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Was ich schon immer einmal wissen wollte

gefragt von schnubbelschnubbel am 19.09.2008 um 21:18 Uhr

Wenn ich jemanden in ein Holzbein schieße, ist das Körperverletzung oder Sachbeschädigung?


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anonym
beantwortet von Zedreipeoh am 22. September 2008 09:34
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Hilfreichste Antwort

Leider kann man die Frage juristisch nicht beantworten, weil der Sachverhalt zu dünn ist. Es kommt nämlich z.B. darauf an, ob das Holzbein gerade an seinem Besitzer dran war oder nicht, ob der Besitzer mit dem Schuss einverstanden war oder nicht, ob der Schuss versehentlich oder absichtlich abgegeben wurde, ob Du auf den Körper des Besitzers gezielt hast oder nur auf das Bein oder vielleicht ganz woanders hin, aus welcher Entfernung usw.

Wenn ich aber mal den Fall so nehme, wie ich ihn mir beim ersten Lesen vorgestellt habe, dann sieht das so aus: Jemand schießt dem anderen aus der Nähe gegen dessen Willen ins Bein, von dem er weiß, dass es ein Holzbein ist. Strafrechtlich wäre das eine Sachbeschädigung, verbunden mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz (im normal schweren Fall ein bis fünf Jahre Gefängnis, § 51 WaffG). Außerdem könnte noch Nötigung, Bedohung, Hausfriedensbruch usw. vorliegen.

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 22. September 2008 11:12

Danke für deine ausführliche Information.

Kommentar von max93 am 27. September 2008 17:56

haha

Kommentar von Simple_avatar3smallFrau12345 am 13. Oktober 2008 09:07

Und wenn er nicht weiß, dass es ein Holzbein ist?

Kommentar von 2c5a0f2076fe81d4b8c25410ee6142edsmallUralTheo am 15. Oktober 2008 22:36

HAUSFRIEDENSBRUCH - alles klar... und was soll ein "normal schwerer Fall" sein?


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krauthexe
beantwortet von krauthexe am 19. September 2008 21:30
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Sachbeschädigung,schnubbel. Es heisst ja das Holzbein. :-)

Kommentar von 39feeecf08a252c433b8315115b7ef58smallbesserwisser98 am 24. September 2008 17:48

es heißt aber auch DAS ganz normale noch lebende bein

Kommentar von 970fb40b663861d35f7b68e6b51df54dsmallfrijola am 6. Oktober 2008 14:39

und DAS Schlüsselbein und DAS Nasenbein, ...

Kommentar von rudibee am 9. Juli 2009 13:43

die oder der Holzbein wäre also Körperverletzung gewesen?


wolle59
beantwortet von wolle59 am 19. September 2008 21:20
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Da du ja normalerweise nicht weiß das er ein Holzbein hat, ist es Körperverletzung.

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 19. September 2008 21:23

Schlau DH

Kommentar von Juridicum am 17. Oktober 2008 20:29

Wenn Du nicht weißt, dass es ein Holzbein ist, dann ist es nur eine versuchte Körperverletzung.. Sachbeschädigung ist es nicht, da dahingehend bei einem Irrtum kein Vorsatz vorlag. Und ne fahrlässige Sachbeschädigung gibts nicht.


schurke
beantwortet von schurke am 19. September 2008 21:32
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schnubbel, eine schwierige Frage. Aber ich tippe auf Sachbeschädigung, bei unserer Rechtsprechung.

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 19. September 2008 21:34

Sag ich doch...:-)

Kommentar von 366fb01b1009d2750e5b49991b525545smallcathystraum am 19. September 2008 21:44

Wenn sie aber ein SUPER SOAKER Sneak Attack benutzt, kann es schwierig werden. :-)

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 19. September 2008 21:47

Das ist dann schonmal kein illegaler Waffenbesitz.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 19. September 2008 21:50

Na dann ist doch alles Essig :-)

Kommentar von ManfredP am 19. September 2008 23:52

Uuund Ruhestörung!

Kommentar von Simple_avatar4smallMicky001 am 24. September 2008 16:54

Wenn er einen Schalldämpfer benutzt ist es keine Ruhestörung.

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 24. September 2008 23:03

lach

Kommentar von A59fcad20db57ac7f500d44e0c645515smallMortimer am 28. September 2008 23:40

Ein bißchen TNT hinterher, dann bleibt nix mehr übrig.

Kein Holzbein mehr, keine Sachbeschädigung.

Kein Einbeiniger mehr, keine Körperverletzung.

Das Leben kann soooooo einfach sein. :-D

Kommentar von 17bd6c7181a982fc11bf69fbd7bb2b48smallAufxDiex12 am 9. Oktober 2008 17:29

naja aber ne Rechnung , fürs sauber machen


Lealeolo
beantwortet von Lealeolo am 19. September 2008 21:24
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Sachbeschädigung - aber Körperverletzung mit Todesfolge wenn er kippt und stirbt. Schätze ich.



xXxpinkiiixXx
beantwortet von xXxpinkiiixXx am 19. September 2008 21:20
11x
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sachbeschädigung ===> das HOLZbein gehört ja nicht zum Körper ;-) es ist ja eine Sache =)


anonym
beantwortet von tonks am 19. September 2008 21:20
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Kommt darauf an, wohin Du treffen wolltest und ob derjenige sein Holzbein gerade an hatte oder nicht.


jobo22
beantwortet von jobo22 am 19. September 2008 21:22
8x
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Wenn de des mit meinem Holzbein machst, dann trett ich dir mit dem meinem anderem Holzbein in deinen Arsc...., gell.

Kommentar von 04ef89579887cae4a6b9dfb0781b18b9smallfinchen012 am 19. September 2008 21:23

lol


derliebelehmi
beantwortet von derliebelehmi am 19. September 2008 21:23
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Schnubbel, ich bin entsetzt, Du hast ne Waffe? und schießt auf Holzbeine?...Warum? was bringt Dir das? Aber sonst ne absolute Spitzenfrage.

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 19. September 2008 21:35

Ich habe doch keine Waffe. Dazu habe ich viel zu viel Schisse ... ;-)


Tine81
beantwortet von Tine81 am 19. September 2008 21:20
7x
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Dummheit


pippi60
beantwortet von pippi60 am 19. September 2008 21:21
7x
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Unerlaubter Waffenbesitz kommt mit Sicherheit noch dazu.

Kommentar von D987caf9014a26fc1e12ca594a12f2c3smalldonnerunddoria am 19. September 2008 21:23

-->DH


hotguenther
beantwortet von hotguenther am 19. September 2008 21:21
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Bestimmt fällt der dann um... daher Körperverletzung.


DocChicago
beantwortet von DocChicago am 22. September 2008 09:16
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Rechtlich gesehen ist der Schuss auf einen Menschen ein schwerwiegender Angriff auf seine persönliche Integrität - egal ob Holzbein oder nicht.
Ein solcher Angriff könnte vor Gericht als versuchter Totschlag oder -bei Planung oder Vorsatz- sogar als versuchter Mord gewertet werden. Denn mit einer Pistole triffst du als ungeübter Schütze aus 5 Metern Entfernung kaum noch einen Möbelwagen - du kannst also nicht ausschließen, dass du den Menschen, auf den du schießt, schwer verletzt oder gar tötest.

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 22. September 2008 11:12

Danke für deine ausführliche Information.


salaw
beantwortet von salaw am 25. September 2008 12:16
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Das ist körperverletzung sowie sachbeschädigung....!



schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 19. September 2008 21:20
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Ich sehe es als Körperverletzung an.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 20. September 2008 05:49
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Das kommt darauf an, wie gut Du zielst. triffst Du das Holzbein ist es Sachbeschädigung, geht der Schuß daneben ist es Körperverletzung. Auf Leute mit einem Holzbein zu schießen ist unfair, Du bist ihm deutlich überlegen, weil er nicht schnell genug Deckung suchen kann. Ich hoffe er erschlägt Dich vorher mit dem Ding


schneeblume
beantwortet von schneeblume am 28. September 2008 22:55
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Sachbeschädigung, mit evtl. folgender Körperverletzung.


Mortimer
beantwortet von Mortimer am 28. September 2008 23:35
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Ganz einfache Sache: Aldo, Paolo, beseitigt alle Zeugen, auch diese GF-ler, hier, pronto. Betonfüße und über bord damit.

Keine Zeuge, keine Anklage.

Keine Anklage, keine Körperverletzung oder Sachbeschädigung mehr.

Nur noch Futter für die Haie.

Jemand noch Fragen? (De Niro als Pate ist der größte...)

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 29. September 2008 10:37

Vielleicht hätte ich gleich De Niro fragen sollen ... ;-)

Kommentar von A59fcad20db57ac7f500d44e0c645515smallMortimer am 2. Oktober 2008 23:49

Ich sehe ihm schon, der Mund schief und die stirn besorgt: "Hhhhmmm, was kann ich für Sie tun, Don schnubbel? Und... was können SIE für mich tun..., Don schnubbel? hm?"

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 5. Oktober 2008 14:28

Don schnubbel - gefällt mir gut .. lach


anonym
beantwortet von Herat am 1. Oktober 2008 10:58
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je nachdem ob du guten Anwalt hast oder weniger guten

würde ich sagen aber da der Mensch den Holzbein braucth.. so ist es keine Sache mehr sondern Bestandteil von ihm.

Darf man den Herzschrittmacher klauen und genauso behandelt werden wie einen Taschendieb?

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 1. Oktober 2008 11:43

Stimmt, das ist eine Überlegung werd. Obwohl, wenn man jemanden den Herzschrittmacher stehlen würde, müßte man ihn auf jedenfall verletzen.


tomphilipp
beantwortet von tomphilipp am 1. Oktober 2008 13:32
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würde sagenb das gehört zu körperverletzung aber sachbeschädigung ist es auch.


anonym
beantwortet von Vicky04 am 3. Oktober 2008 12:55
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Ich würde auf Sachbeschädigung tippen.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 19. September 2008 21:21
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VORSATZ! Weil du es tun willst!


anonym
beantwortet von Friendscout am 19. September 2008 21:21
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Scharfsinnige Frage, danke! Die nächste bitte!


anonym
beantwortet von hochglanz am 19. September 2008 21:24
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Das ist instinktlose Arroganz - eine solche Frage zu stellen...


anonym
beantwortet von Wollywell am 22. September 2008 20:01
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Das Holzbein ist doch kein Körperteil also ist es eine Sachbeschädigung.


anonym
beantwortet von sternschnuppe33 am 23. September 2008 14:27
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Na logisch ist das Körperverletzung. Du kannst ja nicht von vornherein wissen,dass es ein Holzbein ist, es sei denn die Person hat eine kurze Hose an.


Beraterkoeln
beantwortet von Beraterkoeln am 26. September 2008 13:25
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Da sagt der Jurist: Das kommt drauf an. Wußtest Du, dass es ein Holzbein war?


harveyoswaldt
beantwortet von harveyoswaldt am 28. September 2008 02:15
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ROFL nimm eine Paintballwaffe dann gehts als Sachbeschädigung durch - wie Graffiti


anonym
beantwortet von AnnaAmalia am 29. September 2008 12:21
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Sachbeschädigung.


anonym
beantwortet von thorben7 am 1. Oktober 2008 18:47
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es is körperverletzung, da das holzbein ein teil vom körper ist. es is also so als wenn du ihm ins normale bein schießt


fairsite
beantwortet von fairsite am 2. Oktober 2008 14:11
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weiss ich nicht, aber die Frage ist auf jeden Fall lustig.

Danke für die Abwechslung.


golfcrasher1980
beantwortet von golfcrasher1980 am 4. Oktober 2008 15:57
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Also...hab gerade meine Kollegin um Rat gefragt .Kommt aus diesem Berufszweig wo deine Frage anzusiedelnist. Ich und Sie sind der Meinung : Versuchte Körperverletzung

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 4. Oktober 2008 16:03

Aha, danke für deine Informaton. Ich möchte auch noch einmal an dieser Stelle betonen, dass ich das nicht vorhabe. Der ein oder andere User hat das wohl so aufgefasst.


anonym
beantwortet von komilfo am 5. Oktober 2008 11:23
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hm... man könnte es evtl. als Körperverletzung einstufen, mit der Begründung, dass das Holzbein zum imaginären Körperschema des Besitzers zählt. Wir wissen ja, dass Leute mit abgetrennten Gliedmassen oft unter sogenannten Phantomschmerzen leiden. Auch in der entsprechenden Hirnregion ist also das gewesene Bein noch durchaus präsent. Der Schuss könnte als Verletzung dieser imaginären Region empfunden werden.

Kommentar von rudibee am 9. Juli 2009 13:49

Wenn er also kein Holzbein angehabt hätte, und ich hätte dahin geschossen, wo das Holzbein gewesen wäre, wenn er es angehabt hätte - dann wäre es trotzdem Körperverletzung, wenn sich seine Phantomschmerzen verstärken????


anonym
beantwortet von JTL1677 am 5. Oktober 2008 15:09
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es ist Sachbeschädigung, da es kein menschliches Körperteil, sondern eine Prothese ist!!!!


Kaffeepause
beantwortet von Kaffeepause am 5. Oktober 2008 19:11
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Sachbeschädigung :)


alcasar
beantwortet von alcasar am 5. Oktober 2008 22:40
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Solange Du keinen 45er Revolver benutzt hast, kann er ja das Loch einfach zugipsen und einen Strumpf darüber ziehen.

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 5. Oktober 2008 23:02

lach


anonym
beantwortet von Theoneandonly am 5. Oktober 2008 23:13
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Eine sehr vielschichtige Frage! Soll die Antwort aus juristischer Sicht betrachtet gegeben werden? Dann darf man den Hinweis nicht ersparen, daß eine Antwort eine nicht erlaubte Rechtsauskunft wäre, die hierzulande bestraft wird! Vom reinen Menschenverstand aus betrachtet könnte es beides sein! Eine Sachbeschädigung, wenn es nur das Holz betrifft und eine Körperverletzung, falls Du einen Holzwurm triffst! Außerdem muß die Frage noch beantwortet werden, wie das Holzbein angebracht ist! Sollte es verschraubt sein, kann es ausgewechselt werden. Ist es getackert oder geklebt, wird es schon schwieriger!

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 5. Oktober 2008 23:18

Na ich merke schon, ich werde die Frage wohl mit ins Grab nehmen ... ;-)

Kommentar von rudibee am 9. Juli 2009 13:56

"Tiere sind keine Sachen, das Sachenrecht wird angewendet" Von daher ist es keine Körperverletzung, zumal der Holzwurm nicht mal ein Wirbeltier ist. Wie sieht das aus, wenn das Holzbein mit Schrauben und Dübeln befestigt ist?


pgelli
beantwortet von pgelli am 19. September 2008 21:25
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Wie kommst du auf solche Gedanken? Hast du etwas vor?

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 19. September 2008 21:32

Nein, das habe ich natürlich nicht vor.

Und für alle anderen - Was soll das? Ich habe doch keine Waffe und klar denken kann ich auch. So eine Frechheit.


anonym
beantwortet von sunshine125 am 28. September 2008 21:06
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krimminell??? also ich vermut ma koerperverletzung, weil es ja auch als koerperteil benutzt wird kp... viel spass im knast!!

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 28. September 2008 21:08

Dir auch noch einen schönen Tag.


kayalol
beantwortet von kayalol am 1. Oktober 2008 04:02
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tu es einfach nicht :)

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 1. Oktober 2008 11:41

Ich habe es nicht vor, auch wenn einige User dies hier meinen :-)


anonym
beantwortet von telephos am 4. Oktober 2008 10:58
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Das ist einfach Dummheit, weil eine Kugel verschwendet wird.


Fraschjo
beantwortet von Fraschjo am 8. Oktober 2008 23:08
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Es könnte aber auch ein Qerschläger werden der dich dann trifft und vielleicht noch am Bein was dann abgenommen werden müßte um ein Holzbein dran zu machen.Ich plädiere für Körperverletzung.


anonym
beantwortet von Eightballtom am 10. Oktober 2008 13:23
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Ich kenne einen mit Holzbein der hat seinen vermissten Dartpfeil drei Stunden in unserer Stammkneipe gesucht. Dann hat er gemerkt, dass ihm das Teil in seiner Wade steckte. Über den guten Schützen ist nichts bekannt, aber der Abend war lustig ;-)

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 10. Oktober 2008 14:11

Das kann ich mi gut vorstellen. Ich lach mich weg.


fcbayern
beantwortet von fcbayern am 11. Oktober 2008 10:28
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sorry, keine ahnung...... aber respekt : 120 "interersted clicks" !!!

Kommentar von 209455bfaee33e8e40f07ec0000e36cesmallfcbayern am 21. Oktober 2008 13:15

ähhm, ich meine 209


oOPrincessOo
beantwortet von oOPrincessOo am 12. Oktober 2008 17:10
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Ehm die Frage is wirklich gut xD Aber ich hab keine Ahnung was die Antwort angeht^^


anonym
beantwortet von Regenbogenland am 13. Oktober 2008 12:48
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Ich würde sagen, das geht in Richtung "Unerlaubter Waffenbesitz", "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" und/oder "Versuchter Mord / Totschlag". Wird jedenfalls teurer als das Holzbein ...


anonym
beantwortet von boesi74 am 14. Oktober 2008 14:45
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Die Frage ist berechtigt.

Es fehlt ein Präzendenzurteil. Eine Chance als Schütze ungeschoren davonzukommen, wäre, wenn zuerst eruiert werden könnte, ob das Holzbein aus legalem Handel stammt. Weist es entsprechende Zertifikationen auf oder nicht. Handelt es sich um ein geschütztes und rares Tropenholz, würde ich schiessen. Denn Onkel Hinkebein wird den Teufel tun und eine Anzeige erstatten. Bitte benachrichtige uns nach erfolgtem Abschuss. Vielen Dank.


WelpeGieny
beantwortet von WelpeGieny am 14. Oktober 2008 16:13
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Sachbeschädigung! Das gehört ja nicht zu der person :D ist ja kein echtes bein! sondern ein holz bein(protese)


SuezzerWelpe
beantwortet von SuezzerWelpe am 14. Oktober 2008 21:14
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ich würd sagen wenn du das wirklich wissen möchtest: Das holz bein ist ja nicht sein (fleisch und blut) UND WENN DU IN SEINE PROTESE EIN LOCH ODER ANDERES HINTERLEST DANN IST DAS MATERIAL KAPUTT HEIßT SO GUT WIE KAPUTT! UND = SACHBESCHÄDIGUNG HILFREICH??? LG SUEZZERWELPE


anonym
beantwortet von Memmenie am 15. Oktober 2008 11:28
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Wie du schon geschrieben hast " Holz-bein". In diesem Falle ein "Bein-Ersatz". Ergo: Körperverletzung mit Sachbeschädigung wegen folgender Laufeinschränkung ect.


piccolinabritta
beantwortet von piccolinabritta am 15. Oktober 2008 16:27
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Das ist die witzigste Frage, die ich bisher hier gelesen habe, da hat sich ja mal jemand Gedanken gemacht! Aber ich hab auch keine Ahnung!!!!! Wuerde aber eher auf Sachbeschaedigung tippen.....


anonym
beantwortet von Memmenie am 16. Oktober 2008 13:14
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nach all den guten antworten hier bin ich zum entschluss gekommen dass holzbeine in zukunft aus stahl gefertigt werden sollten . grins

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 16. Oktober 2008 14:51

Das wird dann aber ein ziemliches Schleifbein ... ;-)


yapyap1000
beantwortet von yapyap1000 am 16. Oktober 2008 14:25
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das ist ja wohl mal eine super frage...schrei mich weg,hihi


anonym
beantwortet von scatterbrainn am 30. September 2008 21:16
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wie kommt man auf so ne frage?? XDDD

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 30. September 2008 21:29

Das ist eine gute Frage. Ich habe irgendwann einmal darüber gelesen und seitdem beschäftigt mich das.


anonym
beantwortet von iananderson am 3. Oktober 2008 09:50
2x
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Schrot oder Kugel?

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 5. Oktober 2008 23:17

Macht das einen Unterschied?

Kommentar von E8636ea013e682faf61f56ce1cb1ab5csmallgeheim am 16. Oktober 2008 11:42

Schrot zerfetzt mehr^^


BenjaGreen
beantwortet von BenjaGreen am 3. Oktober 2008 15:44
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1.- Dummheit.

2.- Wenn die Prothese schwer auszuwechseln oder ansupassen ist würde ich es für Körperverleztung halten.


Kimba25
beantwortet von Kimba25 am 6. Oktober 2008 17:47
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Nun ja da müsste denke ich erst mal geprüft werden ob es sich um eine Extremität oder ein Sachgegenstand ist...


schliesser33
beantwortet von schliesser33 am 9. Oktober 2008 05:26
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ganz klar - Sachbeschädigung!


Doppeldieter
beantwortet von Doppeldieter am 9. Oktober 2008 20:35
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lol, konnte net mehr vor lachen...also wenn das wirklich so ist,wird es Sachbeschädigung und versuchter Totschlag,versuchter Mord sein.Bei Schusswaffen ist das meistens der Fall,sonst könnte man ja jedem in alle möglichen Arme und Beine schiessen und "nur" ne Körperverletzung dafür kassieren.


anonym
beantwortet von Ingeruhn am 10. Oktober 2008 16:19
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Blöde Frage, dies ist selbstverstäbndlich Sachbeschädigung


UralTheo
beantwortet von UralTheo am 10. Oktober 2008 22:51
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Du schießt (ich setze einen Waffenbesitzschein bzw. Waffenberechtigungskarte und Waffenkunde voraus) mit dem Einverständnis des Holzbeininhabers auf das Bein, dieser stellt rechtliche Ansprüche auf ein neues Holzbein - SACHBESCHÄDIGUNG. Stellt er keine Anspruche - Gar nix ist! Du schießt auf das Bein, um ihn zu schädigen, weil Du ihn z.B. nicht leiden kannst - KÖRPERVERLETZUNG. Zielst Du beim Schießen nicht auf das Bein sondern auf den Körper - versuchter Totschlag. Zielst Du ABSICHTLICH auf den KÖRPER - weil Du ihn nicht leiden kannst (Heimtücke) und er stirbt nach dem Schuss - MORD. Können wir den Thread nun schließen??


Bambina1992
beantwortet von Bambina1992 am 15. Oktober 2008 15:14
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xD ich denke schon ja xD

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 15. Oktober 2008 17:58

Was denkst du schon?


risibisi1987
beantwortet von risibisi1987 am 16. Oktober 2008 19:01
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GABS HIER AUCH EINE NORMALE ANTWORT AUF DIESE FRAGE? WÜRD´s AUCH GERNE WISSEN^^


MilkyWay
beantwortet von MilkyWay am 17. Oktober 2008 09:51
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probiers aus,ich hab mal jemandem in ein glasauge einen stift reingestochen,darauf konnte dieser nur noch grau sehen.die konsequenz war,dass ich ihm das auge putzen musste...ich weiß zwar nicht,was das mit deiner frage zu tun hat,aber ich muss meinen senf ja auch irgendwo dazugeben :D


anonym
beantwortet von coolplayerpsp am 17. Oktober 2008 14:28
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Ich klaub beites. :-)

Kommentar von Bonniehit am 17. Oktober 2008 20:19

Lieber "coolplayerpsp" Anstatt dich nur für PSP spiele und so Sachen zu interessieren, würde ich an deiner Stelle mal einen Deutschkurs machen, in jeder deiner Fragen, oder deiner Antworten stecken tausende von Fehler, und ich GLAUBE NICHT das das wegen zu schnell schreiben passiert. "Klaub" ich glaube du meinst "glaub". "beiTes"? Meinst du nicht "beides"? Grossgeschrieben sind die Buchstaben die du hier bei deiner Antwort geschrieben hast. In deiner Nähe gibt es sicher irgendwelche Deutschschulen, oder Deutschkurse, für Leute die fast in jedem Wort Fehler machen.

Liebe Grüsse Bonniehit


anonym
beantwortet von pogomirpuetz am 19. Oktober 2008 15:07
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2 Möglichkeiten (abgesehen von Verstössen gegen das Waffengesetz oder anderen besonderen Straftatbeständen; ausgegangen wird von einem geübten Schützen):

  • Täter weiss vom Holzbein; dann handelt es sich um eine vorsätzliche Sachbeschädigung. Auf keinen Fall handelt es sich um Körperverletzung, weil der hierführ erfoderliche Taterfolg (objektives Element), nämlich die Schädigung des Körpers objektiv nicht gegeben ist und auch der Wille des Täters (subjektives Element) eine Köperverletzung zu begehen fehlt. Vom geübten Schützen dürfen wir auch erwarten, dass er sein Ziel (das Holzbein und nicht etwa den Körperrumpf) trifft. Deshalb liegt keine versuchte eventualvörsätzliche (also in Kauf genommene) Körperverletzung vor.

ALSO: Sachbeschädigung ja, Körperverletzung nein

  • Täter weiss nichts vom Holzbein; In diesem Fall liegt eine versuchte Körperverletzung vor: Zwar ist das subjektive Element, also der Wille des Täters eine Köperverletzung zu begehen erfüllt, doch fehlt es am hierfür erforderlichen objektiven Tatbestandselement, der eigentlichen Schädigung des Körpers. (Da der Täter vom Holzbein nichts weiss, kann bezüglich einer Sachbeschädigung des Holzbeins höchstens eine Fahrlässigkeitshaftung vorliegen. Fahrlässige Sachbeschädigung ist aber nicht strafbar, weshalb der Tatbestand der Sachbeschädigung nicht erfüllt sein kann.)

ALSO: versuchte Körperverletzung und keine Sachbeschädigung

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 19. Oktober 2008 15:10

Danke für deine ausführliche Information.


anonym
beantwortet von Michi1987 am 18. Oktober 2008 00:16
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Wie kommt man auf so ne Fragee????LOL


anonym
beantwortet von Michi1987 am 18. Oktober 2008 00:16
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Wie kommt man auf so ne Fragee????LOL


Taipan888
beantwortet von Taipan888 am 19. Oktober 2008 10:52
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Gegenfrage 1): wer hat geschossen? Du oder ein anderer?

Gegenfrage 2) wirdnoch geschossen oder ist schon geschossen worden?

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 19. Oktober 2008 10:59

zu 1.) keiner hat geschossen
zu 2.) Es wird nicht geschossen werden.


anonym
beantwortet von Ratschlaggeber am 19. Oktober 2008 20:32
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Nun, vielleicht sagst Du einfach Entschuldigung.

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 19. Oktober 2008 20:34

Warum sollte ich? Ich verstehe deine Antwort nicht.


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