ein freund von mir saß von 2004-2006 im gefängnis wegen räuberischer erpressung und anderem (sammelverfahren). Jetzt hat er eine anzeige wegen gefährlicher körperverletzung und zwei diebstählen. Hinzu kommt er hat im moment keinen job, jedoch ein wohnung hat er schon. Jetzt ist meine frage was hat er für eine strafe zu erwarten?

Du solltest hier nicht solche Frage stellen, sondern weglaufen.
da die erste Strafe keine Besserung erbrachte, wird die 2. etwas Länger dauern
Mein Gott, was hast Du für Freunde?? "Sage mir mit wem du gehst und ich sage dir wer du bist!"
Servus,
wie alt ist ihr Freund? Oder wie alt, war er zur Strafzeit? Wegen Jugendstrafrecht oder Erwachsenen Strafrecht?
lg manogbauer
wenn er keine bewährung mehr hat dann könnte er welche bekommen,da er aber gewalttäter ist denke ich das wohl eine haftstrafe angemessen ist 1,5 jahre so

Hängt vom Richter und seiner Bewährung ab!Wenn er noch eine Bewährungsfrist hat!
Die Frage kann Ihnen niemand ernsthaft beantworten, da fast alles von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Strafrecht ist keine Mathematik. Allerdings sollte man 1 udn 1 zusammenzählen und sich von solchen Freunden fernhalten.
Hängt auch vom Gerichtsbezirk, Bundesland, Anwalt und der Kooperationsbereitschaft ab. In Bayern und Sachsen vielleicht 5 Jahre, in Bremen und NRw eher weniger.
Bewährungsstrafe ist sehr unwahrscheinlich