Im ausbildungsvertrag steht eine fristlose Kündigung ist in der Probezeit möglich -heist das von heut auf morgen?

Fristlos bedeutet ohne Frist, von heute auf morgen.

In einem Vertrag für eine Berufsausbildung dürfte das Kündigungrecht nach meiner Erinnerung auch nur für den Auszubildenden gelten. Und wenn der fristlos kündigt, dann halt ohne irgendeine Frist. Der Ausbilderbetrieb darf meines Erachtens nicht kündigen.
bitmap am 18. Oktober 2007 22:45 Nanu. Du kennst dich doch sonst so gut im Arbeitsrecht aus.
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Azubi können in der Probezeit ohne Fristeinhaltung kündigen.
Kai aus Berlin am 18. Oktober 2007 23:46 Darum schrieb ich "nach meiner Erinnerung". Die ist mit 38 Jahren nicht immer 100%ig.
bitmap am 19. Oktober 2007 00:08 Sollte auch kein Vorwurf sein, sondern eher ein (verstecktes) Lob. Ich find deine Beiträge lesenswert. :-)
Doch, in der Probezeit.

Liebe Sandra, eine fristlose Kündigung, auch innerhalb der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses heißt in der Tat, dass es eine Kündigung von heute auf morgen, ja sogar von jetzt auf gleich sein kann. Der Arbeitgeber kann das Ausbildungsverhältnis kündigen, in dem er dir quasi die (möglichst) schriftliche Kündigung in die Hand drückt und dich verabschiedet. Er braucht dabei noch nicht einmal das Ende des Arbeitstages abwarten.
Aber auch du kannst während der Probezeit fristlos, also von heute auf morgen kündigen, zum Beispiel, wenn du eine besser oder andere Ausbildungsstelle angeboten bekommst, die dir mehr zusagt.
Nach Ablauf der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis dann aber von Seiten des Ausbildungsbetriebes nicht mehr gekündigt werden, es sei denn aus einem wichtigen Grund, also z.B. wegen Vertragsverletzung. Dann aber auch wieder fristlos.
Doch bevor das geschieht sollte man auf alle Fälle mit der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder eine vergleichbare zutreffende Kammer Kontakt aufnehmen.
Während der Probezeit, die mindestens 1 und längstens 4 Monate dauern darf, kann ein Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das gilt für den Auszubildenden wie für den Betrieb. Nachzulesen und §§ 20, 22 Berufsbildungsgesetz.
Fristlos heißt mit sofortiger Wirkung.
bitmap am 18. Oktober 2007 23:28 "längstens 4 Monate"
Wenns BBiG gilt (was meistens der Fall ist). Für Kranken- und Altenpfleger gilt z.B. das BBiG nicht (siehe Kranken- bzw. Altenpflegegesetz). Da beträgt die Probezeit 6 Monate.

Fristlos bedeutet im Extremfall nicht "von heute auf morgen" sondern jetzt, sofort!
Da kannst Du nur noch (unter Aufsicht) Deine Privatsachen aus dem Schreibtisch holen und dann verlässt Du das Haus.
Hast Du denn auch einen Grund?