Beermaennchen am 16.01.2008 um 14:37 Uhr

In der Lage bin ich auch gerade, im Februar gebe ich meine Diplomarbeit ab. Der Erstgutachter ist der Betreuer, bei dem und an dessem Lehrstuhl die Arbeit läuft. Bei ihm war man bei der Sprechstunde und auch bevor man die Arbeit angemeldet und begonnen hat. Der Zweitkorrektor ist einfach nur eine zweite Person, die die Diplomarbeit liest und bewertet. Beide müssen habilitiert sein. Beide habe ich mir selbst ausgesucht. Der Zweitkorrektor muß nicht vom gleichen Institut sein, wie der Erstkorrektor und an dem ich studiere.

Beiden wird die Arbeit zur Begutachtung vorgelegt; sollten Abweichungen in der Beurteilung der Arbeit vorliegen, kann dies von beiden diskutiert werden. Sinn dieses Vorgehens ist wohl der, dass 4 Augen immer noch mehr sehen (bewerten) können als 2. Und eine objektivere Beurteilung ist damit ebenso gewährleistet.

Theoretisch sind beide Gelichberechtigt. Praktisch prüft der Erstgutachter genau, der andere blickt quer durch und bestätigt. Manchmal jedoch vertreten beide extrem abweichende Meinungen und dann wird der Notendurchschnitt zur Diplomnote aufgenommen. Im einzelnen ist dies in deiner Studien- bzw. Prüfungsordnung geregelt.
Und das Ganze ist in der DPO geregelt und kann auch geringfügig abweichen.
Manchmal braucht man auch keinen Zweitgutachter. Je nach DPO.
Stimmt, die Diplomprüfungsordnung DPO sollte man auf jeden Fall zu Rate ziehen. Oder im Prüfungsamt anrufen oder die Mitarbeiter Deines Institutes fragen. Das habe ich auch gemacht. Und mir dann einen Zweitgutachter einer anderen Fakultät gesucht. Soweit ich weiß, lesen die Gutachter unabhängig voneinander. Und aus den zwei Noten wird der Durchschnitt als Note für die Diplomarbeit gebildet.