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Was heisst denn Zwangsverrentung?

gefragt von schneebesen am 03.01.2008 um 11:34 Uhr

Hab gelesen, dass es da ab 2008 Änderungen geben soll. Ich habe aber keine Ahnung, was das überhaupt ist!


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anonym
beantwortet von Mehamm123 am 3. Januar 2008 11:52
5x
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Kommentar von Lissa am 3. Januar 2008 12:22

Klickt ihr eigentlich den Link an, bevor ihr Punkte gebt?

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 3. Januar 2008 12:54

yep - DAS ist 'ne gute Frage....


wj2000
beantwortet von wj2000 am 3. Januar 2008 11:41
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Bisher waren diese Menschen durch die sogenannte [extern] 58er Regelung geschützt. Sie bewahrte ALG I und II-Bezieher zwischen dem 58 und 65 Lebensjahr vor Umschulungsmaßnahmen und Ein-Euro-Jobangeboten. Sie waren in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr aufgeführt. Schließlich hatten Menschen in diesem Alter sowieso wenig Chancen auf einen Arbeitsplatz.

Wenn diese Regelung zum 1. Januar 2008 ausläuft, müssten diese Menschen in Rente gehen und dabei Minderungen bis zu 18% in Kauf nehmen. Das bedeute staatlich geförderte Altersarmut, [extern] warnte der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kürzlich auf einer Pressekonferenz in Berlin. Denn zusätzliche Beihilfe durch Sozialhilfe würden die Zwangsverrenteten nur bekommen, wenn sie ihr [extern] Schonvermögen (PDF-Datei) bis auf eine Höhe von 1600 Euro aufgebraucht haben. Die Betroffenen müssten also Lebensversicherungen und private Altersversorgungen auflösen und zur Bestreitung ihres Unterhalts verbrauchen.

Das dürfte besonders jene Menschen gravierend treffen, die in den letzten Jahren durch massive Werbekampagnen zum Abschluss einer solchen privaten Lebensversicherung veranlasst worden sind. Schließlich wurde ihnen dort versprochen, dass sie damit für ihren Lebensabend sorgen könnten. Wenn sie jetzt diese Rücklagen bis zum regulären Renteneintritt verbrauchen müssten, wäre gerade diese Alterssicherung konterkariert. Erwerbslosengruppen sehen gerade in dem Zugriff auf das Schonvermögen einen Grund, warum der Gesetzgeber die 58er Regelung auslaufen lassen will.

Weitere Ausführungen auf folgender Seite

www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26494/1.html

Kommentar von Lissa am 3. Januar 2008 11:54

Ich veweise auf den von mir eingestellten Artikel. Eine Zwangsverrentung soll es erst ab Vollendung des 63. Lebensjahres geben.


emjay
beantwortet von emjay am 3. Januar 2008 11:45
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Die Zwangverrentung ist erst mal vom Tisch. Diese Pläne unserer Obrigkeit grenzten meiner Meinung nach an einem Verbrechen an den Bürgern. Es war geplant, ältere Arbeitslose, die auf dem Arbeitsmarkt mit Ende 50 keine Chance mehr hatten in Zwangsrente zu schicken, was bedeutet hätte, daß diese Menschen mit den vollen Abzügen für den Rest ihres Lebens hätten auskommen müssen. Es hat mich persönlich schon sehr gewundert, daß aus der Bevölkerung kaum Widerstand gegen dies Pläne zu spüren war. Offenbar ist es auch hier mal wieder typisch deutsch, jedem egal gewesen.


anonym
beantwortet von Lissa am 3. Januar 2008 11:52
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Die umstrittene Zwangsverrentung von älteren Arbeitslosen kommt – darauf einigten sich am Donnerstag die Koalitionsparteien in Berlin. Allerdings soll die Neuregelung erst für Betroffene ab dem 63. Lebensjahr gelten.

Erwerbslose ab 58 Jahren können sich demnach faktisch aus der Vermittlung nehmen lassen.

Die Einigung gab SPD-Chef Kurt Beck in einer Pressemitteilung bekannt. „Alle Arbeitslosengeld II Empfänger erhalten nun ab dem 58. Lebensjahr die Möglichkeit, sich nicht mehr arbeitssuchend zu melden, falls ihnen nicht innerhalb von zwölf Monaten ein Arbeitsangebot gemacht werden kann“ so Beck, der die Einigung als Erfolg der Sozialdemokraten bezeichnete. „Ihnen stehen selbstverständlich auf eigenen Wunsch die Integrationsangebote der Arbeitsagentur, der ARGEN und der Optionskommune zur Verfügung. Der zuständige Arbeitsvermittler hat zudem alle sechs Monate zu prüfen, ob nicht doch ein Maßnahme- oder Arbeitsangebot gemacht werden kann.“

Von Amts wegen verrentet werden soll jedoch dennoch. „Erst ab dem 63. Lebensjahr können Empfänger von Arbeitslosengeld II künftig auf die Vorrangigkeit ihrer Rentenansprüche verwiesen werden - und das nur, wenn ein solcher Verweis keine unzumutbare Härte erzeugt“, wird der SPD-Chef zitiert

Die Neuerung ersetzt die zum Jahresende auslaufende sog. 58er-Regelung,wonach ältere Erwerbslose nicht zu einer Rente mit Abschlägen gezwungen werden dürfen. Am Montag war eine Einigung in der Frage überraschend im Koalitionsausschuß gescheitert.

Für den Nachmittag kündigte die SPD mit Kurt Beck eine Pressekonferenz an, auf der er vermutlich Einzelheiten zu der Regelung bekannt geben dürfte.

http://www.berlinerumschau.com/index.php?set_language=de&cccpage=29112007Art...

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 3. Januar 2008 11:55

Wichtig: Gilt für ALG II

Kommentar von Lissa am 3. Januar 2008 12:02

Stimmt, es gilt für ALG II, bei ALG I kann man nur in Rente geschickt werden, wenn man die 58er Erklärung unterschrieben hat und einen Anspruch auf eine ungekürzte Rente (kann fast nur noch die Rente an langjährig Versicherte wegen schon vor Nov. 2000 vorliegender Schwerbehinderung sein)hat.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 3. Januar 2008 12:33

Schwebehinderung unter 100 % sind das Papier nicht Wert auf dem Sie stehen ! Solange Du nicht Erwerbsunfähig, gemindert bist hast Du schlechte Karten !

Kommentar von Lissa am 3. Januar 2008 12:57

Für die Rente für langjährig Versicherte reicht ein Schwerbehindertenausweis und den bekommt man ab 50% Schwerbehinderung.

Es geht hier um Altersrenten und nicht um Erwerbsminderungsrenten.


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