schapitz am 09.10.2007 um 11:54 Uhr
Hallo,
eine Frage, die noch weiter geht:
Was ist buchhalterisch korrekt?
Beispiel:
Netto-Betrag: 10,00 EUR Versandkosten: 5,00 EUR zzgl. 19% MwSt. 2,85 EUR Rechnungsbetrag: 17,85 EUR
Kürzt man nun die Skontierung bei Zahlung innerhalb der o. g. 10 Tage nur vom Netto-Warenwert oder inkl. der Versandkosten, sprich vom Gesamtnettowarenwert?
Lautet Zahlungsbetrag unter Beruecksichtigung der Skontierung im oben genannten Rechenbeispiel 17,49 EUR oder 17,31 EUR ???

Rechnungsbetrag € 17,85 abzgl. 3 % Skonto = € 17,31 (zu zahlender Betrag).

um klarheit in die bisherigen verwirrungen zu bringen: skonto steht dir vom gesamtbetrag inkl. mwst zu, wenn du innerhalb von 10 tagen zahlst, so wie es auch tradaix darstellte. ...und: das weiss ich ganz sicher!!!
schapitz am 9. Oktober 2007 13:12 Gibt es das irgendwo fundiert nachzulesen? Sicher habe ich es mal gelernt, aber nach der langen Zeit auch wieder verdraengt, weil nie gebraucht. Meine Buchhaltung ist eben auch der Meinung, dass es so wie von Vollstrecker beschrieben ist.
sonne55 am 9. Oktober 2007 13:18 Rechnungswesen - Bezugskalkulation, siehe z.b. diesen link: http://www.users.fh-salzburg.ac.at/~eseifrie/Aufbau%20einer%20Kalkulation.htm
sonne55 am 9. Oktober 2007 13:22 hier auch gut erklärt: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/einstandspreis/einstandspreis.htm
Richtig sind 17,49 €.
10 € - 3 % = 9,70 €
+ Versand = 14,70 €
+ 19% USt = 17,49 €
comarel am 9. Oktober 2007 12:07 Erst die Mwst, dann erst die Versandkosten, denn in den Versandkosten ist auch schon eine Mwst. enthalten.
tradaix am 9. Oktober 2007 12:12 Oben steht Rechnungsbetrag plus VK zuzüglich USt. Damit sind die Versandkosten Teil der Rechnung. Anders wäre es, wenn VK gesondert ausgewiesen wird.
Moin, grds. Kürzung des Rechnungsbetrages, d. h. auch der Versandkosten, wenn man nicht anders auf der Rechnung bestimmt hat. Mehrwertsteuer kein Problem, da nach deutschem Umsatzsteuerrecht das Entgeld besteuert wird, d. h. alles was der Rechnungsaussteller für diese Leistung erhält. Erhält er nun nur einen um Skonto gekürtzten Betrag so unteriegt nur der gekürtzte Betrag der "Mehrwertsteuer".

Kürzung vom Nettobetrag, kannst ja nicht die Mehrwertsteuer kürzen und die Versandkosten stehen auch fest.
Na doch, die MwSt. reduziert sich ja entsprechend mit!
Ja, aber nicht um die 3 % Skonto.
comarel am 9. Oktober 2007 12:02 @ boldtbregu
Die Mwst. wird dann auf den neuen Nettobetrag draufgeschlagen. Rechne mal aus, kommt was anderes raus, als wenn du es vom Gesamtbetrag abziehst!!!!
tradaix am 9. Oktober 2007 12:02 Wie bitte? Kürzung vom Rechnungsbetrag (incl. USt und VK), da bei geringerem Betrag die Umsatzsteuer sonst mehr als 19 % ergeben!

10 € - 3% (0,30€) = 9,70€
9,70€ + 19% Mwst. (1,84€) = 11,54€
11,54€ + 5,00€ Versand = 16,54€
Vorschlag ist falsch. Skonto wird immer vom Bruttorechnungsbetrag abgezogen. Damit muß buchungstechnisch auch die Mehrwertsteuer korrigiert werden.
Die Antwort von comarel ist mit Sicherheit falsch, weil auf die Versandkosten weder Skonto noch Umsatzsteuer berechnet wird. Skonti werden aber immer auf den Zahlbetrag berechnet, denn es geht, anders als bei Rabatten, ausschließlich um die schnelle Zahlung und also Zinsersparnis. Zudem sind die Versandkosten eine sogenannte unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung (Warenlieferung). Umsatzsteuerlich teilen Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistung, d.h., ist die Hauptleistung umsatzsteuerpflichtig, so ist es die Nebenleistung (Versandkosten)zwingend auch.

Vollstrecker hat recht!:-)Aber bei so vielen Lösungen würde ich an Deiner Stelle abwarten und erst nach 10 Tagen zahlen ;-)
schapitz am 9. Oktober 2007 13:03 Die Rechnung habe ich gestellt, mein Kunde kuerzt jedoch ebenso von den seperat ausgewiesenen Versandkosten. Ich bin jedoch der Meinung, dass dies buchhalterisch nicht einwandfrei ist. Die Verunsicherung grenzt sich aber ein, wenn du sagst, dass Vollstrecker recht hat :)
Schapitz, Dein Kunde hat auch hier Recht.
Skonto ist eine zinsähnliche Vergütung für frühzeitigere Zahlung. Oder willst Du die Versandkosten erst nach 30 Tagen bezahlt haben?
Die Mehrwertsteuer (hier 19 %) berechnet sich immer auf das gezahlte Nettoentgelt (= Bruttoentgelt geteilt durch 1,19).
Skonto verringert immer den Endbetrag. Es handelt sich um einen Rabatt des Verkäufers. Ich persönlich achte sogar darauf, das die Versandkosten ohne MWSt. berechnet werden, ansonsten kürze ich den Betrag. Bisher noch keine Mahnung und auch keine Schwierigkeiten.
Deine Frage ist mehr ein zivilrechtliches, als buchhalterisches Problem. Zivilrechtlich wird, wenn ich mich richtig erinnere, das schuldrechtliche Geschäft (hier: Kaufvertrag) vom Erfüllungsgeschäft (Warenlieferung/Zahlung) getrennt. Die Klausel "Zahlbar..." bezieht sich nur auf das Erfüllungsgeschäft. Wenn also ein Zahlbetrag von 17,85 EUR vereinbart ist, wird der Skonto hiervon gekürzt. Der Zahlbetrag innerhalb von 10 Tagen wären sonach 17,31 EUR. Buchhalterisch muss man in jedem Fall beachten, dass neben dem Nettobetrag auch die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gekürzt wird. Der Buchhungssatz wäre: Aufwand 15,00 EUR und (event.) Vorsteuer 2,85 an Geld 17,31; Skonti 0,45 und (event.) Vorsteuer 0,09 EUR. Was allerding die Formulierung "30 Tage netto.." bedeuten soll? Hier hat man wohl Netto mit Brutto verwechselt! Keine Schande, ist unserer Bundeskanzlerin auch schon mal passiert.
Ja, so würde ich das auch machen.
@Pinbuster: Anders bei Rechnungsbetrag zzgl. USt plus VK. Dann ist in den VK die USt schon drin.
@Pinbuster: Muss natürlich Nettobetrag zzgl. USt heissen.