gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Was geschieht wenn bei der Zwangsversteigerung eines Hauses keine Person zum bieten erscheint?

gefragt von Noddy am 04.01.2008 um 20:11 Uhr

Ich habe mich schon mehrmals gefragt was mit einem Haus geschieht wenn niemand zu einer Zwangsversteigerung erscheint. Gehört das Haus dann für 0 € den Gläubigern, oder wie machen die das? Was steht dann im Grundbuch?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.177 Finanzen x 23.692 Geld x 22.593 wohnen x 7.304 Haus x 3.433

DrLove
beantwortet von DrLove am 4. Januar 2008 20:14
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dann wird der einstiegspreis für eine zweite auktion herabgesetzt. irgendwann findet sich so schon jemand...

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 4. Januar 2008 21:12

Dh! genauso schauts aus!


Taraa
beantwortet von Taraa am 4. Januar 2008 20:14
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Haus gehört den Gläubigern, also meistens der Bank. Geht das Haus beim ersten Verstigerungstermin nicht wech wird ein zweiter Termin angesetzt dann wird das Haus nicht zu, ich glaube 80% des Verkehrswertes angeboten (Mindestgebot) sondern dann liegt das Mindestgebot bei 50%.

Kommentar von Noddy am 4. Januar 2008 20:18

Wie oft kann dann ein Haus zwangsversteigert werden?

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 4. Januar 2008 20:26

Ich glaube, weiß es aber nicht genau, bis der Gläubiger es aus den "Füßen" hat oder die Schulden getilgt sind.

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 4. Januar 2008 21:10

?? kann nur 1x zwangsversteigert werden - sobald es einen bieter gibt, is es weg, der erlös wird anteilig an die schuldner ausgezahlt

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 4. Januar 2008 21:52

wenn das Gebot hoch genug ist ja. in meinem fall hat die bank des gläubigers mitgeboten und es am ende auch behalten. so kahm es zu einem zweiten zwangsversteigerungstermin; an diesem tag war das mindestgebot wesentlich günstiger, ich glaube bei 50% des VW ...

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 4. Januar 2008 23:26

Falsch, der Erlös wird nach Reihenfolge der Eintragungen im Grundbuch ausgezahlt.

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 5. Januar 2008 15:09

das wuste ich auch noch nicht. Aber es ist immer wieder super zu sehen, wie gut hier aufgepasst wird!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 4. Januar 2008 20:14
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da wird in absehbarer zeit ein neuer termin anberaumt und die hütte erneut ausgeschrieben, das kommt schon mal vor.


baufibemu
beantwortet von baufibemu am 21. Februar 2008 10:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es finden so lange Termine statt, bis das versteigert ist.


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 4. Januar 2008 21:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es werden solange termine gemacht bis jemand das haus kauft

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 4. Januar 2008 23:36

Es finden max. 3 Termine statt. Gibt es auch im dritten Termin keinen Bieter wird das Verfahren vom Gericht eingestellt.
Im ersten Termin muss das Mindestgebot über 70% liegen, über 50% nur mit Zustimmung der betriebenden Gläubiger. Im 2, Termin kann das Gebot auch unter 50% liegen. Der Hauptgläubiger kann die Zustimmung versagen, ebenso im 3. Termin.
Dann beginnt die ganze Geschichte auf Neuantrag eines Gläubigers wieder von vorn.
Das Mindestgebot muß immer über 30% liegen, das nennt man Schuldnerschutz, damit die Hütte im 3. Termin nicht für 5€ verhökert wird.


anonym
beantwortet von Klabauter am 4. Januar 2008 20:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Banken betreiben dann eine Zwangsversteigerung, wenn die Debitoren ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Banken/Kreditinstitute/Geldgeber brauchen zur Zwangsversteigerung immer das Einverständnis des Hauseigentümers, der im Grundbuch eingetragen wurde, oder?

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 4. Januar 2008 21:12

ebenfalls ?? - brauchen die überhaupt nicht, wozu auch? der grund/hauseigentümer gibt in dem moment seine zustimmung, in dem er unterschreibt dass der gläubiger ins grundbuch darf.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 4. Januar 2008 23:29
  1. Sind es die Kreditoren
  2. Wenn das einverständnis des Eigentümers notwändig wäre würde es wohl kaum Zwangsversteigerungen geben. Die Hütte wird auf Antrag der/des Gläubiger/s beim Gericht und auf anordnung des Gerichts zwangsversteigert. Daher der Name Zwangsversteigerung. Der eigentümer wird gezwungen.
Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 5. Januar 2008 00:48

Wieso Kreditoren? Das sind doch die Kreditgeber der Bank und nicht die Schuldner.

Kommentar von Klabauter am 7. Januar 2008 01:04

Banken als Kreditgeber können keinen Schuldner zur Zwangsversteigerung zwingen, sondern lediglich ihre Schulden eintreiben. Der Zwang geht von der finanzielle Misere des Schuldners aus, nicht von der Bank. Banken können sogar mitbieten, sofern der Schuldner das Haus in die Versteigerung bringt.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.