
Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz.
Wie wäre es mit "Google" oder "Wiki"?
apriket am 3. Februar 2009 10:08 DH

einer der Menschen nach medizinischen Regeln behandelt, aber kein Arztdiplom hat..
Biggi2000 am 3. Februar 2009 10:09 Heilpraktiker ist kein Ausbildungsberuf, da es keine vorgeschriebene Regelausbildung und keine bundeseinheitlich geregelte Prüfung gibt. Es besteht allerdings keinerlei gesetzliche Verpflichtung, eine organisierte Ausbildung zu absolvieren.
Biggi2000 am 3. Februar 2009 10:11 Quelle: WIKI
Ärzte haben (meist) kein Diplom, sondern eine Approbation, früher auch Bestallung genannt. Das ist sozusagen der öffentliche Auftrag zur Behandlung von Patienten.
holodeck am 5. Februar 2009 16:55 In Ostdeutschland gab's durchaus den Dipl.-med., mit diesem Titel sind auch etliche Ärzte in Berlin niedergelassen
Heilpraktiker, Berufsbezeichnung für Personen, die entsprechend dem Heilpraktiker-Gesetz die staatliche Genehmigung zur Ausübung der Heilkunde besitzen und im zuständigen Gesundheitsamt registriert sind. Die Ausbildung ist gesetzlich nicht festgelegt. Heilpraktiker sind zur Behandlung auf Krankenscheine der gesetzlichen Krankenkassen nicht zugelassen. Folgende Maßnahmen sind einem Heilpraktiker nicht gestattet: Pockenschutzimpfung, Geburtshilfe, Behandlung von Geschlechtskrankheiten und Leiden der Geschlechtsorgane, Behandlung von Krankheiten nach dem Bundesseuchengesetz, Schwangerschaftsabbruch sowie die Verschreibung stark wirkender Arzneimittel wie Insulin oder Betäubungsmittel.
"Heilpraktiker." Microsoft® Encarta® Enzyklopädie 2001. © 1993-2000 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
Ziemlich ungenaue Darstellung. Das Bundesseuchengesetz (BSG) gibt es nicht mehr, dafür trat das Infektionskrankheitenschutzgesetz (IfSG) in Kraft.
Desweiteren dürfen HP überhaupt keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen, egal, ob diese stark oder schwach wirken. Sie dürfen außerdem nicht nur keine Pockenimpfung, sondern überhaupt keine Impfungen durchführen. Leiden der Geschlechtsorgane dürfen durch HP behandelt werden, solange diese nicht infektiös bedingt sind. HP dürfen keine Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle behandeln, sie dürfen keine Todesbescheinigungen und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für gesetzlich Versicherte ausstellen und keine Heil- oder Hilfsmittel auf Kosten der GKV verordnen.
Doch leider dürfen Heilpraktiker Kinder und psychisch Kranke behandeln.
holodeck am 5. Februar 2009 16:58 Ja, aber im Bereich der Psychotherapie auch nur psychogene Störungen. Psychische Leiden mit organischer Ursache, darf ein HP nicht behandeln.

Jemand der eine Ausbildung in alternativen Heilmethoden hat.
Biggi2000 am 3. Februar 2009 10:07 Es besteht allerdings keinerlei gesetzliche Verpflichtung, eine organisierte Ausbildung zu absolvieren.
Biggi2000 am 3. Februar 2009 10:09 Heilpraktiker ist kein Ausbildungsberuf, da es keine vorgeschriebene Regelausbildung und keine bundeseinheitlich geregelte Prüfung gibt.
Biggi2000 am 3. Februar 2009 10:11 Quelle:WIKI
heinmueck am 3. Februar 2009 10:13 @Biggi2000: So ist es! Heilpraktiker benötigen nur einen Hauptschulabschluss(!) und müssen die richtigen Stellen im Multiple-Choice-Test beim Gesundheitsamt für ihre Kreuze finden. Das wars. Eine Ausbildung ist nicht zwingend. Und wenn eine "Ausbildung" gemacht wird, ist die Qualität der Ausbildung für den Berufsbezeichnung Heilpraktiker unerheblich.
(Ankreuztest 45 von 60 Kreuzen müssen richtig sein, dann mündlicher Test 30 bis 60 Minuten)
Wolpertinger am 3. Februar 2009 10:15 Ich kann eure Kritik ja gut verstehen.
Aber es gibt gute Ausbildungen und wie bei Wiki beschrieben ist muß man die Zulassung bekommen.
Und dort wo ich wohne, ist das gar nicht so einfach, von wegen nur die richtigen Kreuze machen...
holodeck am 3. Februar 2009 10:54 @Biggi2000 & heinmueck -
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Wer keine Schule für HP besucht, fällt in der Regel durch (Durchfallquote zwischen 90 und 95%). Die amtsärztliche Prüfung hat es im Gegensatz zum hier erweckten Eindruck durchaus in sich. Auch in den mündlichen Prüfungen wird dann durch die prüfenden Amtsärzte noch einmal ordentlich gesiebt.
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Die richtigen Antworten beim MC Test beschränken sich ebenfalls nicht nur auf einfaches Ankreuzen. Von den vorgegebenen Antworten können z.B. auch alle vier zutreffend sein. Fehlt ein Punkt, wird die Frage als falsch gewertet. Da die Tests zu jedem Prüfungsvorgang neu zusammengestellt werden, muss der HP Kandidat alles drauf haben: von der Anatomie, zur Krankheitslehre, über Laborwerte bis hin zu Therapie und gesetzlichen Auflagen.
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Wer meinst, das könne ja jeder, kann sein medizinisches (Halb-) Wissen gerne einmal hier überprüfen:
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http://www.heilpraktiker-fragen.de/pruefungsfragen/fragen/maerz2007.html
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Eine Tätigkeit als HP ohne naturheilkundliche Spezialausbildung wie z.B. Akupunktur oder Homöopathie wird sich als wirtschaftlich nicht tragfähig erweisen, weil das von den durchaus mündigen Patienten nicht angenommen würde. Hier reguliert also obendrein der Markt.
holodeck am 3. Februar 2009 11:01 P.S. Und das sind noch "einfache" Fragen. Ich habe von Berliner Gesundheitsämtern schon ganz andere Kaliber zu Gesicht bekommen.

Das ist einer, der mit Mitteln aus der Natur Krankheiten behandelt.
Er behandelt mit Naturheilmittel und kostet dem entsprechend auch
Ich reich dann mal schnell die Quelle nach:http://de.wikipedia.org/wiki/Heilpraktiker