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Was heißt fristlos kündigen? Von heute auf morgen? oder gibt es besondere Bestimmungen?

gefragt von sandra1981sandra1981 am 18.10.2007 um 22:04 Uhr

Im ausbildungsvertrag steht eine fristlose Kündigung ist in der Probezeit möglich -heist das von heut auf morgen?


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 18. Oktober 2007 22:08
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Fristlos bedeutet ohne Frist, von heute auf morgen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 18. Oktober 2007 22:10

Hast Du denn auch einen Grund?


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 18. Oktober 2007 22:07
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ja genau das heißt es und ohne begündung


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 18. Oktober 2007 22:17
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In einem Vertrag für eine Berufsausbildung dürfte das Kündigungrecht nach meiner Erinnerung auch nur für den Auszubildenden gelten. Und wenn der fristlos kündigt, dann halt ohne irgendeine Frist. Der Ausbilderbetrieb darf meines Erachtens nicht kündigen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Oktober 2007 22:45

Nanu. Du kennst dich doch sonst so gut im Arbeitsrecht aus.

http://kuerzer.de/uLSRC711L

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Azubi können in der Probezeit ohne Fristeinhaltung kündigen.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 18. Oktober 2007 23:46

Darum schrieb ich "nach meiner Erinnerung". Die ist mit 38 Jahren nicht immer 100%ig.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Oktober 2007 00:08

Sollte auch kein Vorwurf sein, sondern eher ein (verstecktes) Lob. Ich find deine Beiträge lesenswert. :-)

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 18. Oktober 2007 23:08

Doch, in der Probezeit.


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 18. Oktober 2007 22:17
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Liebe Sandra, eine fristlose Kündigung, auch innerhalb der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses heißt in der Tat, dass es eine Kündigung von heute auf morgen, ja sogar von jetzt auf gleich sein kann. Der Arbeitgeber kann das Ausbildungsverhältnis kündigen, in dem er dir quasi die (möglichst) schriftliche Kündigung in die Hand drückt und dich verabschiedet. Er braucht dabei noch nicht einmal das Ende des Arbeitstages abwarten.

Aber auch du kannst während der Probezeit fristlos, also von heute auf morgen kündigen, zum Beispiel, wenn du eine besser oder andere Ausbildungsstelle angeboten bekommst, die dir mehr zusagt.

Nach Ablauf der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis dann aber von Seiten des Ausbildungsbetriebes nicht mehr gekündigt werden, es sei denn aus einem wichtigen Grund, also z.B. wegen Vertragsverletzung. Dann aber auch wieder fristlos.

Doch bevor das geschieht sollte man auf alle Fälle mit der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder eine vergleichbare zutreffende Kammer Kontakt aufnehmen.


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 18. Oktober 2007 23:10
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Während der Probezeit, die mindestens 1 und längstens 4 Monate dauern darf, kann ein Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das gilt für den Auszubildenden wie für den Betrieb. Nachzulesen und §§ 20, 22 Berufsbildungsgesetz.

Fristlos heißt mit sofortiger Wirkung.




Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Oktober 2007 23:28

"längstens 4 Monate"

Wenns BBiG gilt (was meistens der Fall ist). Für Kranken- und Altenpfleger gilt z.B. das BBiG nicht (siehe Kranken- bzw. Altenpflegegesetz). Da beträgt die Probezeit 6 Monate.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 19. Oktober 2007 21:35
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Fristlos bedeutet im Extremfall nicht "von heute auf morgen" sondern jetzt, sofort!

Da kannst Du nur noch (unter Aufsicht) Deine Privatsachen aus dem Schreibtisch holen und dann verlässt Du das Haus.




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