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Was ist bei Bürgschaft für KFZ-Leasing Vertrag (privat) dringend zu beachten?

gefragt von Henner am 19.07.2009 um 6:40 Uhr

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bubukiel
beantwortet von bubukiel am 19. Juli 2009 19:41
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Das Du dir sicher sein musst, dass der Leasingnehmer sich an seinen Vertrag die gesamte Laufzeit hält und ihn erfüllt. Vorher aussteigen, wie bei einer Finanzierung, ist nämlich nicht möglich.

Sonnst bist Du nämlich mit der Zahlung dran, und das kann teuer werden, gerade wenn das Auto wieder zurück gegeben wird am Ende der Laufzeit.

Außerdem lohnt sich Leasing für Privatpersonen nur sehr selten.

Wer bürgt wird erwürgt.


fishhus
beantwortet von fishhus am 19. Juli 2009 07:44
1x
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Am besten keine Bürgschaft unterschreiben- denn Bürgen heisst zahlen-. Wenn der Leasingnehmer eine Schufa hat die OK ist- braucht er keinen Bürgen- also Hände weg -sonst bist Du Dein Geld los.


stefvol
beantwortet von stefvol am 19. Juli 2009 09:42
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am besten SEIN LASSEN, denn diese Leasing lohnen sich nciht für Privatleute. Dann lieber gleich Ratenkauf und die Finanzierung am besten über dei eigene Hausbank abwickeln und dem Händler Bares hinblättern und den kaufpreis runterhandeln. Dadurch kommen bei bisschen Verhandlungsgeschick die Zinses heraus :-)


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