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Was ist als "unerwartete schwere Erkrankung" in Bezug auf Reiserücktrittsversicherung zu sehen?

gefragt von NaddelNaddel am 27.04.2008 um 15:15 Uhr

Habe einen grippalen Infekt. Ist das eine unerwartete schwere Erkrankung? Wollte Donnerstag wegfahren, habe Reiserücktrittsvers. und bin noch nicht wieder gesund...



Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 27. April 2008 15:17
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Eine Grippe ist ganz sicher keine unerwartete schwere Erkrankung, es sei denn, Du liegst sterbenskrank im Bett. Tust Du aber nicht ;-) Gute Besserung - bis Donnerstag ist ja noch viel Zeit.

Kommentar von Simple_avatar4smallNaddel am 27. April 2008 15:20

ich liege tatsächlich seit einer Woche flach! Was nützt denn eine Versicherung, wenn sie dann nicht greift. So kann ich die Reise nicht antreten, abgesehen davon handelt es sich um eine Sportreise und der Doc hat mir für 1 Woche nach Gesundung Sport verboten...

Was mach ich denn nun? Bei den Agb ist das nicht genauer erklärt....

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 27. April 2008 15:21

In dem Fall solltest Du mit der Versicherung sprechen. Gleich morgen früh anrufen und den Sachverhalt klären, denn der Sinn der Reise ist ja für Dich damit weggefallen.

Kommentar von Simple_avatar4smallNaddel am 27. April 2008 15:25

Mach ich! Danke für die Genesungswünsche :-)


anonym
beantwortet von Henry p. Deising am 27. April 2008 15:17
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Das hängt von den Verischerungsbedingungen deiner Versicherung ab. Bitte dort nachlesen. Aber ein einfacher grippaler Infekt dürfte wohl nicht unter diese Regel fallen.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 27. April 2008 15:18
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Herzinfarkt oder Operation. Aber du mußt Nachweise bringen.

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 27. April 2008 15:20

Bloß zwei Sachen?

Kommentar von Simple_avatar4smallNaddel am 27. April 2008 15:27

Kann ich mir nicht vorstellen, da gibts sicher noch mehr Gründe....


Indy72
beantwortet von Indy72 am 27. April 2008 15:23
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Wenn du die Reiserücktrittversicherung in anspruch nehmen möchtest, so kommt es auf das ärztliche Attest an. Davon und wie der Attest folmuliert ist hängt ab, ob die Versicherung eintritt. U.U. kann auch ein grippaler Infekt als Begründung ausreichen, wenn der Arzt einem die Bettruhe verordnet oder eine Reise direkt verbittet. In diesem Fall wird oft die Temperatur (Fieber) zum Maßstab genommen. Also unter 38°C springt die Versicherung kaum freiwillig ein.


Berserker
beantwortet von Berserker am 27. April 2008 15:21
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Bin zwar nicht der Hausarzt, aber Herzinfarkt, Verkehsunfall mit Knochenfraktionen,uä.




Kommentar von Simple_avatar4smallNaddel am 27. April 2008 15:27

Kann ich mir nicht vorstellen, da gibts sicher noch mehr Gründe....

Kommentar von 6cf11259c16f13176765b100173516b3smallmcchris am 27. April 2008 15:38

Muss man denn schon fast tot sein um von der Versicherung gebrauch zu machen.


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