Was is strafbar: Nichtanzeige von geplanten Straftaten oder Nichtanzeige von geschehenen Straftaten?

beides
Sicher? Ich finde dazu kein §. Nur zur Nichtanzeige geplanter Straftaten: http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html
WasIsMitKarsten am 14. Juni 2009 12:30 wenn ich weiß, das mein nachbar seine frau umgebracht habe und ich nix sage, dann ist das ganz sicher strafbar!!
Im Gesetz steht dazu aber nur: "Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung....eines Mordes oder Totschlags .....zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen...wird mit so und so bestraft."
Die Ausführung konnte aber bei einem geschehenen Mord nicht verhindert werden. Wenn du als Nachbar das nicht meldest passiert nichts. Erst wenn die Polizei kommt und fragst und du machst falsche Angaben, dann machst du dich strafbar. Und falls du Angehöriger von deinem Nachbar bist, musste überhaupt nichts sagen.

Beides, denn wenn maneine Straftat plant ist manebenfalls ein Verbrecher- genauso wie wenn man das durchzieht...
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