Geisterfahrer am 20.02.2008 um 12:12 Uhr
Ein Bekannter von mir ist Dummerweise Alkoholisiert Auto gefahren. Nun steht logischerweise eine Gerichtsverhandlung an, einen Rechtsanwalt hat sich der Betroffene schon genommen. Er will jetzt Gerichtskostenbeihilfe beantragen,weil er Arbeitslos ist und Alg I bekommt. 1. hat er darauf anspruch, weils ja ne Straftat war und 2. was für Unterlagen muss er da mit hin nehmen wenn er einen solchen Antrag stellen möchte?

Prozesskostenhilfe gibt es nur in Zivilprozessen, Verwaltungsgerichtsverfahren und Sozialgerichtsverfahren. In Strafverfahren ist PKH nicht vorgesehen.
In Strafverfahren kann der Antrag gestellt werden, einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Dies setzt ausser der wirtschaftlichen Bedürftigkeit noch ein Bedürfnis voraus,sich durch einen Anwalt verteidigen zu lassen. Bei schwereren Delikten, die vor dem Lndgericht verhandelt werden, muss ein Verteidiger beigeordnet werden. Bei den leichteren Delikten, die vor dem Amtsgericht verhandelt werden, wie eine Trunkenheitsfahrt, wird zumeist nur bei sehr kompliziertem Sachverhalt oder sehr weitreichenden Folgen einer Verurteilung (Z.B Widerruf einer noch offenen Bewährung bei einer neuerlichen Verurteilung) ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Da der Richter, der den Fall zu entscheiden hat, auch über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers entscheidet, ist die Tendenz der Amtsrichter, den Fall als unproblematisch einzustufen, immer stark gegeben, da der Richter sich nicht unbedingt selbst die Verhandlung durch einen Rechtsanwalt schwer machen will.
Den Antrag kann Dein Bekannter trotzdem über seinen Anwalt stellen. Die wirtschaftliche Bedürftigkeit wird nachgewiesen durch Nachweise über das Einkommen und Nachweise über die Kosten für Miete und Nebenkosten. Daneben evtl noch Nachweise über Darlehensverpflichtungen.
Den Antrag stellt doch sein Anwalt, der sagt ihm auch, was er dafür benötigt.

Bescheinigungen über Dein Einkommen....
Joschy0907 am 20. Februar 2008 12:14 ich sehe gerade er ist Verursacher (Täter)dann hat er keinen Anspruch auf PKH, es sei den er befindet sich bereits in dieser Sache seit 6 Monaten in Haft.