Inwieweit ist diese Pflicht auszulegen? Zu welcher Uhrzeit muss der Gehweg frei sein, was zählt alles zum Gehweg und was tun, wenn es durchgehend schneit, muss ich dann alle 10 Min. raus?
Also es gilt grds.: Der Gehweg muss zwischen 7 und 20 Uhr so breit geräumt sein, dass 2 Fußgänger nebeneinander gehen können (so stehts in der Satzung meiner Gemeinde). Zum Gehweg gehört auch der Weg zu etwaigen Mülltonnen oder ähnlichen Gebrauchsgegenständen. Bei Dauerschneefall musst du aber natürlich nicht alle 5 min raus, erst wenn eindeutig absehbar ist, dass in nächster Zeit der Schnee ausbleibt.

Das regelt jede Gemeinde für sich. Bei uns muß von 7:00 bis 22:00 der Gehweg freigeräumt werden. Bei Dauerschnee muß wiederholt geräumt werden.