Geborg am 21.04.2008 um 21:15 Uhr
Und ist die rechtskräftigt oder was habe ich für Vorteile wenn ich die nutze anstatt einer "normalen" UE vom Anwalt?

Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung hier kannst Du es genau nachlesen: http://transpatent.com/leif/abmahn-faq-4.html
Du kannst die Unterlassungserklärung die Dir der Abmahner aufgedrückt hat modifizieren. Dabei kannst Du allzu umfassende Formulierungen, die Dein Geschäft zu sehr einschränken würden abändern und weniger stringent verfassen. Du solltest auf jeden Fall die Verpflichtung entfernen den gegnerischen Anwalt bezahlen zu müssen. Vorsicht an eine UE bist Du ca. 30 Jahre gebunden. Dein Gegner kann Deine modifizierte UE auch ablehnen, dann geht es vor Gericht=sehr teuer wenn Du verlierst. Schau mal auf die Seite "Frag einen Anwalt" Du solltest Dir anwaltliche Hilfe holen, das ist eine ernste Sache!
Der Gegener kann die modifizierte UE ablehnen,aber das hat keinerlei Bedeutung. Denn ob sie rechtswirksam ist,hat nur ein Richter zu entscheiden.