gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

was hat mein freund zu erwarten?

gefragt von alina247 am 05.07.2009 um 16:01 Uhr

ein freund von mir saß von 2004-2006 im gefängnis wegen räuberischer erpressung und anderem (sammelverfahren). Jetzt hat er eine anzeige wegen gefährlicher körperverletzung und zwei diebstählen. Hinzu kommt er hat im moment keinen job, jedoch ein wohnung hat er schon. Jetzt ist meine frage was hat er für eine strafe zu erwarten?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

diebstahl x 678 strafrecht x 281 körperverletzung x 127

albundysohn
beantwortet von albundysohn am 5. Juli 2009 16:02
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich hoffe eine hohe


almmichel
beantwortet von almmichel am 5. Juli 2009 16:03
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hoffentlich wird er länger weggeschlossen.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 5. Juli 2009 16:02
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

3-4 Jahre


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 5. Juli 2009 16:08
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du solltest hier nicht solche Frage stellen, sondern weglaufen.


anonym
beantwortet von newcomer am 5. Juli 2009 16:02
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da die erste Strafe keine Besserung erbrachte, wird die 2. etwas Länger dauern


CarolaM
beantwortet von CarolaM am 5. Juli 2009 16:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mein Gott, was hast Du für Freunde?? "Sage mir mit wem du gehst und ich sage dir wer du bist!"


trechi
beantwortet von trechi am 5. Juli 2009 16:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

2-3 Jahre geschetzt !!°:°


anonym
beantwortet von Mangobauer am 5. Juli 2009 16:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Servus,

wie alt ist ihr Freund? Oder wie alt, war er zur Strafzeit? Wegen Jugendstrafrecht oder Erwachsenen Strafrecht?

lg manogbauer


anonym
beantwortet von butty09 am 5. Juli 2009 16:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn er keine bewährung mehr hat dann könnte er welche bekommen,da er aber gewalttäter ist denke ich das wohl eine haftstrafe angemessen ist 1,5 jahre so


britel
beantwortet von britel am 5. Juli 2009 16:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hängt vom Richter und seiner Bewährung ab!Wenn er noch eine Bewährungsfrist hat!


Viadrus
beantwortet von Viadrus am 6. Juli 2009 21:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Frage kann Ihnen niemand ernsthaft beantworten, da fast alles von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Strafrecht ist keine Mathematik. Allerdings sollte man 1 udn 1 zusammenzählen und sich von solchen Freunden fernhalten.


anonym
beantwortet von Riccho am 6. Juli 2009 09:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hängt auch vom Gerichtsbezirk, Bundesland, Anwalt und der Kooperationsbereitschaft ab. In Bayern und Sachsen vielleicht 5 Jahre, in Bremen und NRw eher weniger.

Bewährungsstrafe ist sehr unwahrscheinlich


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.