belmondo am 12.06.2009 um 10:35 Uhr
Wer Gammelfleisch anbietet, wird künftig härter bestraft. Die Bußgelder für die Verbreitung ungenießbarer Lebensmittel werden von 20 000 Euro auf 50 000 Euro angehoben. Der Bundesrat hat die schärferen Regeln abgesegnet. Außerdem sollen die Verbraucher besser über "schwarze Schafe" informiert werden. Die Länderkammer wird heute auch über die Schuldenbremse entscheiden. Bund und Länder sollen von 2020 an grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Ausnahmen werden allerdings zugelassen.
gefunden auf web.de

Die vorgesehenen Strafen sind noch zu gering.



und selbst die ist noch viel zu human....




Das ist gut so.

DH. Für eine große Fabrik sind das Peanuts - es sollte anteilig am Umsatz sanktioniert werden.