Was heißt Notenbogen? Bayern , Verweis

3 Antworten

"Notenbogen" ist ein schulinternes Blatt, auf dem alle deine Noten, aber auch alle Hin- und Verweise (unter Umständen sogar Telefongespräche mit deinen Eltern) vermerkt werden. Außerdem beurteilt darauf jeder Lehrer deine Mitarbeit und dein Verhalten. Wenn nun der Klassenleiter am Ende des Schuljahrs das Zeugnis macht, schreibt er eine Beurteilung aufgrund aller Eintragungen auf diesem Bogen.

Jetzt kommt das große ABER: Da du dich mit dem Zeungis bewerben willst, bist du wohl in der 9. oder 10 Klasse. Ich kenne mich nun NUR MIT DEM GYMNASIUM aus. Dafür gilt (laut §70 GSO) folgender Satz: "In den Jahrgangsstufen 9 und 10 darf das Jahreszeugnis keine Bemerkung enthalten, die den Übertritt in das Berufsleben erschwert." Das heißt im Klartext, dass die Lehrer dir in der Bemerkung nichts wirklich Negatives ins Zeugnis schreiben dürfen. Sie können allerdings auch darauf verzichten, dir etwas Postives reinzuschreiben. Ich bin mir sicher, dass das auch für die anderen Schularten in Bayern gilt, da es sonst ja eine Ungleichbehandlung wäre.

Wenn der Lehrer aber etwas wirklich Negatives zu sagen hat und meint, das unbedingt auch tun zu müssen, schickt er eine entsprechende Bemerkung deinen Eltern gesondert in einem Brief. Sie kommt aber nichts in Zeugnis.

§ 52 Abs. 3 Satz 3 BayEUG (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-EUGBY2000rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs)

Daneben sollen Bemerkungen oder Bewertungen nach Abs. 2 Satz 1 oder in anderer Form über Anlagen, Mitarbeit und Verhalten der Schülerin oder des Schülers in das Zeugnis aufgenommen werden.

Wenn du deinen Schulleiter nicht umstimmen kannst (probieren kannst du es, denn zu verlieren hast du ja nun nichts mehr), wird die Sache wohl ins Zeugnis kommen.

Oder bekommt ihr einen gesonderten Leistungsnachweis für die Eltern? Etwa eine Art Notenspiegel mit allen Zensuren die ihr im Lauf des Jahres bekommen habt?

Ich habe Wortwörtlich zu Ihm gesagt :" Was bedeutet eigentlich ein Verweis , steht der im Zeugnis , dh im Sozialverhalten oder den Noten , oder ist dieser in irgendeiner Art bemerkbar ?" Er : " Nein der steht nicht drinnen , der wird in die Schülerackte eingetragen , welche in der Schule bleibt und kein Arbeitgeber zu sehen bekommt . "

Daraufhin habe ich dem Verweis zugestimmt , da ich keine schlimmes Konsequenzen für mich gesehen habe .

Jetzt macht mich natürlich die Antwort eines Mitschülers stutzig , der in der 6ten Klasse einen bekommen hat und wie folgt vermerkt wurde :"Name" ist ein aufgeweckter und freundlicher Schüler , dessen Verhalten jedoch gelegentlich zu Beanststandungen Anlass gab"

@henni789

Ich habe dir in meiner Antwort ja geschrieben, dass ein Unterschied zwischen 6. und 9. Klasse gemacht wird.

Allerdings finde ich deine Formulierung "zugestimmt" sonderbar. Einem Verweis kannst du nicht "zustimmen". Denn er wird von der Schulleitung vergeben und ist damit gültig. Ob du zustimmst oder nicht oder ob ihn deine Eltern unterschreiben oder nicht, ist vollkommen irrelevant.

im notenbogen werden deine ganzen schulnoten eingetragen. das heißt nicht, dass der verweis im zeugnis erwähnt wird.