gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Was hilft gegen Blähungen nach Kohlverzehr?

gefragt von gromit am 09.02.2008 um 8:27 Uhr

Ich habe gestern Rosenkohl gegessen und mein Bauch fühlt sich noch immer an als würde er gleich platzen. Was kann ich nehmen um die Gase zu besänftigen?


Reply


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 9. Februar 2008 12:06
4x
Thumb_up

Als Medikament hat sich bei uns Lefax prima bewährt. Und als Hilfe gegen den Druck (wenn es Dir möglich ist) eine Wärmflasche auf den Bauch.


nordi
beantwortet von nordi am 9. Februar 2008 08:37
2x
Thumb_up

Versuche es mit Fenchel,Anis und Kümmel-Tee. Wenn Du beim Kochen von Kohl Kümmelpulver herein tust, bekommst Du keine Gase. Du kannst Dir auch Lefax- Kautabletten in der Apotheke holen, die helfen auch schnell. Damit die Gase schneller weichen,ist Bewegung und Treppensteigen ganz nützlich.Viel Erfolg und lass es richtig krachen. L.G. Nordi


Angela2305
beantwortet von Angela2305 am 9. Februar 2008 09:40
1x
Thumb_up

Notdi hat schon richtig geschrieben was Du tun kannst. Aber vorbeugend hilft am Allerbesten wenn der Kohl mit Kümmel gekocht wird. Dann hast Du nachher bestimmt nicht diese Schwierigkeiten. LG

Kommentar von 5b3d668085b4b7c813041fb5476184d2smallmarialuisa am 9. Februar 2008 09:57

..und niemals Rosenkohl in der Mikrowell erwärmen. Das Resultat ist donnerhaft. Wir bekamen das mal so "aufgewärmt" zum Mittagessen in einer Meditationsrunde. Die Nachmittagsmeditation war................Haha.........


Joshua W.....
beantwortet von Joshua W..... am 9. Februar 2008 09:16
0x
Thumb_up

na anständig pupsen, was sonst...;-)


Perserkatze
beantwortet von Perserkatze am 9. Februar 2008 15:29
0x
Thumb_up

"Imogas" aus der Apotheke.





Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.