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Was geschieht bei einer Anzeige wg. Körperverletzung & Verleumdung bei getrennt lebenden Ehepartnern

gefragt von pasam am 26.03.2009 um 20:57 Uhr

Hallo, habe ein großes Problem. Habe von meiner seit Aug.08 getrennt lebenden Ehefrau eine Anzeige bekommen wg. Körperverletzung und Verleumdung. Es ist gegen Ende unserer Gemeinsamkeit zu einer Streiterei gekommen, wo ich ihr eine Bachpfeife gegeben habe.

Habe einen Anwalt einen Anwalt eingeschaltet, der mir aber zu "geldfixiert" ist und ich daher an seiner Kompetenz zweifle.

Da ich leider auch noch 6 weitere Einträge in meiner Akte bei der Bundesanwaltschaft (?) habe (nicht im "normalen" Führungszeugnis), habe ich Zweifel daran, dass ich aus der Sache ohne Verurteilung hervorgehen kann. Wichtig ist dies für mich, da ich später verbeamtet werden will (studiere auf Lehramt).

Inwieweit kann die Anzeige mir meine "Zukunft verbauen"?
& Womit kann ich unter den o.g. Umständen rechnen und wie kann ich der Sache am besten entgehen?

Bitte schnellstmöglich um "kompetente" Hilfe LG & Dank im voraus


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lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 26. März 2009 20:59
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Na ja, ich bin schon erschrocken. Solche Leute studieren Lehramt und sollen mal auf Kids losgelassen werden. Wenn du dann mit einem Schüler nicht klarkommst, verfährst du dann auch so ?!?!?!?

Kommentar von yildiz1 am 26. März 2009 21:02

kann ich nur bestätigen, selbst wenn es zu einer streiterei kommt, hat KEIN mensch das recht jemand anderen zu schlagen, auch wenns "nur" eine ohrfeige ist, sie ist dir doch in keinem fall überlegen, ist doch viel schwächer


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 26. März 2009 21:01
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Das wird dir keiner hier sagen können, weil das auf den Richter drauf ankommt.

Außerdem schreibst du nicht, ob die weiteren Einträge einschlägig sind.

Vielleicht solltest du dir psychologische Hilfe holen, um solche Ausratser in Zukunft zu vermeiden. Das wäre ein möglicher Grund für mildernde Umstände.

Abgesehen davon, wenn dein Anwalt zu Geldfixiert ist - könnte es nicht auch sein, dass du zu fixiert auf deine Rolle als "armer Kerl" bist

Steh zu deinen Taten, auch den Missetaten und ändere dich - nicht die anderen


anonym
beantwortet von Joe17 am 26. März 2009 21:05
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Naja, solange es nicht im Führungszeugnis steht, ist es nicht ganz so arg. Aber für eine Verbeamtung wird normalerweise nach anhängigen Strafverfahren gefragt. Es liegt hier allein im Ermessen der Behörde, ob sie dich übernehmen. Das würde im Falle des Falles an der charakterlichen Eignung scheitern (Beamtenstatusgesetz). du solltest also im Falle einer Verurteilung auf jeden Fall mit einer Verweigerung der Behörde rechnen und im günstigsten Fall drücken die alle Augen und Zehen zu. Ganz ehrlich - wenn ich zu entscheiden hätte aufgrund des von dir geschilderten Sachverhaltes: keine Chance. Und ich hab genug mit Personalgeschichten zu tun!

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 26. März 2009 21:06

großes Lob für die Aussage


anonym
beantwortet von Didip am 29. März 2009 17:58
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Ich kann nur hoffen, das man dich nach allen zur verfügung stehenden Mitteln bestraft. NIEMAND hat das recht einen anderen zu schlagen nur weil du vieleicht sauer bist weil sie dich für ein Schwein hält,was ich ja hier nur zu deutlich sehe und sich deshalb von dir getrennt hat! Hat das dein Minderweriges Ego verletzt? Ich hoffe weil du sechs weitere Einträge in deiner Akte hast (auch wegen Körperverletzung ?) das du nur noch bei einer Zeitarbeitsfirma ankommst! Das zu der Saublöden Frage inwieweit kann die Anzeige meine Zukunft verbauen!

Kommentar von pasam am 29. März 2009 18:24

Offensichtilich ist dieses Forum hier deine einzige Möglichkeit, deiner total minderwertigen Einstellung Luft zu machen. Hier war nach einer "kompetenten" Antwort und nicht nach einer ,offensichtlich von Komplexen geprägten und aus eigenem Leid resultierenden Erfahrung gefragt.

Die unverschämte Art schreibe ich deiner fehlgeschlagenen Sozialisation zu, weswegen du dir versuchst auf diesem Wege Selbstbestätigung zu holen. Traurig!!!

P.S. Das hier ist ein seriöses Forum für Menschen, die Ernsthaftigkeit erwarten. Deiner Inkompetenz solltest du vllt auf dir gebührenden Foren Luft machen. Du bist Zeitverschwendung!

Kommentar von Didip am 30. März 2009 18:11

Ich zum Beispiel bin seit 18 Jahren Verheiratet und ich brauche mich nicht an einer schwachen Frau zu vergreifen. Fehlgeschlagene Sozialisation?? Schau mal in den Spiegel!


anonym
beantwortet von Hadl2009 am 6. April 2009 20:52
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Es kommt immer drauf an.... man kann nicht sagen ob du eine Strafe bekommst oder nicht... das weiß niemand vorher.. darum gibt es auch Richter die sowas klären... außerdem weißt du ja nicht mal ob du überhaupt eine Strafe (auch mit Vorstrafen bekommst)..... es ist ja rum was du gemacht hast... ob falsch oder richtig... aber zu deiner Frage.... Es kommt auf vieles an... hol dir mal ne richtige Beratung.... die-verfahrensberater.de.... oder frag deinen Anwalt... dafür ist er auch da.... den für nix wird er es ja auch net machen!!!!!!!!! Ich hoff du gehst das nächste mal aus der Tür und rennst um Block.... dann gibt es nicht so einen Stress!!!!!!

Kommentar von Hadl2009 am 6. April 2009 22:27

hab nochmal nachgesehen, heißt, die-verfahrenshelfer.de


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