was heisst gerichtlich bestraft?

4 Antworten

Natürlich kannst Du Dich bewerben. Du solltest wissen, dass bei der Überprüfung für den Polizeidienst aber alle Verurteilungen eingesehen werden, auch wenn diese im "normalen" Führungszeugnis nicht (mehr) erscheinen.

Gerichtlich bestraft heisst, dass du von einem Gericht bestraft wurdest (also was gemacht hast, das gegen das Gesetz verstösst).

Wenn du keine Eintragung hast, wieso solltest du dich dann nicht bewerben dürfen?

Hallo,

klar, bewerben kann man sich immer, wenn man die sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Man sollte dann aber die Rechtschreibung (auch Groß- und Kleinschreibung) fehlerfrei beherrschen, einen entsprechenden Schulabschluss, Notendurchschnitt und einen sportlich trainierten Körper haben.

doch ich bin vor 7 jahren gerichtlich bestraft,das war aber nie auf meinem führungszeugnis