf Deutschland? Hier gibt es keine Stadtpolizei wie etwa in Italien oder Spanien! Polizei ist in Deutschland Ländersache.

ja ich beziehe mich auf Deutschland, und doch, in Frankfurt gibt es die Stadtpolizei ...

Polizei ist in Deutschland zwar Ländersache ... und trotzdem gibt es eine Bundespolizei ;-)

Stadtpolizei ist eine von vielen Bezeichnungen für die Beamten/Angestellten des Ordnungsamtes.

Falsch. Siehe meinen Beitrag weiter oben!