Ich habe mich schon mehrmals gefragt was mit einem Haus geschieht wenn niemand zu einer Zwangsversteigerung erscheint. Gehört das Haus dann für 0 € den Gläubigern, oder wie machen die das? Was steht dann im Grundbuch?

dann wird der einstiegspreis für eine zweite auktion herabgesetzt. irgendwann findet sich so schon jemand...

Das Haus gehört den Gläubigern, also meistens der Bank. Geht das Haus beim ersten Verstigerungstermin nicht wech wird ein zweiter Termin angesetzt dann wird das Haus nicht zu, ich glaube 80% des Verkehrswertes angeboten (Mindestgebot) sondern dann liegt das Mindestgebot bei 50%.
Wie oft kann dann ein Haus zwangsversteigert werden?
Taraa am 4. Januar 2008 20:26 Ich glaube, weiß es aber nicht genau, bis der Gläubiger es aus den "Füßen" hat oder die Schulden getilgt sind.
Tippse am 4. Januar 2008 21:10 ?? kann nur 1x zwangsversteigert werden - sobald es einen bieter gibt, is es weg, der erlös wird anteilig an die schuldner ausgezahlt
Taraa am 4. Januar 2008 21:52 wenn das Gebot hoch genug ist ja. in meinem fall hat die bank des gläubigers mitgeboten und es am ende auch behalten. so kahm es zu einem zweiten zwangsversteigerungstermin; an diesem tag war das mindestgebot wesentlich günstiger, ich glaube bei 50% des VW ...
da wird in absehbarer zeit ein neuer termin anberaumt und die hütte erneut ausgeschrieben, das kommt schon mal vor.
Es finden so lange Termine statt, bis das versteigert ist.
es werden solange termine gemacht bis jemand das haus kauft
Wolfi0410 am 4. Januar 2008 23:36 Es finden max. 3 Termine statt. Gibt es auch im dritten Termin keinen Bieter wird das Verfahren vom Gericht eingestellt.
Im ersten Termin muss das Mindestgebot über 70% liegen, über 50% nur mit Zustimmung der betriebenden Gläubiger. Im 2, Termin kann das Gebot auch unter 50% liegen. Der Hauptgläubiger kann die Zustimmung versagen, ebenso im 3. Termin.
Dann beginnt die ganze Geschichte auf Neuantrag eines Gläubigers wieder von vorn.
Das Mindestgebot muß immer über 30% liegen, das nennt man Schuldnerschutz, damit die Hütte im 3. Termin nicht für 5€ verhökert wird.
Banken betreiben dann eine Zwangsversteigerung, wenn die Debitoren ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Banken/Kreditinstitute/Geldgeber brauchen zur Zwangsversteigerung immer das Einverständnis des Hauseigentümers, der im Grundbuch eingetragen wurde, oder?
Tippse am 4. Januar 2008 21:12 ebenfalls ?? - brauchen die überhaupt nicht, wozu auch? der grund/hauseigentümer gibt in dem moment seine zustimmung, in dem er unterschreibt dass der gläubiger ins grundbuch darf.
Wolfi0410 am 4. Januar 2008 23:29
LittleArrow am 5. Januar 2008 00:48 Wieso Kreditoren? Das sind doch die Kreditgeber der Bank und nicht die Schuldner.
Banken als Kreditgeber können keinen Schuldner zur Zwangsversteigerung zwingen, sondern lediglich ihre Schulden eintreiben. Der Zwang geht von der finanzielle Misere des Schuldners aus, nicht von der Bank. Banken können sogar mitbieten, sofern der Schuldner das Haus in die Versteigerung bringt.
Dh! genauso schauts aus!