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Was gehört eigentlich zu den öffentlich rechtlichen abgaben?

gefragt von Ginilein am 29.07.2009 um 12:59 Uhr

a.)Einkommensteuern b.)Säumniszuschläge c.)Mitgliedsbeiträge eines sportvereins d.)Gebühren für die Ausstellung eines führerscheins e.)Zölle


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sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 29. Juli 2009 13:01
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c) nicht, b) nur, wenn es sich um Säumniszuschläge aus diesen Abgaben handelt, z.B. verspätete Abgabe der Steuererklärung. Nicht aber, wenn es zum Beispiel um verspätete Zahlungen bei einem Kredit geht.

Ansonsten sollte der Rest komplett dazu gehören.


KriLu
beantwortet von KriLu am 29. Juli 2009 13:00
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die hausaufgaben werden sicher bald kontrolliert, bis dahin kannst du im buch nachlesen und es selbst versuchen (selbst wiki weiß es: http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe)


anonym
beantwortet von Ginilein am 29. Juli 2009 13:02
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nein es ist nicht für die schule! das ist grad für meine ausbildung sehr wichtig!


anonym
beantwortet von taufi666 am 30. Juli 2009 18:19
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Hallo, Ginilein!

Öffentlich- rechtliche Abgaben sind Steuern, Gebühren, Beiträge sowie steuerliche Nebenleistungen. aufgeteilt auf Bund, Länder, Gemeinden und EU-Anteil Gemeinschaftsteuern sind: Lohnsteuer (wird auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt) veranlagte Einkommensteuer (wird auf Bund, Land und Gemeinden aufgeteilt) Kapitalertragsteuer (aufgeteilt auf Bund und Länder) Zinsabschlagsteuer (aufgeteilt auf Bund, Land und Gemeinde) Körperschaftsteuer (aufgeteilt auf Bund und Länder) und Umsatzsteuer (aufgeteilt auf Bund und Länder)


anonym
beantwortet von taufi666 am 30. Juli 2009 18:30
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Zölle ja wenn sie nach AO (Abgabeordnung) alle Merkmale der Begriffsbestimmung erfüllen. Einkommensteuer ja. Säumnisse nur im Zusammenhang mit Steuern



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