finanzexperte1 am 23.10.2009 um 18:52 Uhr
Wenn ich diesen Monat 400 Euro aus Selbstündigkeit verdiene, und mir einen Betriebs-Laptop für 360 Euro kaufe, ist dann mein Einkommen für diesen Monat 40 Euro?
Man kann ja Computer nur auf 3 Jahre abschreiben. Heißt das, dass mein Einkommen nun 400 Euro - 360 Euro in diesem Monat ist.
Oder ist mein Einkommen 400 Euro - (360 Euro : 3x12 Monate) = 400 Euro - 10 Euro = 390 Euro?
Ich vermute, dass Einkommen und Abschreibung nicht viel miteinander zu tun haben, aber ich will hier mal sicher gehen.
Dein Einkommen sind die 400 €. Die Afa für den PC stellst du pro Jahr mit 120 € in die Ausgaben, die dein Einkommen insgesamt verringern, dadurch zahlst du weniger Steuer.
Hast dann natürlich diesen Monat nur noch 40 € über.

Die Abschreibung musst Du nicht vom Einkommen subtrahieren sondern von den zu zahlenden Steuern. Wenn Du im Jahr nur 400*12 = 4.800,-- Einkommen hast, kannst Du die Abschreibungsmöglichkeit sowieso vernachlässigen
das ist falsch.
Die Afa wird doch nicht von den zu zahlenden Steuern abgezogen - das wäre ja himmlisch.
Abschreibungen verringern lediglich das zu versteuernde Einkommen und je nach Steuersatz spart man mehr oder weniger Steuern.
...also, aber das wär mal eine nette Geste von Schwarz-Geld, oder?
finanzexperte1 am 27. Oktober 2009 16:42 ;-)

Ok, vielleicht habe ich auch falsch gefragt.
Vielleicht geht es um die Einkünfte.
Ich kenne mich bisher mir dem Selständigen Arbeiten noch wenig aus und möchte mich umfassend informieren.
Also der angenommene Fall ist so:
Die Person, die 400 Euro verdient ist in der Familienversicherung. Sie darf im Monat nur 350 Euro verdienen. In einem Monat hat sie aber 400 Euro verdient.
Bisher hatte ich es so verstanden, dass für die Familienversicherung die Gesamteinkünfte (Einkommen - Werbekosten) entscheidend ist. Ist das richtig?
Also Einkommen 400 € - Werbekosten 350 € = Einkünfte 50 €?
Ist die Rechnung so richtig? W
habe mich nochmal schlau gemacht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 € netto Anschaffungspreis können im Kaufjahr voll abgesetzt werden. Wirtschaftsgüter ab 150 - 1000 € müssen über 5 Jahre, d.h. pro Jahr mit 20% abgeschrieben werden.
Für deinen PC wären dies 72 € pro JAHR.
Demnach ist deine Rechnung falsch!!!

ok, habe etwas recherchiert. Scheinbar spielt nur der Gewinn eine Rolle bei bei der Einkunftsermittlung.
Damit müsste es bei Einkommen-Werbungskosten in diesem Monat bleiben. Damit würde dieser Monat dann bei 50 € Einkünfte liegen.
da hast du richtig recherchiert.
Maßgebend sind die Einkünfte, die nach Abzug der Kosten über bleiben, d.h. theoretisch darf man auch mehr als 400 € verdienen, wenn unterm Strich nicht mehr als 350 € bleiben.