schnubbel am 19.09.2008 um 21:18 Uhr
Wenn ich jemanden in ein Holzbein schieße, ist das Körperverletzung oder Sachbeschädigung?
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Leider kann man die Frage juristisch nicht beantworten, weil der Sachverhalt zu dünn ist. Es kommt nämlich z.B. darauf an, ob das Holzbein gerade an seinem Besitzer dran war oder nicht, ob der Besitzer mit dem Schuss einverstanden war oder nicht, ob der Schuss versehentlich oder absichtlich abgegeben wurde, ob Du auf den Körper des Besitzers gezielt hast oder nur auf das Bein oder vielleicht ganz woanders hin, aus welcher Entfernung usw.
Wenn ich aber mal den Fall so nehme, wie ich ihn mir beim ersten Lesen vorgestellt habe, dann sieht das so aus: Jemand schießt dem anderen aus der Nähe gegen dessen Willen ins Bein, von dem er weiß, dass es ein Holzbein ist. Strafrechtlich wäre das eine Sachbeschädigung, verbunden mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz (im normal schweren Fall ein bis fünf Jahre Gefängnis, § 51 WaffG). Außerdem könnte noch Nötigung, Bedohung, Hausfriedensbruch usw. vorliegen.

Sachbeschädigung,schnubbel. Es heisst ja das Holzbein. :-)
besserwisser98 am 24. September 2008 17:48 es heißt aber auch DAS ganz normale noch lebende bein
frijola am 6. Oktober 2008 14:39 und DAS Schlüsselbein und DAS Nasenbein, ...
die oder der Holzbein wäre also Körperverletzung gewesen?

Da du ja normalerweise nicht weiß das er ein Holzbein hat, ist es Körperverletzung.
jobo22 am 19. September 2008 21:23 Schlau DH
Wenn Du nicht weißt, dass es ein Holzbein ist, dann ist es nur eine versuchte Körperverletzung.. Sachbeschädigung ist es nicht, da dahingehend bei einem Irrtum kein Vorsatz vorlag. Und ne fahrlässige Sachbeschädigung gibts nicht.

schnubbel, eine schwierige Frage. Aber ich tippe auf Sachbeschädigung, bei unserer Rechtsprechung.
krauthexe am 19. September 2008 21:34 Sag ich doch...:-)
cathystraum am 19. September 2008 21:44 Wenn sie aber ein SUPER SOAKER Sneak Attack benutzt, kann es schwierig werden. :-)
Uuund Ruhestörung!
Wenn er einen Schalldämpfer benutzt ist es keine Ruhestörung.
schnubbel am 24. September 2008 23:03 lach
Mortimer am 28. September 2008 23:40 Ein bißchen TNT hinterher, dann bleibt nix mehr übrig.
Kein Holzbein mehr, keine Sachbeschädigung.
Kein Einbeiniger mehr, keine Körperverletzung.
Das Leben kann soooooo einfach sein. :-D
AufxDiex12 am 9. Oktober 2008 17:29 naja aber ne Rechnung , fürs sauber machen
Sachbeschädigung - aber Körperverletzung mit Todesfolge wenn er kippt und stirbt. Schätze ich.
sachbeschädigung ===> das HOLZbein gehört ja nicht zum Körper ;-) es ist ja eine Sache =)
Kommt darauf an, wohin Du treffen wolltest und ob derjenige sein Holzbein gerade an hatte oder nicht.

Wenn de des mit meinem Holzbein machst, dann trett ich dir mit dem meinem anderem Holzbein in deinen Arsc...., gell.
finchen012 am 19. September 2008 21:23 lol

Schnubbel, ich bin entsetzt, Du hast ne Waffe? und schießt auf Holzbeine?...Warum? was bringt Dir das? Aber sonst ne absolute Spitzenfrage.
schnubbel am 19. September 2008 21:35 Ich habe doch keine Waffe. Dazu habe ich viel zu viel Schisse ... ;-)

Unerlaubter Waffenbesitz kommt mit Sicherheit noch dazu.
donnerunddoria am 19. September 2008 21:23 -->DH

Bestimmt fällt der dann um... daher Körperverletzung.

Rechtlich gesehen ist der Schuss auf einen Menschen ein schwerwiegender Angriff auf seine persönliche Integrität - egal ob Holzbein oder nicht.
Ein solcher Angriff könnte vor Gericht als versuchter Totschlag oder -bei Planung oder Vorsatz- sogar als versuchter Mord gewertet werden. Denn mit einer Pistole triffst du als ungeübter Schütze aus 5 Metern Entfernung kaum noch einen Möbelwagen - du kannst also nicht ausschließen, dass du den Menschen, auf den du schießt, schwer verletzt oder gar tötest.
schnubbel am 22. September 2008 11:12 Danke für deine ausführliche Information.

Das ist körperverletzung sowie sachbeschädigung....!

Das kommt darauf an, wie gut Du zielst. triffst Du das Holzbein ist es Sachbeschädigung, geht der Schuß daneben ist es Körperverletzung. Auf Leute mit einem Holzbein zu schießen ist unfair, Du bist ihm deutlich überlegen, weil er nicht schnell genug Deckung suchen kann. Ich hoffe er erschlägt Dich vorher mit dem Ding

Sachbeschädigung, mit evtl. folgender Körperverletzung.

Ganz einfache Sache: Aldo, Paolo, beseitigt alle Zeugen, auch diese GF-ler, hier, pronto. Betonfüße und über bord damit.
Keine Zeuge, keine Anklage.
Keine Anklage, keine Körperverletzung oder Sachbeschädigung mehr.
Nur noch Futter für die Haie.
Jemand noch Fragen? (De Niro als Pate ist der größte...)
schnubbel am 29. September 2008 10:37 Vielleicht hätte ich gleich De Niro fragen sollen ... ;-)
Mortimer am 2. Oktober 2008 23:49 Ich sehe ihm schon, der Mund schief und die stirn besorgt: "Hhhhmmm, was kann ich für Sie tun, Don schnubbel? Und... was können SIE für mich tun..., Don schnubbel? hm?"
schnubbel am 5. Oktober 2008 14:28 Don schnubbel - gefällt mir gut .. lach
je nachdem ob du guten Anwalt hast oder weniger guten
würde ich sagen aber da der Mensch den Holzbein braucth.. so ist es keine Sache mehr sondern Bestandteil von ihm.
Darf man den Herzschrittmacher klauen und genauso behandelt werden wie einen Taschendieb?
schnubbel am 1. Oktober 2008 11:43 Stimmt, das ist eine Überlegung werd. Obwohl, wenn man jemanden den Herzschrittmacher stehlen würde, müßte man ihn auf jedenfall verletzen.

würde sagenb das gehört zu körperverletzung aber sachbeschädigung ist es auch.
Scharfsinnige Frage, danke! Die nächste bitte!
Das ist instinktlose Arroganz - eine solche Frage zu stellen...
Das Holzbein ist doch kein Körperteil also ist es eine Sachbeschädigung.
Na logisch ist das Körperverletzung. Du kannst ja nicht von vornherein wissen,dass es ein Holzbein ist, es sei denn die Person hat eine kurze Hose an.
Da sagt der Jurist: Das kommt drauf an. Wußtest Du, dass es ein Holzbein war?

ROFL nimm eine Paintballwaffe dann gehts als Sachbeschädigung durch - wie Graffiti
es is körperverletzung, da das holzbein ein teil vom körper ist. es is also so als wenn du ihm ins normale bein schießt

weiss ich nicht, aber die Frage ist auf jeden Fall lustig.
Danke für die Abwechslung.

Also...hab gerade meine Kollegin um Rat gefragt .Kommt aus diesem Berufszweig wo deine Frage anzusiedelnist. Ich und Sie sind der Meinung : Versuchte Körperverletzung
schnubbel am 4. Oktober 2008 16:03 Aha, danke für deine Informaton. Ich möchte auch noch einmal an dieser Stelle betonen, dass ich das nicht vorhabe. Der ein oder andere User hat das wohl so aufgefasst.
hm... man könnte es evtl. als Körperverletzung einstufen, mit der Begründung, dass das Holzbein zum imaginären Körperschema des Besitzers zählt. Wir wissen ja, dass Leute mit abgetrennten Gliedmassen oft unter sogenannten Phantomschmerzen leiden. Auch in der entsprechenden Hirnregion ist also das gewesene Bein noch durchaus präsent. Der Schuss könnte als Verletzung dieser imaginären Region empfunden werden.
Wenn er also kein Holzbein angehabt hätte, und ich hätte dahin geschossen, wo das Holzbein gewesen wäre, wenn er es angehabt hätte - dann wäre es trotzdem Körperverletzung, wenn sich seine Phantomschmerzen verstärken????
es ist Sachbeschädigung, da es kein menschliches Körperteil, sondern eine Prothese ist!!!!
Solange Du keinen 45er Revolver benutzt hast, kann er ja das Loch einfach zugipsen und einen Strumpf darüber ziehen.
schnubbel am 5. Oktober 2008 23:02 lach
Eine sehr vielschichtige Frage! Soll die Antwort aus juristischer Sicht betrachtet gegeben werden? Dann darf man den Hinweis nicht ersparen, daß eine Antwort eine nicht erlaubte Rechtsauskunft wäre, die hierzulande bestraft wird! Vom reinen Menschenverstand aus betrachtet könnte es beides sein! Eine Sachbeschädigung, wenn es nur das Holz betrifft und eine Körperverletzung, falls Du einen Holzwurm triffst! Außerdem muß die Frage noch beantwortet werden, wie das Holzbein angebracht ist! Sollte es verschraubt sein, kann es ausgewechselt werden. Ist es getackert oder geklebt, wird es schon schwieriger!
schnubbel am 5. Oktober 2008 23:18 Na ich merke schon, ich werde die Frage wohl mit ins Grab nehmen ... ;-)
"Tiere sind keine Sachen, das Sachenrecht wird angewendet" Von daher ist es keine Körperverletzung, zumal der Holzwurm nicht mal ein Wirbeltier ist. Wie sieht das aus, wenn das Holzbein mit Schrauben und Dübeln befestigt ist?

Wie kommst du auf solche Gedanken? Hast du etwas vor?
schnubbel am 19. September 2008 21:32 Nein, das habe ich natürlich nicht vor.
Und für alle anderen - Was soll das? Ich habe doch keine Waffe und klar denken kann ich auch. So eine Frechheit.
krimminell??? also ich vermut ma koerperverletzung, weil es ja auch als koerperteil benutzt wird kp... viel spass im knast!!
schnubbel am 28. September 2008 21:08 Dir auch noch einen schönen Tag.

tu es einfach nicht :)
schnubbel am 1. Oktober 2008 11:41 Ich habe es nicht vor, auch wenn einige User dies hier meinen :-)
Das ist einfach Dummheit, weil eine Kugel verschwendet wird.
Es könnte aber auch ein Qerschläger werden der dich dann trifft und vielleicht noch am Bein was dann abgenommen werden müßte um ein Holzbein dran zu machen.Ich plädiere für Körperverletzung.
Ich kenne einen mit Holzbein der hat seinen vermissten Dartpfeil drei Stunden in unserer Stammkneipe gesucht. Dann hat er gemerkt, dass ihm das Teil in seiner Wade steckte. Über den guten Schützen ist nichts bekannt, aber der Abend war lustig ;-)
schnubbel am 10. Oktober 2008 14:11 Das kann ich mi gut vorstellen. Ich lach mich weg.

sorry, keine ahnung...... aber respekt : 120 "interersted clicks" !!!
fcbayern am 21. Oktober 2008 13:15 ähhm, ich meine 209

Ehm die Frage is wirklich gut xD Aber ich hab keine Ahnung was die Antwort angeht^^
Ich würde sagen, das geht in Richtung "Unerlaubter Waffenbesitz", "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" und/oder "Versuchter Mord / Totschlag". Wird jedenfalls teurer als das Holzbein ...
Die Frage ist berechtigt.
Es fehlt ein Präzendenzurteil. Eine Chance als Schütze ungeschoren davonzukommen, wäre, wenn zuerst eruiert werden könnte, ob das Holzbein aus legalem Handel stammt. Weist es entsprechende Zertifikationen auf oder nicht. Handelt es sich um ein geschütztes und rares Tropenholz, würde ich schiessen. Denn Onkel Hinkebein wird den Teufel tun und eine Anzeige erstatten. Bitte benachrichtige uns nach erfolgtem Abschuss. Vielen Dank.

Sachbeschädigung! Das gehört ja nicht zu der person :D ist ja kein echtes bein! sondern ein holz bein(protese)

ich würd sagen wenn du das wirklich wissen möchtest: Das holz bein ist ja nicht sein (fleisch und blut) UND WENN DU IN SEINE PROTESE EIN LOCH ODER ANDERES HINTERLEST DANN IST DAS MATERIAL KAPUTT HEIßT SO GUT WIE KAPUTT! UND = SACHBESCHÄDIGUNG HILFREICH??? LG SUEZZERWELPE
Wie du schon geschrieben hast " Holz-bein". In diesem Falle ein "Bein-Ersatz". Ergo: Körperverletzung mit Sachbeschädigung wegen folgender Laufeinschränkung ect.
Das ist die witzigste Frage, die ich bisher hier gelesen habe, da hat sich ja mal jemand Gedanken gemacht! Aber ich hab auch keine Ahnung!!!!! Wuerde aber eher auf Sachbeschaedigung tippen.....
nach all den guten antworten hier bin ich zum entschluss gekommen dass holzbeine in zukunft aus stahl gefertigt werden sollten . grins
schnubbel am 16. Oktober 2008 14:51 Das wird dann aber ein ziemliches Schleifbein ... ;-)

das ist ja wohl mal eine super frage...schrei mich weg,hihi
wie kommt man auf so ne frage?? XDDD
schnubbel am 30. September 2008 21:29 Das ist eine gute Frage. Ich habe irgendwann einmal darüber gelesen und seitdem beschäftigt mich das.

1.- Dummheit.
2.- Wenn die Prothese schwer auszuwechseln oder ansupassen ist würde ich es für Körperverleztung halten.
Nun ja da müsste denke ich erst mal geprüft werden ob es sich um eine Extremität oder ein Sachgegenstand ist...

lol, konnte net mehr vor lachen...also wenn das wirklich so ist,wird es Sachbeschädigung und versuchter Totschlag,versuchter Mord sein.Bei Schusswaffen ist das meistens der Fall,sonst könnte man ja jedem in alle möglichen Arme und Beine schiessen und "nur" ne Körperverletzung dafür kassieren.
Blöde Frage, dies ist selbstverstäbndlich Sachbeschädigung

Du schießt (ich setze einen Waffenbesitzschein bzw. Waffenberechtigungskarte und Waffenkunde voraus) mit dem Einverständnis des Holzbeininhabers auf das Bein, dieser stellt rechtliche Ansprüche auf ein neues Holzbein - SACHBESCHÄDIGUNG. Stellt er keine Anspruche - Gar nix ist! Du schießt auf das Bein, um ihn zu schädigen, weil Du ihn z.B. nicht leiden kannst - KÖRPERVERLETZUNG. Zielst Du beim Schießen nicht auf das Bein sondern auf den Körper - versuchter Totschlag. Zielst Du ABSICHTLICH auf den KÖRPER - weil Du ihn nicht leiden kannst (Heimtücke) und er stirbt nach dem Schuss - MORD. Können wir den Thread nun schließen??

xD ich denke schon ja xD
schnubbel am 15. Oktober 2008 17:58 Was denkst du schon?

GABS HIER AUCH EINE NORMALE ANTWORT AUF DIESE FRAGE? WÜRD´s AUCH GERNE WISSEN^^
probiers aus,ich hab mal jemandem in ein glasauge einen stift reingestochen,darauf konnte dieser nur noch grau sehen.die konsequenz war,dass ich ihm das auge putzen musste...ich weiß zwar nicht,was das mit deiner frage zu tun hat,aber ich muss meinen senf ja auch irgendwo dazugeben :D
Ich klaub beites. :-)
Lieber "coolplayerpsp" Anstatt dich nur für PSP spiele und so Sachen zu interessieren, würde ich an deiner Stelle mal einen Deutschkurs machen, in jeder deiner Fragen, oder deiner Antworten stecken tausende von Fehler, und ich GLAUBE NICHT das das wegen zu schnell schreiben passiert. "Klaub" ich glaube du meinst "glaub". "beiTes"? Meinst du nicht "beides"? Grossgeschrieben sind die Buchstaben die du hier bei deiner Antwort geschrieben hast. In deiner Nähe gibt es sicher irgendwelche Deutschschulen, oder Deutschkurse, für Leute die fast in jedem Wort Fehler machen.
Liebe Grüsse Bonniehit
2 Möglichkeiten (abgesehen von Verstössen gegen das Waffengesetz oder anderen besonderen Straftatbeständen; ausgegangen wird von einem geübten Schützen):
ALSO: Sachbeschädigung ja, Körperverletzung nein
ALSO: versuchte Körperverletzung und keine Sachbeschädigung
schnubbel am 19. Oktober 2008 15:10 Danke für deine ausführliche Information.

Gegenfrage 1): wer hat geschossen? Du oder ein anderer?
Gegenfrage 2) wirdnoch geschossen oder ist schon geschossen worden?
schnubbel am 19. Oktober 2008 10:59 zu 1.) keiner hat geschossen
zu 2.) Es wird nicht geschossen werden.
Nun, vielleicht sagst Du einfach Entschuldigung.
schnubbel am 19. Oktober 2008 20:34 Warum sollte ich? Ich verstehe deine Antwort nicht.
Danke für deine ausführliche Information.
haha
Und wenn er nicht weiß, dass es ein Holzbein ist?
HAUSFRIEDENSBRUCH - alles klar... und was soll ein "normal schwerer Fall" sein?