gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Was ist bei Diplomarbeiten der Unterschied zwischen Erst- und Zweitgutachter?

gefragt von BeermaennchenBeermaennchen am 16.01.2008 um 14:37 Uhr
Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Studium x 3.862

Lixa1
beantwortet von Lixa1 am 16. Januar 2008 14:53
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In der Lage bin ich auch gerade, im Februar gebe ich meine Diplomarbeit ab. Der Erstgutachter ist der Betreuer, bei dem und an dessem Lehrstuhl die Arbeit läuft. Bei ihm war man bei der Sprechstunde und auch bevor man die Arbeit angemeldet und begonnen hat. Der Zweitkorrektor ist einfach nur eine zweite Person, die die Diplomarbeit liest und bewertet. Beide müssen habilitiert sein. Beide habe ich mir selbst ausgesucht. Der Zweitkorrektor muß nicht vom gleichen Institut sein, wie der Erstkorrektor und an dem ich studiere.

Kommentar von anjanni am 16. Januar 2008 15:07

Und das Ganze ist in der DPO geregelt und kann auch geringfügig abweichen.

Manchmal braucht man auch keinen Zweitgutachter. Je nach DPO.

Kommentar von Bd4c1bb648da38578f8f78df52213edesmallLixa1 am 18. Januar 2008 13:47

Stimmt, die Diplomprüfungsordnung DPO sollte man auf jeden Fall zu Rate ziehen. Oder im Prüfungsamt anrufen oder die Mitarbeiter Deines Institutes fragen. Das habe ich auch gemacht. Und mir dann einen Zweitgutachter einer anderen Fakultät gesucht. Soweit ich weiß, lesen die Gutachter unabhängig voneinander. Und aus den zwei Noten wird der Durchschnitt als Note für die Diplomarbeit gebildet.


mia68
beantwortet von mia68 am 16. Januar 2008 14:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Beiden wird die Arbeit zur Begutachtung vorgelegt; sollten Abweichungen in der Beurteilung der Arbeit vorliegen, kann dies von beiden diskutiert werden. Sinn dieses Vorgehens ist wohl der, dass 4 Augen immer noch mehr sehen (bewerten) können als 2. Und eine objektivere Beurteilung ist damit ebenso gewährleistet.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. Januar 2008 14:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Theoretisch sind beide Gelichberechtigt. Praktisch prüft der Erstgutachter genau, der andere blickt quer durch und bestätigt. Manchmal jedoch vertreten beide extrem abweichende Meinungen und dann wird der Notendurchschnitt zur Diplomnote aufgenommen. Im einzelnen ist dies in deiner Studien- bzw. Prüfungsordnung geregelt.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.