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WAS HAT DAS GENAU ZU BEDEUTEN?

gefragt von secret1977 am 04.11.2009 um 12:20 Uhr

Die Probezeit soll zunächst im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung stattfinden


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe/r secret1977,

bitte vermeide es künftig, nur Großbuchstaben zu verwenden. Dies wird im Internet als Schreien interpretiert und gilt daher als unhöflich.

Herzliche Grüße

Ben vom gutefrage.net-Support

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akademikus
beantwortet von akademikus am 4. November 2009 12:22
2x
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das du während der probezeit bei einer leihfirma angestellt wirst. viele große firmen haben bereits schon eigene wie fiege zum beispiel. oder sie haben sogenannte onsidebüros von großen personaldienstleistern.


anonym
beantwortet von Maryyyy am 4. November 2009 12:22
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bist du ein leiharbeiter? Dann würde ich sagen, der zeitraum, wo du nur ans unternehmen ausgeliehen bist, gilt schon als probezeit, und wenn du z.B. nach 6 Monaten dann ins Unternehmen übernommen wirst, hast du keine Probezeit mehr (ohne gewähr)


anonym
beantwortet von Strolchi09 am 4. November 2009 12:23
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das du von einer Zeitarbeitsfirma da hingeschickt wirst. Und dann entscheidet sich ob du bei der firma einen festvertrag bekommst. du bist also nicht von anfang an bei der firma eingestellt, sondern erstmal bei der zeitarbeitsfirma.


anonym
beantwortet von faband am 4. November 2009 12:22
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leiharbeiter !


anonym
beantwortet von quietprof am 4. November 2009 12:23
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Das sie Dir z.B. von heute auf Morgen kündigen können oder das sie Dich nach Belieben auch an einem anderen Ort einsetzen können (s. Arbeitsüberlassungsrichtlinien/-gesetz).


anonym
beantwortet von mumpitz09 am 4. November 2009 12:23
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ganz klar leiharbeit


anonym
beantwortet von secret1977 am 4. November 2009 12:29
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Ah ok, dass wusste ich nicht, tut mir leid!


WOLF1961
beantwortet von WOLF1961 am 4. November 2009 12:30
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Hallo,

Bitte schreiben Sie nicht in Großbuchstaben, da es den Eindruck macht, als würden Sie schreien, was die anderen stören könnte. (:-&

Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing, Zeitarbeit) wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher, Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen. Arbeitnehmerüberlassung war bis 1971 verboten.

Gruß aus Hagen


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 4. November 2009 12:36
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Noch nie etwas von Netiquette gehört :

http://www.ccinfo.de/netiquette.htm


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