a.)Einkommensteuern b.)Säumniszuschläge c.)Mitgliedsbeiträge eines sportvereins d.)Gebühren für die Ausstellung eines führerscheins e.)Zölle

c) nicht, b) nur, wenn es sich um Säumniszuschläge aus diesen Abgaben handelt, z.B. verspätete Abgabe der Steuererklärung. Nicht aber, wenn es zum Beispiel um verspätete Zahlungen bei einem Kredit geht.
Ansonsten sollte der Rest komplett dazu gehören.

die hausaufgaben werden sicher bald kontrolliert, bis dahin kannst du im buch nachlesen und es selbst versuchen (selbst wiki weiß es: http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe)
nein es ist nicht für die schule! das ist grad für meine ausbildung sehr wichtig!
Hallo, Ginilein!
Öffentlich- rechtliche Abgaben sind Steuern, Gebühren, Beiträge sowie steuerliche Nebenleistungen. aufgeteilt auf Bund, Länder, Gemeinden und EU-Anteil Gemeinschaftsteuern sind: Lohnsteuer (wird auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt) veranlagte Einkommensteuer (wird auf Bund, Land und Gemeinden aufgeteilt) Kapitalertragsteuer (aufgeteilt auf Bund und Länder) Zinsabschlagsteuer (aufgeteilt auf Bund, Land und Gemeinde) Körperschaftsteuer (aufgeteilt auf Bund und Länder) und Umsatzsteuer (aufgeteilt auf Bund und Länder)
Zölle ja wenn sie nach AO (Abgabeordnung) alle Merkmale der Begriffsbestimmung erfüllen. Einkommensteuer ja. Säumnisse nur im Zusammenhang mit Steuern