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Was gilt als Erwerbsdatum für die Umweltprämie laut Bafa?

gefragt von Knarf2010 am 07.07.2009 um 7:02 Uhr

Hallo,

noch mal eine Frage zur Frist, bis wann der Neuwagen zugelassen werden muss.

In den Förderrichtlinien zur Umweltprämie auf der Bafa-Seite steht: "Der Erwerb des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgt sein. Die Zulassung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 30. Juni 2010 erfolgt sein."

Was gilt denn als Erwerbsdatum? Das Datum der Bestellung? Oder der Tag, an dem ich das Auto bezahle und es letztlich auch auf mich zugelassen wird? Das wäre dann irgendwie blöd, da mein Händler momentan als Lieferzeitraum Dezember 2009 angibt. Könnte also knapp werden, wenn Erwerb wirklich so definiert ist, also Erhalten des Neuwagens.

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Umweltprämie x 109 Bafa x 25 Erwerbsdatum x 1

MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 7. Juli 2009 07:20
1x
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Wenn in den Richtlinien für Erwerb und Zulassung ausdrücklich unterschiedliche Zeitrahmen definiert sind, können logischerweise Zulassungsdatum und Erwerbsdatum nicht im Sinne der Verordnung identisch sein! Meiner Auffassung nach bezeichnet "Erwerb" das Zustandekommen einer verbindlichen Fahrzeugbestellung beim Händler.



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