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Was genau bedeutet z. B. Zahlbar 10 Tage abzgl. 3% Skonto, 30 Tage netto/netto ohne Abzug.

gefragt von schapitzschapitz am 09.10.2007 um 11:54 Uhr

Hallo,

eine Frage, die noch weiter geht:

Was ist buchhalterisch korrekt?

Beispiel:

Netto-Betrag: 10,00 EUR Versandkosten: 5,00 EUR zzgl. 19% MwSt. 2,85 EUR Rechnungsbetrag: 17,85 EUR

Kürzt man nun die Skontierung bei Zahlung innerhalb der o. g. 10 Tage nur vom Netto-Warenwert oder inkl. der Versandkosten, sprich vom Gesamtnettowarenwert?

Lautet Zahlungsbetrag unter Beruecksichtigung der Skontierung im oben genannten Rechenbeispiel 17,49 EUR oder 17,31 EUR ???


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 9. Oktober 2007 12:07
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Rechnungsbetrag € 17,85 abzgl. 3 % Skonto = € 17,31 (zu zahlender Betrag).

Kommentar von Cd4a12a897018f4d092e0b7af0f40ab0smallPinbuster am 9. Oktober 2007 12:18

Ja, so würde ich das auch machen.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 9. Oktober 2007 12:22

@Pinbuster: Anders bei Rechnungsbetrag zzgl. USt plus VK. Dann ist in den VK die USt schon drin.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 9. Oktober 2007 12:38

@Pinbuster: Muss natürlich Nettobetrag zzgl. USt heissen.


sonne55
beantwortet von sonne55 am 9. Oktober 2007 13:09
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um klarheit in die bisherigen verwirrungen zu bringen: skonto steht dir vom gesamtbetrag inkl. mwst zu, wenn du innerhalb von 10 tagen zahlst, so wie es auch tradaix darstellte. ...und: das weiss ich ganz sicher!!!

Kommentar von D87aa80b5a4d07897d279399e477239fsmallschapitz am 9. Oktober 2007 13:12

Gibt es das irgendwo fundiert nachzulesen? Sicher habe ich es mal gelernt, aber nach der langen Zeit auch wieder verdraengt, weil nie gebraucht. Meine Buchhaltung ist eben auch der Meinung, dass es so wie von Vollstrecker beschrieben ist.

Kommentar von 3a9a6c526317b0ba0ab428bc3bb9872csmallsonne55 am 9. Oktober 2007 13:18

Rechnungswesen - Bezugskalkulation, siehe z.b. diesen link: http://www.users.fh-salzburg.ac.at/~eseifrie/Aufbau%20einer%20Kalkulation.htm

Kommentar von 3a9a6c526317b0ba0ab428bc3bb9872csmallsonne55 am 9. Oktober 2007 13:22

Vollstrecker
beantwortet von Vollstrecker am 9. Oktober 2007 12:04
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Richtig sind 17,49 €.
10 € - 3 % = 9,70 €
+ Versand = 14,70 €
+ 19% USt = 17,49 €

Kommentar von Caf8a3595bdac965238ca5caba361d24smallcomarel am 9. Oktober 2007 12:07

Erst die Mwst, dann erst die Versandkosten, denn in den Versandkosten ist auch schon eine Mwst. enthalten.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 9. Oktober 2007 12:12

Oben steht Rechnungsbetrag plus VK zuzüglich USt. Damit sind die Versandkosten Teil der Rechnung. Anders wäre es, wenn VK gesondert ausgewiesen wird.


anonym
beantwortet von spasshab am 9. Oktober 2007 13:11
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Moin, grds. Kürzung des Rechnungsbetrages, d. h. auch der Versandkosten, wenn man nicht anders auf der Rechnung bestimmt hat. Mehrwertsteuer kein Problem, da nach deutschem Umsatzsteuerrecht das Entgeld besteuert wird, d. h. alles was der Rechnungsaussteller für diese Leistung erhält. Erhält er nun nur einen um Skonto gekürtzten Betrag so unteriegt nur der gekürtzte Betrag der "Mehrwertsteuer".


comarel
beantwortet von comarel am 9. Oktober 2007 11:55
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Kürzung vom Nettobetrag, kannst ja nicht die Mehrwertsteuer kürzen und die Versandkosten stehen auch fest.




Kommentar von Boldtbregu am 9. Oktober 2007 11:58

Na doch, die MwSt. reduziert sich ja entsprechend mit!

Kommentar von Simple_avatar5smallVollstrecker am 9. Oktober 2007 12:02

Ja, aber nicht um die 3 % Skonto.

Kommentar von Caf8a3595bdac965238ca5caba361d24smallcomarel am 9. Oktober 2007 12:02

@ boldtbregu

Die Mwst. wird dann auf den neuen Nettobetrag draufgeschlagen. Rechne mal aus, kommt was anderes raus, als wenn du es vom Gesamtbetrag abziehst!!!!

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 9. Oktober 2007 12:02

Wie bitte? Kürzung vom Rechnungsbetrag (incl. USt und VK), da bei geringerem Betrag die Umsatzsteuer sonst mehr als 19 % ergeben!


comarel
beantwortet von comarel am 9. Oktober 2007 12:14
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10 € - 3% (0,30€) = 9,70€

9,70€ + 19% Mwst. (1,84€) = 11,54€

11,54€ + 5,00€ Versand = 16,54€

Kommentar von LittleArrow am 9. Oktober 2007 12:25

Vorschlag ist falsch. Skonto wird immer vom Bruttorechnungsbetrag abgezogen. Damit muß buchungstechnisch auch die Mehrwertsteuer korrigiert werden.

Kommentar von paulmax am 11. Oktober 2007 08:37

Die Antwort von comarel ist mit Sicherheit falsch, weil auf die Versandkosten weder Skonto noch Umsatzsteuer berechnet wird. Skonti werden aber immer auf den Zahlbetrag berechnet, denn es geht, anders als bei Rabatten, ausschließlich um die schnelle Zahlung und also Zinsersparnis. Zudem sind die Versandkosten eine sogenannte unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung (Warenlieferung). Umsatzsteuerlich teilen Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistung, d.h., ist die Hauptleistung umsatzsteuerpflichtig, so ist es die Nebenleistung (Versandkosten)zwingend auch.


lieplink
beantwortet von lieplink am 9. Oktober 2007 12:56
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Vollstrecker hat recht!:-)Aber bei so vielen Lösungen würde ich an Deiner Stelle abwarten und erst nach 10 Tagen zahlen ;-)

Kommentar von D87aa80b5a4d07897d279399e477239fsmallschapitz am 9. Oktober 2007 13:03

Die Rechnung habe ich gestellt, mein Kunde kuerzt jedoch ebenso von den seperat ausgewiesenen Versandkosten. Ich bin jedoch der Meinung, dass dies buchhalterisch nicht einwandfrei ist. Die Verunsicherung grenzt sich aber ein, wenn du sagst, dass Vollstrecker recht hat :)

Kommentar von LittleArrow am 9. Oktober 2007 15:08

Schapitz, Dein Kunde hat auch hier Recht.

Skonto ist eine zinsähnliche Vergütung für frühzeitigere Zahlung. Oder willst Du die Versandkosten erst nach 30 Tagen bezahlt haben?

Die Mehrwertsteuer (hier 19 %) berechnet sich immer auf das gezahlte Nettoentgelt (= Bruttoentgelt geteilt durch 1,19).


anonym
beantwortet von didiz am 9. Oktober 2007 18:27
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Skonto verringert immer den Endbetrag. Es handelt sich um einen Rabatt des Verkäufers. Ich persönlich achte sogar darauf, das die Versandkosten ohne MWSt. berechnet werden, ansonsten kürze ich den Betrag. Bisher noch keine Mahnung und auch keine Schwierigkeiten.


anonym
beantwortet von paulmax am 10. Oktober 2007 08:54
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Deine Frage ist mehr ein zivilrechtliches, als buchhalterisches Problem. Zivilrechtlich wird, wenn ich mich richtig erinnere, das schuldrechtliche Geschäft (hier: Kaufvertrag) vom Erfüllungsgeschäft (Warenlieferung/Zahlung) getrennt. Die Klausel "Zahlbar..." bezieht sich nur auf das Erfüllungsgeschäft. Wenn also ein Zahlbetrag von 17,85 EUR vereinbart ist, wird der Skonto hiervon gekürzt. Der Zahlbetrag innerhalb von 10 Tagen wären sonach 17,31 EUR. Buchhalterisch muss man in jedem Fall beachten, dass neben dem Nettobetrag auch die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gekürzt wird. Der Buchhungssatz wäre: Aufwand 15,00 EUR und (event.) Vorsteuer 2,85 an Geld 17,31; Skonti 0,45 und (event.) Vorsteuer 0,09 EUR. Was allerding die Formulierung "30 Tage netto.." bedeuten soll? Hier hat man wohl Netto mit Brutto verwechselt! Keine Schande, ist unserer Bundeskanzlerin auch schon mal passiert.




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