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Was haltet ihr von der aufkommenden Praxis Arbeitnehmer vor einer Einstellung ärztlich untersuchen zu lassen?

gefragt von diyfan am 07.10.2007 um 14:31 Uhr

Wozu gibt es eine Krankenversicherung und soll somit vielleicht das Risiko von krankheitsbedingten Arbeitsausfällen vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übertragen werden. Meines Erachtens verstößt eine solche Praxis gegen das neue Antidiskreminierungsgesetz (Allgemeines Gleichbehandungsgesetz - ist der richtige Titel).

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Menschen x 3.925 Krankheit x 3.427 Gesetz x 2.110 Arbeitnehmer x 193 Arbeitsstelle x 39 Gleichbehandlung x 9 Antidiskriminierung x 1

gri1su
beantwortet von gri1su am 7. Oktober 2007 14:44
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Das ist aber absolut nicht neu, gab es schon vor 30 Jahren. Bei bestimmten Berufsgruppen ist eine ärztliche Einstellungsuntersuchung durchaus sinnvoll und angebracht. Der Arbeitgeber erfährt dabei nicht die einzelnen Untersuchungsergebnisse, sondern nur eine Information, ob der Arbeitnehmer gesundheitlich in der Lage ist, den Job auszuführen. Alles Andere wäre widersinnig und entspräche nicht dem gültigen Recht.


Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 7. Oktober 2007 14:40
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Was das mit dem Gleichbehandlungsgesetz zu tun haben könnte, ist mir nicht ganz klar. Aber: Du hast schon Recht wenn Du annimmst, daß der Arbeitgeber sich absichern will. Im öffentlichen Dienst ist das bereits seit Jahren bei Beamteneinstellungen üblich, ebenso bei der Bundeswehr; da heißt es Tauglichkeitsüberprüfung.


bitmap
beantwortet von bitmap am 7. Oktober 2007 15:23
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Ich sehe den Zusammenhang zum AGG hier auch nicht.

Das hat nicht nur Vorteile für den AG. Wenn man eine körperlich schwere Arbeit annimmt, wo man sich den z.B. schon vorgeschädigten Rücken noch vollends kaputt macht (weils keine Sau interessiert, in welchem Gesundheitszustand man sich vor der Tätigkeit befand), hat man die Schmerzen dann selbst, die hat nicht der AG.


klausjosef1955
beantwortet von klausjosef1955 am 8. Oktober 2007 20:04
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Krasses Beispiel: Wenn jemand einen Piloten einstellt, dann sollte er vorher beispielsweise abklären lassen, ob der nicht unter anfallsweisen Bewußtseinsstörungen leidet. Sonst kommen womöglich viele Leute zu Schaden. Der Arbeitgeber muß m.E. wissen, ob der Bewerber für den verantwortungsvollen Job wirklich geeignet ist.


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