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Was haltet ihr von Polizei Aufklebern am Auto um angeblich weniger Strafzettel zu bekommen?

gefragt von coollookingcoollooking am 02.01.2009 um 22:37 Uhr
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Auto x 23.001 Polizei x 1.986 Sticker x 58

anonym
beantwortet von Sodala am 2. Januar 2009 22:39
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Gar nichts...

Und Strafzettel werden vom Amt für Verkehrsüberwachung der Stadt oder Gemeinde verteilt - nicht von der Polizei. Soviel dazu.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 2. Januar 2009 22:38
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Gut für den Verkäufer!


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 2. Januar 2009 22:40
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ein schwachsinn


Marple
beantwortet von Marple am 2. Januar 2009 22:37
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auch die Polizei bekommt Strafzettel!

nützt also nichts


Chaostante78
beantwortet von Chaostante78 am 2. Januar 2009 22:38
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so ein quatsch...


holsch
beantwortet von holsch am 2. Januar 2009 22:38
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das klappt.......... für den, der die dinger herstellt und verkauft !


anonym
beantwortet von migrowe am 2. Januar 2009 22:38
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Schwachsinn!!! Jeder weiß doch, dass das nur mit dem Aufkleber vom Polizeisportverein PSV funktioniert!


cats4life
beantwortet von cats4life am 2. Januar 2009 22:38
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Nützt doch eh nix...


Viala
beantwortet von Viala am 2. Januar 2009 22:38
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rofl


rainerle6
beantwortet von rainerle6 am 2. Januar 2009 22:38
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Der nützt dir garnix...


ehmja
beantwortet von ehmja am 2. Januar 2009 22:38
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was solls bringen?


konny27
beantwortet von konny27 am 2. Januar 2009 22:37
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Ja,super nehm doch gleich 2


donfuego
beantwortet von donfuego am 22. Januar 2009 10:30
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Wir haben mehrere tausend Beamte im Dienst und ich habe noch keinen Einzigen gesehen, der so einen Aufkleber am Privat-PKW hat. Denn Lust auf Kratzer hat keiner und bei einer Kontrolle sind wir genauso "dran" wie jeder andere auch. Ganz im Gegenteil: Wenn wir selbst bei einer Kontrolle ein Kfz mit GdP-Aufkleber sehen schauen wir schon ganz genau nach, ob das nicht ein besonders "Schlauer" ist. Dann kuck ich schon mal nach Profiltiefe und ähnlichem ;-) Nicht dass der denkt, der kann mich mit dem Aufkleber ver....


Cashy08
beantwortet von Cashy08 am 18. Januar 2009 17:35
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ich glaub das bringt nichts aber ich finds witzig...


MrDirekt
beantwortet von MrDirekt am 5. Januar 2009 07:58
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Hallo coollooking ... Deine Frage ist eine der "besonderen Fragen", welche immer wieder ein Lächeln bei mir hervorzaubern :-)

Also grundsätzlich kannst Du soviel "Polizeiverbundenheitsaufkleber" am Fahrzeug anbringen, wie Du willst, vorausgesetzt Deine Sichtverhältnisse werden nicht eingeschränkt. Und wenn Du Dich verkehrswidrig verhältst, werden Dir diese Aufkleber überhaupt nix nützen. Im Gegenteil ... mittlerweile wissen wir von der Polizei (auch die Damen und Herren der Kommunalpolizei), welchen Zweck eine solche Anbringung verfolgen soll und dann gibt es das Knöllchen erst Recht. Ordnungshüter, egal welcher Kategorie, sollen sich doch vorbildlich verhalten. Und ein Knöllchen wird auch diese/-n Kollegin/Kollegen an diese Vorbildlichkeit mit Nachdruck erinnern.

Kleiner Tipp am Rande ... ein geparktes FZ mit einem Polizei-ich-mag-Dich-Aufkleber kann auch ganz schnell als Objekt von Wutausbrüchen herhalten. Ich denke mal da an Demonstrationen, die am Fahrzeug vorbeiziehen und evtl. gewisse "Erinnerungslinien" hinterlassen. Denn woher soll der schrammende Demonstrant wissen, dass das Auto mit dem Polizeikleber einem Nichtpolizisten gehört ...

IdS

MrDirekt


anonym
beantwortet von Szintilator am 2. Januar 2009 22:57
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Immer, wenn ich irgendwo falsch parke, nehme ich die beiden Kennzeichen mit. Einmal habe ich aber vergessen, das Kissen mit dem eingestickten Kennzeichen umzudrehen.

Kommentar von Simple_avatar10smallMrDirekt am 5. Januar 2009 08:08

Hi Szintilator, ich nehme mal an, dass Deine Äußerung scherzhaft gemeint war ;-) Wenn nein, nun, ein Auto ohne Kennzeichen, und dann noch falsch parkend, kann ohne wenn und aber abgeschleppt und im Rahmen einer Verschrottungsverfügung (Dauer 4 Monate) dem "Gelben Sack" zurückgeführt werden. Sollte sich herausstellen, dass das FZ noch offiziell zugelassen ist, und die Kennzeichenmitnahme durch den berechtigten Fahrer oder durch den KFZ-Halter begangen worden ist, könnte ein Urkundendelikt oder Kennzeichenmißbrauch im Raume stehen. Also Straftaten, die mit einer Geldbuße geahndet und Punkte nach sich ziehen werden, dann einen Eintrag ins Führungszeugnis zur Folge haben können und eine erneute Vorführung bei der Zulassungsstelle zwecks Abnahme der wiederangebrachten Kennzeichen beinhalten kann.

Wer soviel Zeit und Geld hat, um sich nur um des Knollen willens, unerkannt und undverfolgbar machen will, muss einen an der "Klatsche" haben. Ein Verdachtsmoment, die verkehrsbedingte Geeignetheit desjenigen bei der Führerscheinstelle einmal überprüfen zu lassen :-)megagrins:-)

IdS

MrDirekt


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