Im Speziellen bei einem Versicherungsvertrag?! wer hat Ahnung?
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Du kannst vom Vertrag zurück treten auch wenn die 14 Tage schon um sind.
Aber schau lieber nochmal richtig nach, nicht das Du die Belehrung doch auf einer Seite unterschrieben hast.

mit der Unterschrift auf dem ANTRAG bist du über das Widerrufsrecht informiert, außerdem besteht die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Police ohne angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten
Das hat zur Folge, dass der Versicherungsantrag auch noch zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen werden kann. (und zwar selbst dann noch, wenn der Versicherer den Antrag durch Übersendung des Versicherungsscheins bereits angenommen hat). Allerdings erlischt dann das Widerrufsrecht einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie. Vgl. § 8 Abs. 4 Satz 4 Versicherungsvertragsgesetz.
bitmap am 17. Januar 2008 19:34 ''Vgl. § 8 Abs. 4 Satz 4 Versicherungsvertragsgesetz.''
Da gibts aber gar keinen Satz 4 in Absatz 4 (mehr). Und nu?
Die Frage die sich stellt ist, wann ist der Antrag gemacht worden?War der Antrag vor 2008 so gilt die übliche Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Police,bzw. 30 Tage in der Lebensversicherung.Dies steht aber normalerweise ausführlich im Begrüßungsschreiben der Versicherung drin.Ist der Antrag in 2008 gemacht worden gilt ein grundsätzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Antragstellung,wobei sich die Frist um bis auf ein Jahr verlängert,wenn der Versicherungsnehmer bei Antragsunterzeichnung nicht die zugehörigen Bedingungen bekommen und Quittiert hat.Allerdings gilt der Antrag aber auch akzeptiert wenn bei monatliche Zahlweise des Vertrages die ersten drei Montasbeiträge geflossen sind.