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Was geschieht mit einer Direktversicherung wenn Private Insolvenz in Wohlverhaltensphase ist?

gefragt von Noddy am 14.05.2008 um 15:35 Uhr

Was geschieht wenn ein Schuldner, während der Privaten Insolvenz, eine Direktversicherung, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird, beginnt? Hierbei handelt es sich um eine Person die zur Zeit in der Wohlverhaltensphase ist. Sie zahlt pünktlich ihren Pfändbaren Betrag an den/die Treuhänder/in. Gehaltszettel sind natürlich jederzeit von dem/der Treuhänderin einsehbar.

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claudi1973
beantwortet von claudi1973 am 14. Mai 2008 15:37
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sie kann mit ihrem geld was nach der pfändung übrig ist, machen was sie will

Kommentar von Noddy am 14. Mai 2008 15:38

Welches Geld - das aus der Direktversichung? Meinen Sie das die Direktversicherung in 20 Jahren dann einbehalten werden kann?

Kommentar von D6d2c03608dc7ddfa890cd96893affcbsmallclaudi1973 am 14. Mai 2008 15:41

die private insolvenz dauert doch nur 7 jahre, wenn sie durchhält ist sie dann ja schuldenfrei und kann dann sicherlich alles behalten

Kommentar von Noddy am 14. Mai 2008 15:44

Danke, die P.I. dauert allerdings nur 6 Jahre. Also ich hätte auch gedacht das anschließend nichts einbehalten werden darf. Die Frage ist - hat der/die Treuhänderin das Recht die Direktversicherungsbeträge zu pfänden?

Kommentar von D6d2c03608dc7ddfa890cd96893affcbsmallclaudi1973 am 14. Mai 2008 15:52

nein, da sie gepfändet wird kann sie über ihren nichtpfändbaren betrg frei verfügen. so ist es jedenfalls bei mir

Kommentar von Noddy am 17. Mai 2008 08:09

Vielen Dank für die Kommentare. Hierzu noch eine daraus resultierende Frage: Wird der Betrag der monatlich für die Direktversicherung verwendet wird aus dem Bruttolohn oder dem Nettolohn genommen? Danke im voraus für die Hilfe. Habe übrigens über §851c und ZPO über ww.recht.de erfahren das man während P.I: das machen darf!


anonym
beantwortet von pflvb am 26. Juli 2008 10:57
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die Beiträge zur BAV werden bei einer Gehaltsumwandlung als Versorgungslohn gezahlt und bleiben abgabenfrei. Da eine BAV nicht abtretbar, beleihbar oder verpfändbar ist (logisch, weil ja der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist), hat der Arbeitnehmer (=Schuldner) hier nichts zu befürchten. I.d.R. reduziert sich durch die BAV noch das Netto-EK, wodurch der pfändbare Teil seines Einkommens reduziert wird ;-)



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