Die Probezeit soll zunächst im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung stattfinden

Liebe/r secret1977,
bitte vermeide es künftig, nur Großbuchstaben zu verwenden. Dies wird im Internet als Schreien interpretiert und gilt daher als unhöflich.
Herzliche Grüße
Ben vom gutefrage.net-Support

das du während der probezeit bei einer leihfirma angestellt wirst. viele große firmen haben bereits schon eigene wie fiege zum beispiel. oder sie haben sogenannte onsidebüros von großen personaldienstleistern.
bist du ein leiharbeiter? Dann würde ich sagen, der zeitraum, wo du nur ans unternehmen ausgeliehen bist, gilt schon als probezeit, und wenn du z.B. nach 6 Monaten dann ins Unternehmen übernommen wirst, hast du keine Probezeit mehr (ohne gewähr)
das du von einer Zeitarbeitsfirma da hingeschickt wirst. Und dann entscheidet sich ob du bei der firma einen festvertrag bekommst. du bist also nicht von anfang an bei der firma eingestellt, sondern erstmal bei der zeitarbeitsfirma.
Das sie Dir z.B. von heute auf Morgen kündigen können oder das sie Dich nach Belieben auch an einem anderen Ort einsetzen können (s. Arbeitsüberlassungsrichtlinien/-gesetz).

Hallo,
Bitte schreiben Sie nicht in Großbuchstaben, da es den Eindruck macht, als würden Sie schreien, was die anderen stören könnte. (:-&
Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing, Zeitarbeit) wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher, Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen. Arbeitnehmerüberlassung war bis 1971 verboten.
Gruß aus Hagen