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Was haltet ihr von der neuen gesetzlichen Regelung Vermittlungsbudget - § 45 SGB III ?

gefragt von paulronny am 21.01.2009 um 14:38 Uhr

Da wird doch dem Arbeitsvermittler Korruption nachgesagt, wenn dieser beantragte Leistungen nicht genehmigt. Wer soll den dann die ganzen Widersprüche bearbeiten!

Nun zum Gesetz:

Vermittlungsbudget - § 45 SGB III

Im Vermittlungsbudget werden Leistungen zusammengefasst, die bislang in Einzelvorschriften geregelt sind und die Arbeitsaufnahme durch verschiedene Mobilitätshilfen unterstützen helfen (v.a.§ 10 Freie Förderung, § 45 Bewerbungskosten, Reisekosten, §§ 53-56 Mobilitätshilfen).

Die Entscheidung, ob diese Hilfen gewährt werden sollen, soll zukünftig stärker als bisher in das Ermessen der Vermittler gelegt werden. Während vormals im Gesetz genaue Leistungsbestimmungen enthalten waren, soll jetzt die Agentur für Arbeit über den Umfang der Leistungen entscheiden. Dieses Vermittlungsbudget ist die Grundlage für die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von Arbeitsuchenden. Es wird den Vermittlungsfachkräften ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem sie verschiedenste Hilfestellungen im Einzelfall geben können. Die neue Leistung führt darüber hinaus zu einem Mentalitätswechsel in der individuellen Förderung.

3 Stimmen : Gut (1) ; Schlecht (0) ; Enthaltung (0) ; Muss sich einspielen (0) ; Schwachsinn (2) ; möchte nicht in der Haut des Vermittlers stecken (0) ; Hab mit der Arbeitsagentur nichts zu tun (0)
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Gesetz x 2.102 Förderung x 203 SGB x 25 Vermittlungsbudget x 3 Arbeitagentur x 2

anonym
beantwortet von Subway09 am 17. Februar 2009 21:39
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... es beantwortet diese Frage einer, der jeden Tag damit zu tun hat.

abgestimmt für: Schwachsinn

anonym
beantwortet von bluebaron am 27. Januar 2009 03:09
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abgestimmt für: Schwachsinn

anonym
beantwortet von Mietnormade am 21. Januar 2009 14:42
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die Widersprüche kann ja direkt der Vermittler bearbeiten. Dann geht die Ablehnung auch schneller.

abgestimmt für: Gut

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