gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Was geschieht bei einer Anzeige wg. Körperverletzung u Verleumdung bei getrennt lebenden Ehepartnern

gefragt von pasam am 26.03.2009 um 20:56 Uhr

Hallo, habe ein großes Problem. Habe von meiner seit Aug.08 getrennt lebenden Ehefrau eine Anzeige bekommen wg. Körperverletzung und Verleumdung. Es ist gegen Ende unserer Gemeinsamkeit zu einer Streiterei gekommen, wo ich ihr eine Bachpfeife gegeben habe.

Habe einen Anwalt einen Anwalt eingeschaltet, der mir aber zu "geldfixiert" ist und ich daher an seiner Kompetenz zweifle.

Da ich leider auch noch 6 weitere Einträge in meiner Akte bei der Bundesanwaltschaft (?) habe (nicht im "normalen" Führungszeugnis), habe ich Zweifel daran, dass ich aus der Sache ohne Verurteilung hervorgehen kann. Wichtig ist dies für mich, da ich später verbeamtet werden will (studiere auf Lehramt).

Inwieweit kann die Anzeige mir meine "Zukunft verbauen"?
& Womit kann ich unter den o.g. Umständen rechnen und wie kann ich der Sache am besten entgehen?

Bitte schnellstmöglich um "kompetente" Hilfe LG & Dank im voraus

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Konsequenzen x 24 Verurteilung x 15 Anzeige wg Körperverletzung x 2

Lilly878
beantwortet von Lilly878 am 26. März 2009 20:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube, Du bist eher zu fixiert auf Dich...Anwalt doof, Frau doof und selbst hast Du nur Mist gebaut. Was erwartest Du da????


anonym
beantwortet von Baby11 am 26. März 2009 21:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

was ist eine bachpfeife...ich gehe davon aus du meinst lapidar eine "backpfeife" bzw. eine ohrfeige...du räumst also ein sie geschlagen zu haben. tatbestand der Körperverl. erfüllt. somit liegt Häusliche Gewalt vor. Hoffe du bekommst einen guten Richter...und ich hoffe sie verknacken dich. frauen schlägt man nicht...und als lehrer bräuchtest du sowieso stärkere nerven. viel glück:(


kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 26. März 2009 20:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wer handgreiflich wird, sollte auch dazu stehen, aber das ist eine andere Sache... Wird sicherlich zu einer Verurteilung kommen, wobei auch die vorangegangenen Delikte berücksichtigt werden. Aber ich glaube nicht, daß das dem Studium hinderlich ist und vermutlich wirst du sowieso nicht mehr verbeamtet sondern angestellter Lehrer, obwohl hoffentlich nicht der meines Kindes.

Kommentar von Simple_avatar2smallHarryguenni am 26. März 2009 21:11

Sehr gute Antwort, dem ist nichts hinzuzufügen!


Scholaneru
beantwortet von Scholaneru am 26. März 2009 20:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wer seine Frau schlägt hat Strafe verdient..


Harryguenni
beantwortet von Harryguenni am 26. März 2009 21:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist eine sehr schwierige Frage! Ich denke, da musst Du unbedingt einen Anwalt, egal wie teuer das auch sein mag, hinzuziehen. Die Vorwürfe und Deine Vorgeschichte erfordert das ganz einfach! Die besten Wünsche!


Lilly878
beantwortet von Lilly878 am 26. März 2009 20:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Im Übrigen werden Lehrer auch nicht mehr unbedingt verbeamtet. Die Zeiten sind vorbei ....


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.