ich kenne dieses Gebot im Zusammenhang mit Bier, aber wie ist es genau entstanden und was sagt es aus?
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Hallo gartenfreund, In der "Statuta thaberna", einer 30 Artikel umfassenden Gaststättenverordnung, heißt es im Paragraph 12: "Es soll auch nicht in das Bier weder Harz noch keinerlei andere Ungefercke. Dazu soll man nichts anderes geben als Hopfen, Malz und Wasser. Das verbietet man bei 2 Mark Strafe und derjenige muß die Stadt für 4 Wochen räumen."
So wurden also Panscher aus der Stadt gewiesen und damit Stadt und Bier rein gehalten, von anno 1434
Nachzulesen bei www.biersekte.de
Gruß Albert

Als Reinheitsgebot bezeichnet man (vor allem in Deutschland) eine gesetzliche Regelung über erlaubte Inhaltsstoffe im Bier. Vereinfacht wird diese Regelung landläufig bis heute noch so verstanden, dass ins Bier nur Hopfen, Malz und Wasser gehöre, was jedoch nur noch teilweise der tatsächlichen Rechtslage entspricht.