gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

42 

Was ist bei einer Provisionsauszahlung zu beachten?

gefragt von Ronny Elger am 06.09.2007 um 18:33 Uhr

Hallo,

kann mir jemand sagen auf was ich achten muss, wenn ich eine Provision für eine Vermittlung eines Auftrages an eine Privatperson auszahlen möchte.

Ich weiss, dass ich den Betrag schonmal ohne Mehrwertsteuer auszhalen muss.

Was gibt es noch, was gegebenenfalls mit auf der Abrechnung stehen muss/sollte etc.

Vielen dank schonmal für Eure Antworten.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (7557)
Steuern (951)
Steuer (771)
ähnliche Fragen

Reply


anonym
beantwortet von nelson am 7. September 2007 12:20
0x
Thumb_up

Zur Sicherheit die Steuernummer des Vermittelnden, Rechnungen von Selbständigen müssen immer mit einer Steuernummer versehen sein, das würde ich im vorliegenden Fall sicherheitshalber auch machen.


anonym
beantwortet von harry5262 am 7. September 2007 13:23
0x
Thumb_up

Eine Steuernummer liegt für eine Privatperson unter Umständen nicht vor, kann daher auch nicht angegeben werden. Wichtig ist eine unterschriebene Quittung mit Adresse beider Kontrahenten (am besten per Überweisung bezahlen - Barbelege sind etwas anrüchig. Außerdem ist es sicherlich nicht falsch den Empfänger auf dieser Quittung auf seine steuerlichen Pflichten (Steuerpflichtige Einnahmen)hinzuweisen. Übrigens Eigenprovisionen (Provisionen für auf den Empfänger selbst lautenden Verträge)sind keine steuerpflichtigen Einnahmen.

Kommentar von Ronny Elger am 7. September 2007 13:59

Vielen Dank erstmal. Es geht darum, dass die betreffende Person mir einen Auftrag vermittelt hat. Der Kunde war ein Aussenstehender. Der Vermittler ist Privatperson, hat auch keine Steuernummer. Ausgezahlt wird per Überweisung. Wenn ich jetzt den Betrag ohne MwSt. auszahle muss ich also den Empfänger auf seine steuerlichen Pflichten hinweisen, okay. Meines Wissens gibt es da doch irgend so einen netten "Zweizeiler", den man da am besten mit auf die Abrechnung schreibt, oder? Wo dieser Hinweis mit Bezug auf den entsprechenden Paragraphen usw. drin ist. Kann mir den noch jemand geben.

Danke.

Kommentar von harry5262 am 8. September 2007 10:52

Es gibt keine feste Formulierung, da der Empfänger u.U. auch nicht alle Angaben richtig gemacht hat. Daher ist am besten die Formulierung: "Auf die Steuerpflicht der Provision wurde der Empfängher hingewiesen. Der Empfänger ist für die Abführung der Steuern selbst verantwortlich."

Kommentar von harry5262 am 8. September 2007 10:52

Es gibt keine feste Formulierung, da der Empfänger u.U. auch nicht alle Angaben richtig gemacht hat. Daher ist am besten die Formulierung: "Auf die Steuerpflicht der Provision wurde der Empfängher hingewiesen. Der Empfänger ist für die Abführung der Steuern selbst verantwortlich."




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.