Wozu gibt es eine Krankenversicherung und soll somit vielleicht das Risiko von krankheitsbedingten Arbeitsausfällen vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übertragen werden. Meines Erachtens verstößt eine solche Praxis gegen das neue Antidiskreminierungsgesetz (Allgemeines Gleichbehandungsgesetz - ist der richtige Titel).

Das ist aber absolut nicht neu, gab es schon vor 30 Jahren. Bei bestimmten Berufsgruppen ist eine ärztliche Einstellungsuntersuchung durchaus sinnvoll und angebracht. Der Arbeitgeber erfährt dabei nicht die einzelnen Untersuchungsergebnisse, sondern nur eine Information, ob der Arbeitnehmer gesundheitlich in der Lage ist, den Job auszuführen. Alles Andere wäre widersinnig und entspräche nicht dem gültigen Recht.

Was das mit dem Gleichbehandlungsgesetz zu tun haben könnte, ist mir nicht ganz klar. Aber: Du hast schon Recht wenn Du annimmst, daß der Arbeitgeber sich absichern will. Im öffentlichen Dienst ist das bereits seit Jahren bei Beamteneinstellungen üblich, ebenso bei der Bundeswehr; da heißt es Tauglichkeitsüberprüfung.

Ich sehe den Zusammenhang zum AGG hier auch nicht.
Das hat nicht nur Vorteile für den AG. Wenn man eine körperlich schwere Arbeit annimmt, wo man sich den z.B. schon vorgeschädigten Rücken noch vollends kaputt macht (weils keine Sau interessiert, in welchem Gesundheitszustand man sich vor der Tätigkeit befand), hat man die Schmerzen dann selbst, die hat nicht der AG.

Krasses Beispiel: Wenn jemand einen Piloten einstellt, dann sollte er vorher beispielsweise abklären lassen, ob der nicht unter anfallsweisen Bewußtseinsstörungen leidet. Sonst kommen womöglich viele Leute zu Schaden. Der Arbeitgeber muß m.E. wissen, ob der Bewerber für den verantwortungsvollen Job wirklich geeignet ist.