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Was is strafbar: Nichtanzeige von geplanten Straftaten oder Nichtanzeige von geschehenen Straftaten?

gefragt von kaisers01 am 14.06.2009 um 12:22 Uhr

Was is strafbar: Nichtanzeige von geplanten Straftaten oder Nichtanzeige von geschehenen Straftaten?


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Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 14. Juni 2009 12:23
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Beides würde ich denken.


WasIsMitKarsten
beantwortet von WasIsMitKarsten am 14. Juni 2009 12:25
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beides

Kommentar von kaisers01 am 14. Juni 2009 12:26

Sicher? Ich finde dazu kein §. Nur zur Nichtanzeige geplanter Straftaten: http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

Kommentar von 228a4f6351e5ad17b0be14657b4a1ac6smallWasIsMitKarsten am 14. Juni 2009 12:30

wenn ich weiß, das mein nachbar seine frau umgebracht habe und ich nix sage, dann ist das ganz sicher strafbar!!

Kommentar von kaisers01 am 14. Juni 2009 12:40

Im Gesetz steht dazu aber nur: "Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung....eines Mordes oder Totschlags .....zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen...wird mit so und so bestraft."

Die Ausführung konnte aber bei einem geschehenen Mord nicht verhindert werden. Wenn du als Nachbar das nicht meldest passiert nichts. Erst wenn die Polizei kommt und fragst und du machst falsche Angaben, dann machst du dich strafbar. Und falls du Angehöriger von deinem Nachbar bist, musste überhaupt nichts sagen.


littleMum86
beantwortet von littleMum86 am 14. Juni 2009 12:26
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kommt es nicht auch auf die tat an sich an?


JOJO98
beantwortet von JOJO98 am 14. Juni 2009 12:28
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Beides, denn wenn maneine Straftat plant ist manebenfalls ein Verbrecher- genauso wie wenn man das durchzieht...


Bild/er:

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harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 14. Juni 2009 12:31
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Beides ist strafbar.


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