Da wird doch dem Arbeitsvermittler Korruption nachgesagt, wenn dieser beantragte Leistungen nicht genehmigt. Wer soll den dann die ganzen Widersprüche bearbeiten!
Nun zum Gesetz:
Vermittlungsbudget - § 45 SGB III
Im Vermittlungsbudget werden Leistungen zusammengefasst, die bislang in Einzelvorschriften geregelt sind und die Arbeitsaufnahme durch verschiedene Mobilitätshilfen unterstützen helfen (v.a.§ 10 Freie Förderung, § 45 Bewerbungskosten, Reisekosten, §§ 53-56 Mobilitätshilfen).
Die Entscheidung, ob diese Hilfen gewährt werden sollen, soll zukünftig stärker als bisher in das Ermessen der Vermittler gelegt werden. Während vormals im Gesetz genaue Leistungsbestimmungen enthalten waren, soll jetzt die Agentur für Arbeit über den Umfang der Leistungen entscheiden. Dieses Vermittlungsbudget ist die Grundlage für die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von Arbeitsuchenden. Es wird den Vermittlungsfachkräften ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem sie verschiedenste Hilfestellungen im Einzelfall geben können. Die neue Leistung führt darüber hinaus zu einem Mentalitätswechsel in der individuellen Förderung.
... es beantwortet diese Frage einer, der jeden Tag damit zu tun hat.
die Widersprüche kann ja direkt der Vermittler bearbeiten. Dann geht die Ablehnung auch schneller.