gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


was haltet ihr von der Verkäuferin die wegen 1.30 fristlos gekündigt wurde

gefragt von ombro am 25.02.2009 um 17:40 Uhr

Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe/r ombro,

In unserem Forum gibt es die Möglichkeit Beiträge außerhalb des Ratgeberfokus und/oder zur Community zu stellen (http://www.gutefrage.net/forum).

Vielleicht liest Du hierzu auch noch einmal unsere Richtlinien (http://www.gutefrage.net/policy).

Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,

Tim vom gutefrage.net-Support

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

arbeitsrecht (2110)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 25. Februar 2009 17:40
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Alle Spekulationen erübrigen sich, weil keiner direkten Einblick in die Sache hat...

Kommentar von 8d3cfc4f28bbc0d68738f3653a350029smallHypothesis am 25. Februar 2009 17:43

So isses....


yaomri
beantwortet von yaomri am 25. Februar 2009 17:41
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

selber schuld...klauen ist klauen egal wieviel...


anonym
beantwortet von kleinerPinguin am 25. Februar 2009 17:42
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

So ist das eben im Leben, die einen "unterschlagen" 1,30 Euro und werden rausgeschmissen, die Anderen nehmen sich 1 Million Euro oder mehr und bekommen dafür noch eine Abfindung


wim50
beantwortet von wim50 am 25. Februar 2009 17:42
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erst ab 130 Mio. bleibt straffrei.

Kommentar von kleinerPinguin am 25. Februar 2009 17:45

stimmt leider


bulli66
beantwortet von bulli66 am 25. Februar 2009 17:42
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die werden die verkäuferin bereits im visier gehabt haben. ansonsten hätten sie der frau nicht gekündigt. leider hat keiner von uns einen einblick, was vorher schon vorgefallen ist


mugie77
beantwortet von mugie77 am 25. Februar 2009 17:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ist ech ein ding regt mich auf! aber da wir sicher noch mehr vorgefallen sein.


luggy333
beantwortet von luggy333 am 25. Februar 2009 17:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist man nicht solange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist. Wahrscheinlich nicht mehr


gargamel111
beantwortet von gargamel111 am 25. Februar 2009 17:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie ist nicht wegen eines Diebstahls gekündigt worden, sondern wegen des VERDACHTS. Der Richter hat hier das Unschuldsprinzip umgekehrt. Wie soll jemand beweisen, dass er NICHT betrogen hat. Geklaut hatte sie ja nicht, sondern falsch abgerechnet. Und nicht einmal Revision zulassen, ist schon eine dreiste Nummer des Richters und wird sicher von einem anderen Gericht gekippt.

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 25. Februar 2009 17:53

leider nicht. war schon die 2. instanz, die so entschieden hat.

Kommentar von 9b32991c684c5f8e2437285f11a02fb9smallKBB0815 am 25. Februar 2009 17:54

aber eine Kollegin hat als Zeugin gegen sie ausgesagt

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 25. Februar 2009 18:14

Die Kollegin hat nur gesagt, dass sie einen Fehler gemacht. Sie hat nicht gesagt, dass sie das Ding klauen wollte.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 25. Februar 2009 18:11

Wenn keine Revision, dann kein zweites Gericht.

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 25. Februar 2009 18:15

Doch, anderes Gericht. Ich könnte mir hier ein europäisches Gericht vorstellen.


anonym
beantwortet von Brcel123 am 25. Februar 2009 17:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich glaube ja dass die sie nur gefeuert haben da: sie hatte schon einige zeit zuvor einen streik angezettelt..deshalb wollten sie sie nichtmehr im betrieb haben...also haben sie nach irgendwas gesucht dass sie sie feuern können...find ich irgendwie nicht so toll.eine abmahnung hätte da eigentlich gereicht...


Susanne81
beantwortet von Susanne81 am 25. Februar 2009 17:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die wollten die frau loswerden weil sie in der gewerkschaft aktiv ist und bereits einen warnstreik organisiert hatte.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 25. Februar 2009 18:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Diebstahl ist ein Grund für eine ausserordentliche Kündigung. Wie dumm muss man sein, wenn man so was riskiert.


holsch
beantwortet von holsch am 25. Februar 2009 17:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

armes kind


simikra
beantwortet von simikra am 25. Februar 2009 17:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hast du dazu eine erklärung schonmal geschrieben? weis jetzt nicht was du meinst


anonym
beantwortet von zickenfred am 25. Februar 2009 17:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wer einmal mopst - dem glaubt man nicht - das 1,30 oder 130 - wo is da der Unterschied. 100 x 1,30 sind auch 130.


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 25. Februar 2009 17:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die wurde nicht wegen 1,30 EUR gekuendigt. Bild als Quelle?


anonym
beantwortet von funnice am 25. Februar 2009 17:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wahrscheinlich mussten sie Stellen abbauen, da kam das gerade recht!!!


gartenfee
beantwortet von gartenfee am 25. Februar 2009 17:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sie tut mir leid. jetzt ist sie arbeitslos, ihr gesicht ist bekannt. sie hat nichts weiter gelernt. wo soll sie noch arbeit finden? in dem alter. finde das auch ne sauerei, allein auf nicht 100% bewiesenen verdacht hin jemanden zu entlassen, der 31 jahre dort gearbeitet hat. und auch die kollegin. finde das alles nicht in ordnung. und reichlich dubios.


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 25. Februar 2009 17:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die hat sich ja wohl da irgendwie engagiert, so Mitarbeiter-technisch! Das sehen die Chefs halt nicht gerne! Und wer in den Krümeln sucht.......


anonym
beantwortet von funnice am 25. Februar 2009 17:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es kann ja sein das sie ausversehen die Bouns eingeseckt hat... Weil sie jemand rief...


anonym
beantwortet von Guenni28 am 25. Februar 2009 17:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe noch nie von Manager gehöhrt der alleine wegen eines Verdachts der Unterschlagung oder eines Betruges entlassen wurde. Die Siemensmanager die in den Bestechungsgeldskandal verwickelt waren oder nur in Verdacht standen wurden mit Abfindung bestreut. Nach diesem Urteil könnte ja meim Chef einen Diebstahl vortäuschen und mich auf Grund des Verdachts entlassen.

Rosige Aussichten


Parvaneh
beantwortet von Parvaneh am 26. Februar 2009 09:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In diesem Fall hätte ja wohl eine Abmahnung gereicht. Da die Dame dem Arbeitgeber aber ein Dorn im Auge war, weil sie sich gewerkschaftlich organisierte, wurde nach einem Grund "gesucht" und nun endlich mit 1,30€ gefunden. Die Aussage "das Vertrauensverhältnis ist gestört" ist mehr als fragwürdig.


anonym
beantwortet von RAKuhlmann am 26. Februar 2009 18:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

doch ich habe einblick in die sache, die Entscheidung wir kritisch gesehen.


anonym
beantwortet von RAKuhlmann am 26. Februar 2009 18:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

doch ich habe einblick in die sache, die Entscheidung wir kritisch gesehen.

sie wurde nicht gekündigt, weil sie etwas unterschalgen hat, sondern weil sie verdächtigt wurdfe etwas unterschlagen zu haben, mit ihr weitere Kollegen. Die Tat wurde nicht nachgewiesen. Es handelte sich um eine Verdachtskündigung


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wohnung fristlos gekündigt

    Die KFZ-Haftpflicht hat wegen Prämiensrückstand gekündigt

    Vermieter Wohnung Fristlos gekündigt!




Verwandte Tipps

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.