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Was genau steht in einer Zustimmung zum Umzug durchs Jobcenter?

gefragt von Nancy RichterNancy Richter am 29.04.2008 um 19:50 Uhr

Was genau steht denn in diesem Schreiben drin? Weiß das vielleicht jemand?



Reply


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 29. April 2008 20:00
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In dem Bescheid steht drin, ob die Leistungsstelle des Jobcenters einverstanden ist, auch die neuen Wohnkosten zu übernehmen. Wenn man gleichzeitig einen Antrag auf Übernahme eines Teils der Umzugskosten gestellt hat, wird in diesem Bescheid auch das OK oder die Ablehnung dazu mitgeteilt.

Kommentar von Regenmacher am 29. April 2008 20:06

Quatsch!! Du redest von der ARGE, nicht vom Jobcenter!

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 29. April 2008 20:19

Wie oben im Kommentar zu Deiner Antwort gesagt: In Berlin machen das die Jobcenter, es ist aber Sache der Kommunen das zu organisieren, daher kann das von Stadt zu Stadt von der Verwaltung anders organisiert sein.

Kommentar von heinmueck am 29. April 2008 20:24

Stimmt, das kenne ich aus eigener Erfahrung, der Bescheid kommt in Berlin vom Jobcenter, Argen gibts da nicht.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 29. April 2008 20:25

über den ausdruck jobcenter kann man sich streiten, viele argen haben nämlich keine jobcenter gebildet.

und arbeitsangebote kommen von arge und von jobcenter an hartz 4-empfänger.


schildi
beantwortet von schildi am 29. April 2008 19:52
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Was möchtest du?


anonym
beantwortet von Regenmacher am 29. April 2008 19:52
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Jobcenter? Ich glaube, du verwechselst da etwas. Das Jobcenter wird dir eine neue Arbeit beschaffen, um die Wohnung musst du dich selbst kümmern.

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 29. April 2008 19:57

Zwei Irrtümer: 1. Das Jobcenter beschafft einem keine neue Arbeit. 2. Wer abhängig ist vom Jobcenter muss dort um Erlaubnis bitten, wenn er umziehen möchte oder muss. Dann kommt ein Bescheid vom Amt in dem es dem Antragsteller erlaubt oder verboten wird umzuziehen, um diesen Bescheid geht es in der Frage.

Kommentar von Regenmacher am 29. April 2008 20:05

Hallo Ignatius!

Auch du unterliegst einem Irrtum! Es gibt einen großen Unterschied zwischen dem Jobcenter und der ARGE.

Und selbst die ARGE kann niemandem verbieten umzuziehen. Nur wenn du einen Zuschuss zum Umzug haben möchtest, muss der Umzug von der ARGE gefordert sein.

Okay??

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 29. April 2008 20:14

Wer (in Berlin) Leistungen vom Jobcenter bezieht und umziehen möchte, muss beim Jobcenter mindestens einen Antrag stellen. Nämlich den auf Kostenübernahme der neuen Miete und der neuen Heizkosten. Der Umzugswillige kann zusätzlich noch einen Antrag auf Übernahme von Umzugskosten stellen.

Stellt der Alg2-Empfänger gar keinen Antrag und zieht einfach eigenmächtig um, muss er mit Sanktionen (z. B. einer Sperrzeit) des Jobcenters rechnen.

Das mit den Umzugskosten ist nur ein Nebenschauplatz - im Zentrum steht, dass Alg2 Empfänger faktisch eine Erlaubnis vom Amt brauchen, wenn sie die Wohnung wechseln wollen.

Absender dieser Bescheide ist in Berlin stets das Jobcenter - in anderen Städten kann das anders organisiert sein.


heidezwerg
beantwortet von heidezwerg am 29. April 2008 19:53
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ruf da an und frag nach! wenn die das nicht wissen, dann weis es nur noch der Geier


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 29. April 2008 19:54
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Das Du halt umziehen kannst/darfst!





Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 29. April 2008 19:56
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vom jobcenter wird dir eine arbeit angeboten, da steht dann drin:

...wir freuen uns, ihnen folgenden arbeitsplatz vorschlagen zu können...

wegen einer bewilligung von umzugskosten, kannst du bei der arge vorsprechen und da einen entsprechenden antrag stellen.

voerausgesetzt du beziehst leistungen von da.


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