hallo, ich habe ein ärztliches atest bekommen, in dem steht, der arzt empfiehlt mir aus gesundheitlichen gründen eine stehende tätigkeit nicht mehr auszuüben, meinen job habe ich von mir aus gekündigt, was würde mich nun erwarten wenn ich nicht in ein neues arbeitsverhältnis übergehe?Sperrfrist vom arbeitsamt wie lange? und da das mein gelernter beruf ist, was machen die dann mit mir auf dem arbeitsamt?wie läuft das dann mit der vermittlung oder zählt ein ärztliches atest nicht?

die Problematik, die dich bewegt ist erkennbar, du willst einen Job..aber bitte versuche, das alles mal in solche sätze zu fassen, die ein normal sterblicher Mensch auch versteht..was du schreibst ist ein einziges Wirr-Warr mit Widersprüchen

Mit dem Attest hättest Du vor Deiner eigenen Kündigung zur Agentur für Arbeit gehen sollen. Die Frage stellt sich mir auch, was hat Dir Dein Arbeitgeber für eine andere Tätigkeit anbieten können. Sollte es da keine Alternative geben, kann das auch bei der Agentur für Arbeit einen Ausschlag für oder gegen eine Sperre geben. Ich würde Dir raten so schnell wie möglich einen Gesprächstermin bei der Agentur für Arbeit zu bekommen. LG TawaGirl
Meisttollerant am 27. Juli 2008 16:05 erst Berufsgenossenschaft!!!!!!!!!!!!!, die haben noch andere Möglichkeiten als die Agentur!
TawaGirl am 27. Juli 2008 16:24 Bei der Agentur für Arbeit dreht es sich aber um eine evtl. Sperre. Die kann die Berufsgenossenschaft nicht beantworten. Das sollte beides paralell laufen. LG TawaGirl

Du bist total falsch rangegangen. Du hättest nicht selber kündigen sollen (was ist dein Beruf?), nun hast du eine Sperrzeit von drei Monaten. Du hättest dich an deine für deinen zuständigen Bereich "Berufsgenossenschaft" wenden sollen. Da hätte man andere Alternativen, auch in Umschulung für dich finden können. Jedenfalls fängst du jetzt so an, als wenn man das Pferd von hinten aufzäumt. Schade. Vorher fragen!
ich habe ja eine neuen job, nur bin ich am überlegen ob ich ihn antrete, denn wenn man mir eine angemessene umschulung zur verfügung stellen würde, würde ich das bevorzugen
Meisttollerant am 27. Juli 2008 16:10 dann nimmm erst den neuen Job an, dann kannst du weitersehen. MIt Entgegenkommen kannst du aber nicht rechnen, wenn es wieder ein Job mit vorwiegend stehender Tätigkeit ist.
nein ist es nicht, deswegen hab ich ja sofort zugesagt obwohl ich ein haufen weniger verdiene, allerdings ist sowohl die alte als auch die neue tätigkeit saisonbefristetm, die neue sogar (leider) noch 2wochen kürzer
Meisttollerant am 27. Juli 2008 16:19 dann rechne dir aus: ALG minus drei Monate oder die schlechter bezahlte Tätigkeit. Das sollte doch keine Frage sein, oder?
Ich würde die ganze Sache über die BG noch mal gründlich klären. Auch für dein weiteres Berufsleben.

Kannst mit einer 3monatigen Sperre rechnen, Untersuchung beim Amtsarzt.
der amtsarzt wird ja erkennen das dem so ist, also wird die sperre doch kürzer ausfallen müssen und wie sieht es dann mit der weiteren vermittlung aus?
Meisttollerant am 27. Juli 2008 16:07 nein die Sperre fällt nicht kürzer aus, denn du hast gekündigt!
also muss man in so einem fall vorher damit zum arbeitsamt und dann sehen was passiert?
Meisttollerant am 27. Juli 2008 16:12 Ja, mein Gott jetzt hat sie`s
schlecht geschlafen oder was soll das gesabber
Meisttollerant am 27. Juli 2008 16:20 s.u.
nee f.u.

.
UweClaes am 27. Juli 2008 16:26 :) :) :)
Soweit ich weiß, muss man noch zum Amtsarzt... Wenn der dann auch bestätigt, dass Du keine stehenden Tätigkeiten mehr ausüben darfst, finanziert das Arbeitsamt eine Umschulung oder ähnliches!

hä? Wenn Du richtig fragst versuche ich gerne Dir richtig zu helfen / zu antworten
sorry, die spalte zum ausfüllen ist nicht besonders groß deswegen ein leichtes schreibchaos.
Meisttollerant am 27. Juli 2008 16:10 die Ausrede ist schaal.
UweClaes am 27. Juli 2008 16:11 :) jo!
sorry aber was kann ich dafür wennes leute gibt, die 3mal lesen müssen bevor sie verstehen:-D
Meisttollerant am 27. Juli 2008 16:15 du wirst unsachlich, an die eigene Nase........... undsoweiter!
f.d.d.a
Meisttollerant am 27. Juli 2008 16:20 hä?
UweClaes am 27. Juli 2008 16:23 Hast Recht Uschke! Aber trotzdem Krisses: Wie wär's wenn Du uns die Frage noch mal in verständlicher Form stellst?
sorry in der fragestellung verschrieben. "ärztlichem atest im gelernten beruf"
also ich hab es mir nochmal durchgelesen und verstehe es und einige andere ja anscheinend auch;o)
aber in den Antworten auf die Antworten wird es immer verworrener!
dann erklär mir was du nicht verstehst, dann kann ich es nochmal gesondert und ganz genau erklären...
Ich glaube, das lohnt sich nicht.
wenn du einen Rat möchtest oder Fragen hast..da hat keiner was dagegen, aber wenn du Leute, die dir helfen wollen links von der Seite anmachst, dann kanste zusehen , wie du mit dem verlängerten Rücken an die Wand kommst..es hat keiner notwendig, sich von dir belabbern zu lassen..Punkt! Sense!
wen hab ich links von der seite angemacht?so wie man in den wald hineinruft schallt es zurück und ich habe meine frage normal gestellt und bekomme solch blöde antworten...auf die ich dann auch ganz verzichten kann!!