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Was ist bei Arbeitsunfähigkeit erlaubt?

gefragt von ballbam am 06.02.2008 um 11:43 Uhr

Darf man ins Kino gehen, obwohl man einen Krankenschein hat und somit nicht zur Arbeit muss?


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Reply


Tatjanaaa
beantwortet von Tatjanaaa am 6. Februar 2008 11:45
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Kommt drauf an, worauf du krank geschrieben bist. Mit einem gebrochenen Bein oder einer verstauchten Hand könntest du sicher ins Kino. Bei einer schweren Grippe eher nicht.


Super Cruiser
beantwortet von Super Cruiser am 6. Februar 2008 11:54
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Du darfst alles machen, was deine Genesung nicht beeinträchtigt. Man braucht z.B. bei einem gebrochenen Arm nicht das Haus zu hüten.


vincent
beantwortet von vincent am 6. Februar 2008 11:57
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Alles das, was den Genesungsprozess -Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit- nicht hindert.


Dani Steckel
beantwortet von Dani Steckel am 6. Februar 2008 11:44
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Das hängt wohl sehr stark von der Krankheit, der Art der Au und von Deinem Job ab und läßt sich pauschal nicht beantworten.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 6. Februar 2008 12:04
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Grundsätzlich ist eine ärtztliche Arbeitsbefreiung immer individuell, abhängig von der Erkrankung selbst und der Arbeit, die der Kranke sonst ausüben würde.

Nemen wir mal an einen Datenpfleger und einen Maschineneinrichter mit einem Gipsarm:

  • Hier könnten beide Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bekommen.

Bei einem Gibsbein könnte es schon anders aussehen:

  • Der Maschineneinrichter wird voll Arbeitsunfähig erklärt während...

  • Der Datenpfleger vielleicht fast genauso gut am Arbeitsplatz sich prodktiv betätigen könnte.

Ins Kino durften alle in jedem Fall gehen.





Klaus Winkler
beantwortet von Klaus Winkler am 6. Februar 2008 11:57
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Es gibt Krankenscheine mit oder ohne Ausgang.Steht meistens drauf.

Kommentar von Simple_avatar8smalltigrib am 6. Februar 2008 22:22

nie gesehn! Wo das denn?


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 6. Februar 2008 13:41
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Hab gestern noch ein Urteil dazu gelesen: Ein Angestellter ist,obwohl er krankgeschrieben war,trotzdem in Skiurlaub gefahren u. hat sich dort auch prompt mehrere Knochenbrüche zugezogen. Der Arbeitgeber kündigte ihm fristlos.Das Bundesarbeitsgericht Erfurt urteilte: Die Kündigung ist rechtens.Der Mitarbeiter hätte sich verhalten müssen, dass er möglichst schnell gesund wird.




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