Gilt das auch für Elternvertreter in Schulen?

Ehrenamt, öffentliches Amt, für dessen Erfüllung kein Entgelt, sondern nur Ersatz der Auslagen gewährt wird. Die Ehrenämter sind teils solche, die übernommen werden müssen (Schöffe), teils solche, die freiwillig übernommen werden (Gemeindeämter).
(lexikon.meyers.de)

Sofern Du kein Geld dafür erhältst - ja. Alles, was Du unentgeltlich fürs Allgemeinwohl machst, bezeichnet man als ehrenamtlich!