saradin9 am 25.06.2009 um 16:35 Uhr
hab einen kumpel der einfach nicht glauben will,dass es eine richtig miese straftat ist,wenn man zeugnis fälscht um schülerferienticket benutzen zu können. er sagt 40 € strafe und schülerferienticket abgeben,aber das kann es doch nicht gewesen sein, da es urkundenfäschung ist oder? vielen dank
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§ 267 Abs. 1 und 2 StGB - Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
tradaix am 25. Juni 2009 16:50 § 263 Abs. 1 und 2 StGB - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
WENN es herraus kommt ist es böse mit den folgen

ist urkudenfälschung da bekommt er ne richtig fette strafe wenn das jemand rauskriegt bis 5000 und schadensersatzforderung vom verkehrsunternehmen und das kostet!

ist urkudenfälschung da bekommt er ne richtig fette strafe wenn das jemand rauskriegt bis 5000 und schadensersatzforderung vom verkehrsunternehmen und das kostet!
urkundenfälschung sprich betrug das wird heftig wenn man das erfährt!
tradaix am 25. Juni 2009 16:43 §§ 263 StGB (Betrug) und 267 StGB (Urkundenfälschung) sind zwei unterschiedliche Delikte.

Aber warum dafür ein Zeugnis fälschen? Die Noten sind denen egal :)
saradin9 am 25. Juni 2009 16:39 weil er 23 ist und überhaupt keine schule mehr besucht
Bei Urkundefälschung stehen bis zu 5 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.

Der Strafrahmen bei Betrug ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, gem. § 263 StGB. Der Strafrahmen bei Urkundenfälschung ist ebenfalls Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, gem. § 267 StGB.

Es ist ganz klar Urkundenfälschung und Betrug. Hoffentlich wird er angezeigt, wenn er das wirklich macht

Stimmt - das ist Urkundenfälschung. Mit so einem Eintrag im Führungszeugnis kannst du dir die Erfolge bei Jobsuche bzw. Ausbildungsplatzsuche selbst vorstellen.
§§ 263 StGB (Betrug) und 267 StGB (Urkundenfälschung) sind zwei unterschiedliche Delikte.