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Was haben eigentlich Detektive für Rechte?

gefragt von django am 25.10.2007 um 0:01 Uhr

Dürfen Detektive bei der Jagd nach einem Verbrechen mehr als ein normaler Bürger? haben die eine besondere rechtliche Stellung?


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Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 25. Oktober 2007 07:19
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Nein, es gibt ja nicht mal einen akkreditierten Ausbildungsgang zum "Detektiv". In meinem Verständnis haben sogenannte "Detektive" sogar größere Verpflichtungen, da sie sich in ihrer Funktion als (oftmals) Hausangestellte noch mehr vergewissern müssen, ob Verdächtigungen gerechtfertigt sind. Oftmals massen sie sich in der Folge ja dann besondere Kompetenzen (Kontrollen, Handgreiflichkeiten, Anzeigen im Namen des Haus-Eigentümers) an.


anonym
beantwortet von Teddine am 25. Oktober 2007 00:02
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Detektive sind nichts anderes als normale Bürger. Deshalb haben sie auch keine weiter gehenden Rechte.


Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 2. November 2007 01:39
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Nein dürfen sie nicht und sie haben auch keine besonderen Rechte:


Vom Gesetz her ist die Beauftragung von Detektiven zur Beschaffung von Beweismitteln in Rechtsfragen bei einem berechtigten oder rechtlichen Interesse grundsätzlich zulässig.

Aber nicht nur auf einen schriftlichen Beleg kommt es an. Wenn ein Detektiv rechtskräftige Beweise für ein Vergehen ranschaffen will, muss er die seiner Ermittlungsarbeit per Gesetz gesteckten Grenzen kennen. Diese ergeben sich vor allem aus den Regelungen der Strafgesetze und aus dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Denn ein Detektiv bewegt sich bei der Ausübung seines Jobs keineswegs im rechtsfreien Raum. Ihm stehen nur die Rechte zu, die jedem anderen Bürger auch zustehen. So darf ein Detektiv beispielsweise nicht die Privat- und Intimsphäre eines Ausgespähten verletzen. Heimliche Fotos im privaten Wohnbereich sind im Normalfall ebenso untersagt wie das Mithören oder Mitschneiden von Gesprächen ohne Wissen der Betroffenen.

Als Beweismittel vor Gericht wären solche Aufnahmen unzulässig....

Weiter gehts hier

h t t p : / / w w w .3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/specials/69089/index.html

Die Leerstellen vorne rausnehmen, ist eine ganze Zeile


Einzel Kämpfer
beantwortet von Einzel Kämpfer am 25. Oktober 2007 05:01
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Die haben keine anderen Rechte, außer - das vertraglich übergebene Hausrecht des Auftraggebers.


Ophelia
beantwortet von Ophelia am 25. Oktober 2007 08:14
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sie haben die gleichen Rechte und Pflichten, wie jeder andere Gewerbetreibende auch.

Die Annahme, daß sich ein Detektiv im Rahmen seiner Ermittlungen im "rechtsfreien" Raum bewegen kann ist falsch und gibt es wohl nur im Film.

Ein Detektiv, der schwerwiegend gegen geltendes Recht und Gesetze verstößt, kann sogar mit Berufsverbot belegt werden.





anonym
beantwortet von sylvia38 am 4. Dezember 2007 17:57
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Ja, das würde mich nämlich auch mal interessieren. Was haben Detektive eigentlich für Rechte? ich hatte heute ein sehr heftiges Erlebnis mit ner Detektivin, die sich aufgeführt, wie eine Furie. Ein Mädchen soll was geklaut haben, war aber bereit, der Detektivin die Tasche zu zeigen, das sie eben nichts geklaut hat. Die Detektivin ihrerseits hat das Mädchen so extrem brutal festgehalten, an den Klamotten auch noch gezogen, ihr sogar noch angedroht, ihr eine reinzuschlagen und ihr Pfefferspray in die Augen zu sprühen. das Mädchen war erst mal noch ein Kind von 13 jahren und dann war es auch schon im Bereich der U-bahn, wo die Detektivin doch sowieso eigentlich keine handhabe mehr haben dürfte, oder irre ich mich da. meine Freundin und ich habe dem Mädchen dann geholfen, denn gewalt gegen Kinder, da geht mir Hutschnur hoch. meine Freundin hatte meinen Sohn schon an der hand, da wollte doch die Detektivin meiner Freundin noch dieses Spray in die Augen sprühen. macht sich da die Detektivin nicht eigentlich selbst strafbar, wenn sie einem Kind so ein Spray in die Augen sprühen wollte und meiner Freundin, obwohl sie ein kleines Kind an der hand hatte? ob das Mädchen nun was geklaut hat oder nicht, rechtfertigt doch noch lange nicht, gewalt in Form eines Sprays gegen das Kind auszuüben. Oder wie seht ihr die Sache so. Normalerweise sollte man doch diese Detektivin anzeigen oder, wegen Gewalt gegen Schutzbefohlene, oder? Danke für Eure Antwort. Sylvia

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker Kistenmacher am 22. Dezember 2007 00:58

Ein Musterbeispiel, wie man es als Detektiv nicht machen sollte. Dem Detektiv stehen lediglich die sog. Jedermannrechte zur Verfügung. Bei Kaufhausdetektiven käme dann noch die Besitzdienerschaft dazu.




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