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Was für Unterlagen muss ich mitnehmen um einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe zu stellen?

gefragt von GeisterfahrerGeisterfahrer am 20.02.2008 um 12:12 Uhr

Ein Bekannter von mir ist Dummerweise Alkoholisiert Auto gefahren. Nun steht logischerweise eine Gerichtsverhandlung an, einen Rechtsanwalt hat sich der Betroffene schon genommen. Er will jetzt Gerichtskostenbeihilfe beantragen,weil er Arbeitslos ist und Alg I bekommt. 1. hat er darauf anspruch, weils ja ne Straftat war und 2. was für Unterlagen muss er da mit hin nehmen wenn er einen solchen Antrag stellen möchte?

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Recht x 35.177 Strafrecht x 281 Prozesskostenbeihilfe x 21

vollyhn
beantwortet von vollyhn am 20. Februar 2008 12:56
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Prozesskostenhilfe gibt es nur in Zivilprozessen, Verwaltungsgerichtsverfahren und Sozialgerichtsverfahren. In Strafverfahren ist PKH nicht vorgesehen.

In Strafverfahren kann der Antrag gestellt werden, einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Dies setzt ausser der wirtschaftlichen Bedürftigkeit noch ein Bedürfnis voraus,sich durch einen Anwalt verteidigen zu lassen. Bei schwereren Delikten, die vor dem Lndgericht verhandelt werden, muss ein Verteidiger beigeordnet werden. Bei den leichteren Delikten, die vor dem Amtsgericht verhandelt werden, wie eine Trunkenheitsfahrt, wird zumeist nur bei sehr kompliziertem Sachverhalt oder sehr weitreichenden Folgen einer Verurteilung (Z.B Widerruf einer noch offenen Bewährung bei einer neuerlichen Verurteilung) ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Da der Richter, der den Fall zu entscheiden hat, auch über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers entscheidet, ist die Tendenz der Amtsrichter, den Fall als unproblematisch einzustufen, immer stark gegeben, da der Richter sich nicht unbedingt selbst die Verhandlung durch einen Rechtsanwalt schwer machen will.

Den Antrag kann Dein Bekannter trotzdem über seinen Anwalt stellen. Die wirtschaftliche Bedürftigkeit wird nachgewiesen durch Nachweise über das Einkommen und Nachweise über die Kosten für Miete und Nebenkosten. Daneben evtl noch Nachweise über Darlehensverpflichtungen.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 20. Februar 2008 12:13
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Den Antrag stellt doch sein Anwalt, der sagt ihm auch, was er dafür benötigt.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 20. Februar 2008 12:12
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Bescheinigungen über Dein Einkommen....

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 20. Februar 2008 12:14

ich sehe gerade er ist Verursacher (Täter)dann hat er keinen Anspruch auf PKH, es sei den er befindet sich bereits in dieser Sache seit 6 Monaten in Haft.


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