muss das scnell wissen!!

Sehr sehr vereinfacht:
Darlehen ist der juristische Begriff; Kredit der banktechnische.

Darlehen ist ein Vertrag, in dem sich der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber das Empfangene in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Vgl. §§ 607 ff. BGB.
Kredit ist ein Darlehen, welches Banken ihren Kunden unter bestimmten Konditionen gewähren.
(ARD Ratgeber Recht Rechtswörterbuch)
Danke, ich habe mir deswegen eben den Kopf zerbrochen, wußte aber keine Antwort. DH!