Was heißt Umbuchung von Umsatzsteuer auf Lohnsteuer?

4 Antworten

Das Finanzamt hat hier die Aufrechnung gem. § 226 AO erklärt. Das ist möglich, weil gleichartige und gegenseitige Ansprüche (Geldforderung seitens des FA an Stpfl. (Lohnsteuer) und Geldforderung seitens des Stpfl. an FA (Umsatzsteuer)), die Lohnsteuerzahllung fällig und das Umsatzsteuerguthaben im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung zumindest entstanden war! Somit ist die Aufrechnungslage gegeben und die erklärte Aufrechnung durch erfolgte Umbuchung wirksam durchgeführt! In der Regel steht auf der Mitteilung immer noch ein Sätzchen drauf, dass man sich doch melden möge, wenn man damit nicht einverstanden ist (z.B. wenn noch ältere Verbindlichkeiten bei anderen Finanzämtern z.B. wegen Kfz-Steuer existieren, wo es Sinn macht, mit diesen zu verrechnen, um Säumniszuschläge zu minimieren oder gar Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden!

Du hast offenbar ein Guthaben bei der Umsatzsteuer und zugleich Zahlungsverpflichtungen als Arbeitgeber bei Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Lohnkirchensteuer. In diesem Fall zahlt das Finanzamt die Umsatzsteuer nicht aus, sonder verrechnet sie mit der Lohnsteuer usw. Diese Umbuchungsmitteilung soll Dir oder Deinem Steuerberater die Möglichkeit geben, diese Umbuchungen in der Finanzbuchhaltung nachzuvollziehen.

Da wird die Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt nicht ausgezahlt sondern mit bestehenden Steuerschulden verrechnet.

Löhne sind gar nicht Umsatzsteuerpflichtig. Da stimmt was nicht. Oder muss eine Falschbuchung korrigiert werden?

Über die Umsatzsteuerpflicht von Löhnen hat das Finanzamt ja auch nichts geschrieben.