Was heißt das:...zweimonatigen Frist zum Monatsende...?

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Es kann nur per Monatsende gekündigt werden, wobei nach 2 Monaten die Kündigung wirkt, d.h.,das Arbeitsverhältnis/der Arbeitskontrakt endet.

Angenommen, du kündigst am 5. eines Monats - dann gilt der Vertrag noch für den ganzen laufenden monat und bis zum Monatsletzten des Übernächsten Monats - dann sinds fast 3 Monate.

Wenn du heute kündigst u. die kündigung diesen monat noch ankommt läuft die frist bis zum 31.12.09

Ja, das heißt, wenn du heute kündigst, die kündigung noch vor monatsende eingeht, läuft der vertrag noch bis das zweite monat nach eingang der kündigung abgelaufen ist, in dem beispiel jetzt zum 31.12. Kündigungen immer mit einschreiben rückschein schicken, dann kannst du im ernstfall nachweisen WANN und DAS du die kündigung abgeschickt hast

Wie andere schon sagten/schrieben: Genau das heisst es. Aber man muss nicht per Einschriben mit Rückschein kündigen (wäre viel zu aufwändig!)! Es reicht rechtlich durchaus (=Willenserklärung!), wenn die Kündigung der Studienkreisleitung oder seiner Büroleitung vorgelegt wird und diese dann auf einer Kopie den Eingang bestätigt! Dann gelten die jeweilgen Kündigungsfristen, die normalerweise auf der Rückseite des Vertrages aufeführt sind.