gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Was gehört in eine Kurzbewerbung für Obi, Toom etc?

gefragt von cookieboxcookiebox am 05.05.2008 um 13:59 Uhr

Wenn ich einen Nebenjob auf 400 Basis machen möchte, muss ich dann in eine Kurzbewerbung begründen warum ich in dem Betrieb arbeiten will? Müssen Zeugnis und Lebenslauf beiliegen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Arbeit x 14.442 job x 3.816 bewerbung x 3.435

Birte312
beantwortet von Birte312 am 5. Mai 2008 14:14
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In eine Kurzbewerbung gehört natürlich, wie bei jeder anderen Bewerbung ein Anschreiben und ein Lebenslauf. Foto solltest Du auch beilegen. Ob Du das nun mit einem Deckblatt machst oder an Deinen Lebenlauf bleibt natürlich Dir selbst überlassen. :-)


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. Mai 2008 14:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

in eine Bewerbung gehört immer eine kurze Begründung mit rein und auch wenn es eine Kurzbewerbung ist, sollte man Lebenslauf (in tabellarischer Form) und Zeugniskopien mit beilegen

Kommentar von 4a1ce327716e6a4ca4365c30d94d7020smallBirte312 am 5. Mai 2008 14:06

Mit Zeugniskopien ist es aber keine Kurzbewerbung mehr.


anonym
beantwortet von luoff am 5. Mai 2008 16:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein Lebenslauf gehört auf jeden Fall dazu. Der Arbeitsgeber möchte sich ja ein Bild machen von dir und deinen Erfahrungen. Dazu ist natürlich auch hilfreich, wenn du etwas zu deiner Motivation für die Bewerbung schreibst (räumliche Nähe zu deinem Wohnort, Interesse an den Produkte, ...).

Zeugnisse würde ich nicht beilegen, sondern in der Bewerbung angeben, dass du diese bei Interesse gerne nachreichst.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.